Vermieter droht mit Anwalt

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
ceeLara
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter droht mit Anwalt

Mein Exvermieter droht mir mit Anwalt, da ich angeblich seinen Geschirrspüler kaputt gemacht habe. Er hat mich gestern am Telefon angeschrien, dass er eine Fehlermeldung am Geschirrspüler während des Waschens erkannt hat. (habe den am 29.04.2017 getestet und da ging er noch) Das er sich jetzt einen Maler nehmen muss und er den ganzen Tag die Wohnung putzen musste.
Mietende war der 30 April 17. Da war alles in Ordnung, hat mir die Kaution sogar problemlos zurück gegeben. Dann am 01.05.2017 die Mail mit der Drohung.
Er wollte vor 2 Wochen sogar eine Abschlagszahlung von mir für die Mühseligkeiten die er jetzt hat. (wäre lt Vertrag bis 30.09.2017 gebunden, jedoch gab er mir sein ok früher ausziehen zu dürfen)
Natürlich habe ich mich geweigert. Daraufhin schlug er mir vor, dass ich meine Möbel kostenfrei in der Wohnung lasse und ich dafür per 30.04.2017 aus dem Vertrag draußen bin.
Jetzt droht er mir mit Anwalt bzw. verlangt er von mir € 340 dafür das er selbst den Geschirrspüler reparieren muss, einen Maler bezahlen muss etc)
Ich habe ihm vor ca 1 Woche gesagt, dass ich ausmalen kann, jedoch wollte er dies nicht. Da die Wohnung nicht einmal 1 Jahr alt ist und kaum Spuren hinterlassen habe.
Er bereitet mir seitdem ich gesagt habe, das ich ausziehen möchte, nur Probleme.
Ich bin ja aus dem Vertrag draußen, habe sogar einen Zeugen der gesehen hat, dass der Geschirrspüler noch in Ordnung war und die Wohnung in einem normalen Zustand übergeben wurde.

Darf er auf das Geld bestehen oder wie soll ich weitergehen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Klar darf er darauf bestehen, ist ja ein freies Land.

Ein Anrecht auf Schadenersatz hat er erstmal nicht; dazu müsste er Dir erstmal nachweisen, dass

1) DU die Geschirrspüler kaputtgemacht hast
2) es keine normale Abnutzung war (sonst wäre es ja im Mietzins abgegolten)

Ich würde ihm freundlich antworten, dass der Geschirrspüler bei Übergabe noch in Ordnung war und Du ihm ein schönes Leben wünscht und danach würde ich die Kommunikation einstellen. Wenn Du nichts mehr von ihm willst, ist die Situation doch komfortabel. Nur offizielle Post beantworten, auf Nachfragen von Vermieter (und seinem Anwalt) erstmal nicht eingehen.

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#2
 Von 
ceeLara
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab ihm auch gesagt, dass der Geschirrspüler in Ordnung war, aber er besteht immer noch darauf, das ich Schuld bin. Finde es sowieso komisch, dass dieser nur einen Tag nach Schlüsselübergabe kaputt ging. Na mal schauen was auf mich zukommt. Danke für deine Antwort! :)

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von ceeLara):
Mietende war der 30 April 17. Da war alles in Ordnung, hat mir die Kaution sogar problemlos zurück gegeben.
Da die Schilderung etwas durcheinander geht, bitte nochmal konkret: Gibt es irgendwelche Dokumente, die eine Beendigung des Mietverhältnisses am 30.4. vorsehen? Wurde die Wohnung komplett geräumt zurückgegeben oder befinden sich darin noch Möbel des Mieters? Gibt es ein Übergabeprotokoll und wenn ja was steht da genau drin? Wann genau wurde die Kaution zurückerstattet?

Hintergrund: Ich versuche herauszubekommen, ob das Mietverhältnis wirklich wirksam beendet wurde und ob die Wohnung vertragsgemäß zurückgegeben wurde. Es macht nämlich keinen Sinn, jetzt über die (wahrscheinlich unberechtigten) Kosten eines Geschirrspülers zu diskutieren, wenn danach plötzlich wieder Mietzahlungen für mehrere Monate im Raum stehen.

