Vermieter dreht Wasser ab

11. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
LadyRider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter dreht Wasser ab

Hallo zusammen. Ich hab schon viel durchforstet doch nicht wirklich was gefunden.

Unser Vermieter Hat von mir die Fristlose Kündigung bekommen, wegen unzumutbaren zuständen und nicht reparierten Sachen der Mietwohnung und nicht funktionierbarer Heizung.

Wir das heißt meine beiden Kinder ( 10 und 3 Jahre) und ich, werden nun schickaniert. Angeblich würden Nebenkosten fehlen, welches nicht stimmt belegbar alles bezahlt. Nun hat der VErmieter und ohne weiteres einfach das Wasser abgedreht. Wir sitzen hier nun seid 1 Woche ohne Wasser.

Nun zu meiner Frage.. In wieweit kann ich die schon geleistete Miete zurückfordern und ihm das Wasser was ich zur Versorgung für das nötigste gekauft habe ihm in Rechnung stellen und zurückfordern?


Ich danke Euch für die Antworten im Voraus.


Lady

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Unser Vermieter Hat von mir die Fristlose Kündigung bekommen

Und welchen Teil von fristlos verstehst du nicht ?

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
die Fristlose Kündigung bekommen


Das musst du bitte näher erklären. Fristlos heißt sofort, aber warum wohnst du denn noch dort?

quote:
Wir sitzen hier nun seid 1 Woche ohne Wasser.


Du hättest sofort zum Amtsgericht gehen müssen, um dort eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Wasser abstellen ist nämlich nicht drin.

Oder besser beauftrage einen Anwalt für Mietrecht mit der Sache, der weiß auch, wie du an dein Geld kommst.

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#3
 Von 
LadyRider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Fristlose das heißt das wir Ende des Monats weg sind und er hat kurz nachdem er diese Kündigung bekommen hat uns was Wasser abgedreht.



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#4
 Von 
LadyRider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zu dem noch folgenden..
Ich kann in meine neue Wohnung erst zum 1.12. rein.. Wegen des Wasserabstellens Ist alles schon beim Anwalt und Amtsgericht hat auch beschlossen das das wasser wieder laufen soll... Das ist alles geklärt..

Mir geht es darum wegen rückforderung der Miete für den Zeitraum und Kostenerstattung des Wassers.. In wieweit kann ich da gehen?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
In wieweit kann ich da gehen?



Und warum fragst du das nicht deinen Anwalt? Wenn der deinem Vermieter die Rechnung aufmacht ist das doch wirkungsvoller als wenn du was forderst.

Frage: Warum hat man einen Anwalt, wenn man wichtige Fragen in einem Forum stellt?

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#6
 Von 
LadyRider
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe.. Das zeigt mir wieder warum ich Foren meidete... Mal auf Kalenderblatt schau und sich fragt ob der Anwalt am Sonntag auch da ist... Vielen Dank...

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#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Mal auf Kalenderblatt schau und sich fragt ob der Anwalt am Sonntag auch da ist... Vielen Dank...


Und morgen beginnt die neue Woche, da ist dein Anwalt sicherlich für dich zu sprechen.

-- Editiert Moderator am 11.11.2012 16:58

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#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Die Fristlose das heißt das wir Ende des Monats weg sind und er hat kurz nachdem er diese Kündigung bekommen hat uns was Wasser abgedreht.



Fristlos heißt "sofort", "ohne Frist", d.h. du hast wegen Unzumutbarkeit des Weiterwohnens fristlos gekündigt. Das heißt nicht, du kannst dir dann den Wunschtermin aussuchen, wann du wirklich ausziehst. Du kannst nicht fristlos kündigen - dann aber noch einen Monat in der angeblich unbewohnbaren Wohnung hocken bleiben.

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo LadyRider,

Du hast die Wohnung "fristlos" wegen Mängel gekündigt?

Wegen nicht funtionierender Heizung und anderer Mängel ?

Die Mängel hast du ihm schriftlich (beweisbar) mitgeteilt?

Du hättest eine Mietminderung machen sollen.

Ob dein Kündigungsgrund nun ausreichend ist um die Wohnung per

31.12.12 zu verlassen ?

Sollte dies nicht der Fall sein, musst du evtl. für die nächsten

3 Monate 2 Wohnungen bezahlen.

Deine evtl. Kaution wirst du vom jetzigen VM nicht zurück

erhalten.

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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