Vermieter droht mit Kündigung

7. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)
Vermieter droht mit Kündigung

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Mieter wohnt seit 4 Monaten in der Wohnung, hat bei Einzug das Schloss ausgetauscht (wie es immer gemacht wurde). Jetzt gab es im Haus eine Rohrverstopfung und man wollte alle Toiletten reinigen. Schwiegertochter des Vermieters besitzt eine Firma die dies selber macht. Diese versuchte über den vorhanden Schlüssel zutritt zur Wohnung zu erlangen um diese Arbeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Da dies nicht geklappt hatte, kam heute ein Brief mit folgendem Inhalt:

Es konnte nur der äußere Bereich des Abflusses gereinigt werden, wir müssen nun noch den Bereich in der Wohnung reinigen.
Nun ist ein ein Notfall!!!!
Und wir kommen nicht in die Wohnung, da das Schloss ausgewechselt ist !!!!!!!!!!
Da wir nun die Utensilien reinigen und alles säubern, werden wir ihnen die Kosten für das nochmalige aktiv werden in Rechnung stellen. Künftige Rohrreinigungen werden ihnen ebenso in Rechnung gestellt.

Entweder wir bekommen einen Schlüssel oder wir werden Euch fristgerecht Kündigen!!!!!!!!!!

Geschrieben wurde der Brief von der Schwiegertochter des Vermieters, unterschrieben mit i.A.
Ausrufezeichen habe ich so übernommen.
Die Arbeitszeiten sind bekannt, ab Mittags 15 Uhr ist immer jemand in der Wohnung. Die Firma liegt im selben Haus, es wäre also durchaus kein Problem gewesen noch am selben Tag diese reinigung durch zu führen. Oder einen Zettel an die Türe zu hängen mit der Bitte, sich doch gleich im Laden unten zu melden. Es lag jedoch heute am 07.02 dieser Brief mit dem Datum 07.02 im Briefkasten. Wann also etwas in der Wohnung hätte gemacht werden sollen, ist nicht bekannt.

Ich sehe hier zwei Dinge die ganz und gar nicht in Ordnung sind.
1. Die Kosten dem Mieter auferlegen zu wollen
2. Die Drohung oder gar schon Nötigung einen Schlüssel raus zu geben, oder man wird gekündigt...

Die Miete wird immer pünktlich bezahlt, die Mieter sind ruhig und kommen ihren Pflichten nach. Es scheint hier wirklich rein darum zu gehen das man ums verrecken einen Schlüssel für die Wohnung haben möchte. Diesen werden die Mieter aber nicht dem Vermieter geben, da sie von der Nachbarin wissen, dass die Vermieter wohl auch mal einfach so in der Türe stehen. Daher schließen alle anderen Mieter ihre Haustüren ab, wenn sie Zuhause sind. Leider haben das die Mieter erst später erfahren.

Wie geht man gegen so etwas am besten vor ?

Dankeschön

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9913 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von RedTigerchen):
Wie geht man gegen so etwas am besten vor ?
Eine Variante wäre ein freundlicher Brief an den Vermieter, dass er euch in Zukunft bei Notfällen telefonisch unter der Telefonnummer (...) erreichen könne. Einen Schlüssel für eure Wohnung würdet ihr im aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht zukommen lassen.

Mehr sollte man meiner Meinung nach erstmal nicht schreiben. Kommt tatsächlich eine Rechnung, kann man immernoch darauf reagieren.

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#2
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

Nachtrag: der Vermieter wurde sofort informiert das man kommen könnte. Dies lehnte er aber ab und teilte mit er käme morgen Früh um halb 10. Da hier leider niemand Zuhause ist, erst ab 11 Uhr, drohte er damit die Türe aufzubrechen da Gefahr in Verzug wäre....

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von RedTigerchen):
Dies lehnte er aber ab und teilte mit er käme morgen Früh um halb 10. Da hier leider niemand Zuhause ist, erst ab 11 Uhr, drohte er damit die Türe aufzubrechen da Gefahr in Verzug wäre....
Totaler Blödsinn! Morgen Früh ist keine Gefahr im Verzug. Ein Aufbrechen der Tür wäre Hausfriedensbruch. Die Kosten die dadurch entstehen gehen voll auf die Kosten des VM. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch würde ich dann auch direkt auch stellen.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von RedTigerchen):
Die Drohung oder gar schon Nötigung einen Schlüssel raus zu geben, oder man wird gekündigt...

Kündigung ist deswegen wohl kaum denkbar, jedoch eine Rufnummer unter der man erreichbar ist und die Zusicherung das man jederzeit im Notfall sofort vor Ort wäre reicht aus.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9913 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von RedTigerchen):
Da hier leider niemand Zuhause ist, erst ab 11 Uhr, drohte er damit die Türe aufzubrechen da Gefahr in Verzug wäre....
sehr lustig. Heute abend ist kein Gefahr im Verzug, morgens früh auch noch nicht, aber genau um 9:30Uhr wird morgen Gefahr im Verzug sein? Selten so einen Schachsinn gehört.

Das ist aber wohlgemerkt jetzt nicht für Vermieterohren bestimmt. Dem würde ich versuchen so freundlich wie möglich klarzumachen, dass auch ihr ein Privat- und Berufsleben habt und nicht jederzeit auf Abruf zur Verfügung stehen könnt. Wenn der Vermieter in die Wohnung will, muss man sich halt absprechen.

Die Wohnungstür wird er hoffentlich nicht aufbrechen lassen. Wenn doch, so würde ich den Gang zu einem Anwalt empfehlen. Denn das rechtfertigt dann mindestens eine Abmahnung, eventuell sogar eine fristlose Kündigung. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kann man sich dagegen meistens sparen. Die würde eh auf den Privatklageweg verwiesen. Das bringt also nur dann etwas, wenn man wirklich eine Privatklage durchziehen will.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das ist aber wohlgemerkt jetzt nicht für Vermieterohren bestimmt.


Wieso nicht? Du hast doch Recht. Sowas gehört zum kleinen KenntnisABC des Vermieters.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von RedTigerchen):
Diese versuchte über den vorhanden Schlüssel zutritt zur Wohnung zu erlangen um diese Arbeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Zitat (von RedTigerchen):
drohte er damit die Türe aufzubrechen

Was schlicht und ergreifend jeweils eine Straftat wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9913 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von cauchy):
Das ist aber wohlgemerkt jetzt nicht für Vermieterohren bestimmt.

Wieso nicht? Du hast doch Recht. Sowas gehört zum kleinen KenntnisABC des Vermieters.
Es ging mir um die Wortwahl "Schwachsinn". Diese würde ich dem Vermieter gegenüber nicht empfehlen. Der Mieter will da ja noch länger wohnen. Daher die Empfehlung, die Stimmung nicht noch weiter aufzuheizen sondern möglichst neutral zu bleiben. Der Vermieter hat offenbar genug daran zu knabbern, das er nicht mehr nach Belieben in die Wohnung kommt.

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