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#4
 Von 
ceeLara
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von ceeLara):
Mietende war der 30 April 17. Da war alles in Ordnung, hat mir die Kaution sogar problemlos zurück gegeben.
Da die Schilderung etwas durcheinander geht, bitte nochmal konkret: Gibt es irgendwelche Dokumente, die eine Beendigung des Mietverhältnisses am 30.4. vorsehen? Wurde die Wohnung komplett geräumt zurückgegeben oder befinden sich darin noch Möbel des Mieters? Gibt es ein Übergabeprotokoll und wenn ja was steht da genau drin? Wann genau wurde die Kaution zurückerstattet?

Hintergrund: Ich versuche herauszubekommen, ob das Mietverhältnis wirklich wirksam beendet wurde und ob die Wohnung vertragsgemäß zurückgegeben wurde. Es macht nämlich keinen Sinn, jetzt über die (wahrscheinlich unberechtigten) Kosten eines Geschirrspülers zu diskutieren, wenn danach plötzlich wieder Mietzahlungen für mehrere Monate im Raum stehen.


Zitat (von cauchy):
Da die Schilderung etwas durcheinander geht, bitte nochmal konkret: Gibt es irgendwelche Dokumente, die eine Beendigung des Mietverhältnisses am 30.4. vorsehen? Wurde die Wohnung komplett geräumt zurückgegeben oder befinden sich darin noch Möbel des Mieters? Gibt es ein Übergabeprotokoll und wenn ja was steht da genau drin? Wann genau wurde die Kaution zurückerstattet?
Hintergrund: Ich versuche herauszubekommen, ob das Mietverhältnis wirklich wirksam beendet wurde und ob die Wohnung vertragsgemäß zurückgegeben wurde. Es macht nämlich keinen Sinn, jetzt über die (wahrscheinlich unberechtigten) Kosten eines Geschirrspülers zu diskutieren, wenn danach plötzlich wieder Mietzahlungen für mehrere Monate im Raum stehen.


Ja, es gibt einen Mietaufhebungsvertrag. Darin steht auch, dass ich nicht für Schönheitsreparaturen zuständig bin und im Gegenzug ich meine Möbel dem neuen Mieter kostenfrei zur Verfügung stellen soll. In der Wohnung habe ich einen Esstisch+2 Stühle, TV Kasten+Wandboard, Garderobenmöbel und einen Regal hinterlassen. Am 30.04.2017 waren Vermieter und ich in der Wohnung. Er hat sich im Schnelldurchlauf die Wohnung angesehen, beide unterschrieben, Schlüsselübergabe und ich bekam die Kaution zurück.

Einen Übergabeprotokoll gibt es auch. Darin steht eben, dass mein Vertrag per 30.04.2017 ausgelaufen ist, ich die Kaution zurück bekommen habe etc.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von ceeLara):
Einen Übergabeprotokoll gibt es auch. Darin steht eben, dass mein Vertrag per 30.04.2017 ausgelaufen ist, ich die Kaution zurück bekommen habe etc.



Damit ist doch die Sache erledigt.


Zitat (von ceeLara):
Jetzt droht er mir mit Anwalt bzw. verlangt er von mir € 340 dafür das er selbst den Geschirrspüler reparieren muss, einen Maler bezahlen muss etc)



Na ja, velangen kann er viel.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
ceeLara
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von ceeLara):
Einen Übergabeprotokoll gibt es auch. Darin steht eben, dass mein Vertrag per 30.04.2017 ausgelaufen ist, ich die Kaution zurück bekommen habe etc.



Damit ist doch die Sache erledigt.


Zitat (von ceeLara):
Jetzt droht er mir mit Anwalt bzw. verlangt er von mir € 340 dafür das er selbst den Geschirrspüler reparieren muss, einen Maler bezahlen muss etc)



Na ja, velangen kann er viel.


gruß charly


Also einfach ignorieren oder? Wenn er im Unrecht ist.
Danke und Lg.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von ceeLara):
Also einfach ignorieren oder? Wenn er im Unrecht ist.



Was willst du sonst machen?

Beim Geschirrspüler wäre er in der Beweispflicht.


Zitat (von ceeLara):
Das er sich jetzt einen Maler nehmen muss und er den ganzen Tag die Wohnung putzen musste.



Das hätte er alles bei der Übergabe bemängeln können und müssen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Ein Übergabeprotokoll stellt in der Regel ein sogenntes (negatives) Schuldanerkenntnis dar. Mieter und Vermieter erklären damit verbindlich, dass die Wohnung im dort aufgeführten Zustand übergeben wurde und frei von weiteren, offensichtlichen Beschädigungen ist. Durch die Rückzahlung der Kaution wird das nochmal bestärkt. Der Vermieter könnte also maximal noch versteckte Mängel erfolgreich einklagen.

Ein fehlerhafter Geschirrspüler könnte ein solcher versteckter Mangel sein. Der wird ja vermutlich bei der Übergabe nicht getestet worden sein. Aber da würde ich einfach mal abwarten, bis die Rechnung vom Vermieter kommt. Dann muss man sich die anschauen und überprüfen, ob die unter eine Kleinreparaturenklausel fällt oder ob das eine Beschädigung war. Könnte aber auch sein, dass die Fehlermeldung einfach nur fehlendes Salz betraf.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ein fehlerhafter Geschirrspüler könnte ein solcher versteckter Mangel sein. Der wird ja vermutlich bei der Übergabe nicht getestet worden sein.

Der VM hätte die Funktionsfähigkeit (Schnellprogram) aber testen können, dass er das nicht gemacht hat, geht klar zu seinen Lasten.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Der VM hätte die Funktionsfähigkeit (Schnellprogram) aber testen können, dass er das nicht gemacht hat, geht klar zu seinen Lasten.
Man kann auch jede einzelne Steckdose bei Übergabe testen. Dennoch wird dies in der Regel nicht gemacht. Und dann kann man meiner Meinung nach aus dem Übergabeprotokoll auch nicht schließen, dass der Vermieter (oder bei Mietbeginn der Mieter) die Funktionstüchtigkeit aller Steckdosen bestätigt hat.

Ich sehe durchaus auch die Schwierigkeit für den Vermieter zu beweisen, dass er einen möglichen Mangel nicht selber z.B. bei seiner Reinigung verursacht hat. Aber von Anfang an ausschließen möchte ich nicht, dass er einen versteckten Mangel beweisen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ceeLara
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Akkarin):
Der VM hätte die Funktionsfähigkeit (Schnellprogram) aber testen können, dass er das nicht gemacht hat, geht klar zu seinen Lasten.
Man kann auch jede einzelne Steckdose bei Übergabe testen. Dennoch wird dies in der Regel nicht gemacht. Und dann kann man meiner Meinung nach aus dem Übergabeprotokoll auch nicht schließen, dass der Vermieter (oder bei Mietbeginn der Mieter) die Funktionstüchtigkeit aller Steckdosen bestätigt hat.

Ich sehe durchaus auch die Schwierigkeit für den Vermieter zu beweisen, dass er einen möglichen Mangel nicht selber z.B. bei seiner Reinigung verursacht hat. Aber von Anfang an ausschließen möchte ich nicht, dass er einen versteckten Mangel beweisen kann.


Ich habe den Geschirrspüler 1 Tag vor Schlüsselübergabe getestet. Da war sogar ein Zeuge in der Wohnung der dies auch beweisen kann. Ich möchte dem Vermieter nichts unterstellen, aber seitdem ich bekannt gegeben habe, dass ich ausziehen möchte drohte er zuerst mit einer Abschlagszahlung von € 1000. Dann wollte er doch meine Möbel kostenfrei haben. Jetzt ist plötzlich der Geschirrspüler kaputt. Und er hat mir auch ein Foto vom Stuhl geschickt worin man sieht, dass die Naht aufgerissen wurde. Mir ist das nie aufgefallen. Und jeden potenziellen Nachmieter hat er abgelehnt und sucht weiter. Ich denke, er versucht irgendwie was aus mir rauszuholen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Man kann auch jede einzelne Steckdose bei Übergabe testen. Dennoch wird dies in der Regel nicht gemacht.


Sollte man aber: Oh Schreck!

-- Editiert von Akkarin am 02.05.2017 15:53

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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