Vermieter betritt mehrmals ohne mein wissen die Wohnung

11. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
go449555-29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt mehrmals ohne mein wissen die Wohnung

Hallo,

Mein Vermieter hat nun schon drei mal inerhalb eines halben Jahres meine Wohnung ohne mein wissen betreten um meine Fenster zu schließen. Er hat einen zweitschlüssel bei dem ich ihm auch erlaubt habe ihn ohne mein wissen zu benutzen allerdings nur bei wirklichen Notfällen wie zum Beispiel wenn bereits das Wasser durch die Decke tropft oder starker Rauch aus der Wohnung steigt. Zu der Sache mit den Fenstern steht zwar im Mietvertrag dass sie bei Abwesenheit immer geschlossen sein sollen allerdings finde ich nicht dass das ausreicht um meine Wohnung ohne meine erlaubmiss zu betreten.

Er hat zwar immer versucht mich zu erreichen aber da ich nach dem ersten Anruf nicht an mein Handy gegangen bin (zum teil um 7 Uhr am Sonntag morgen oder auch so weil ich es mal nicht bei mir hatte) und auch nicht auf klopfen oder klingeln reagiert hatte (ich War ja auch nicht da) ist er dann in hinein um sie zu schließen.
Als ich ihn mal darauf angesprochen habe wurde ich nur sehr derbe angefahren dass er ja gar keine andere Wahl hatte es hätte ja regnen können und dass es so auch im Mietvertrag drin Stände und ich auf gut deutsch einfach zu blöd oder zu faul bin diesen zu lesen. Mich kotzt das extremst an und er ist sich auch immer sehr sicher dass er im recht sei was mich ein wenig verunsichert.
Wenn es bereits absolut Gewittern sollte und er sie dann schließt könnte ich es eventuell ja noch verstehen aber an (zum teil) Tagen an denen es blauen Himmel und 28°C hat und am abend ein paar Wolken aufziehen finde ich das nicht in Ordnung (an dem gerade beschriebenen sonnigen tag hab ich darauf geachtet und es hat erst zwei tage später mal wieder geregnet).

Danke für eure Hilfe!

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Schöne Geschichte.

Hast du auch eine Frage?

Generell würde ich IMMER ein eigenes Schloss in der Wohnungstür einbauen, wer weiß wer noch einen Schlüssel hat (außer dem Vermieter)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Schöne Geschichte.

Hast du auch eine Frage?

Generell würde ich IMMER ein eigenes Schloss in der Wohnungstür einbauen, wer weiß wer noch einen Schlüssel hat (außer dem Vermieter)


Richtig, Problem gelöst.....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Rat 1:

Schließzylinder der Wohnungstür austauschen. Den Originalen aufheben und bei Mietende wieder einsetzen.

Rat 2:

Fenster nicht ständig offen/angekippt lassen. Das es da rein regnet ist eher unwahrscheinlich, aber dadurch, weil kein richtiger Luftaustausch statt findet, kann sich mit der Zeit Schimmel bilden.

Rat 3:

Falls das Haus nur 2 Wohnungen hat und der Vermieter in einer davon wohnt, schon mal anfangen eine neue Wohnung zu suchen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von go449555-29):
Er hat einen zweitschlüssel bei dem ich ihm auch erlaubt habe ihn ohne mein wissen zu benutzen allerdings nur bei wirklichen Notfällen wie zum Beispiel wenn bereits das Wasser durch die Decke tropft oder starker Rauch aus der Wohnung steigt.

Dem Privatvermieter einen Schlüssel der Wohnung zu überlassen ist eigentlich nie gut. Es passiert nicht unbedingt selten, dass diese glauben, den Schlüssel für alle möglichen Dinge nutzen zu dürfen. Das sollte man also nur machen, wenn man wirklich viel Vertrauen zu dem Vermieter hat.

Die echten Notfällen sind in der Regel eh kein Problem. Notfalls muss halt die Tür aufgebrochen werden. Die dabei entstehenden Kosten werden dann in aller Regel auch von einer Versicherung oder vom Vermieter getragen. Einzig wenn der Mieter den Notfall selbst verusacht und wenn er keine Haftpflicht hat, dann bleiben die Türöffnungskosten beim Mieter hängen.

Von daher ist der Tausch des Schließzylinders eine sinnvolle Lösung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go449555-29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Schöne Geschichte.

Hast du auch eine Frage?



Ja meine frage ist ob er das überhaupt darf?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von go449555-29):
Er hat zwar immer versucht mich zu erreichen aber da ich nach dem ersten Anruf nicht an mein Handy gegangen bin (zum teil um 7 Uhr am Sonntag morgen oder auch so weil ich es mal nicht bei mir hatte) und auch nicht auf klopfen oder klingeln reagiert hatte (ich War ja auch nicht da) ist er dann in hinein um sie zu schließen.


D.h. doch wohl, dass die Fenster über Nacht offen gewesen sind. Nicht nur, dass es rein regnet könnte. Ein gekipptes Fenster ist "ein offenes Fenster" und das erleichtert es Einbrechern ungemein, in Haus zu gelangen. Und der Rest der Türen ist dann für die Profis kein Problem. Und dann zahlt übrigens keine Versicherung mehr, weil man da fahrlässig gehandelt hat. Und übrigens, sollten die Einbrecher durch das offene Fenster auch in den Bereich der Vermieter gelangen, holt sich die Versicherung der Vermieter den Schaden vom dem Verursacher wieder.

Wohnen die Vermieter vielleicht noch mit im Haus? Gibt es noch andere Mieter?

Zitat (von go449555-29):
aber an (zum teil) Tagen an denen es blauen Himmel und 28°C hat


Warum macht man so etwas? Durch das geöffnete Fenster kommt doch die warme Luft ins Haus. Neben den aufgeheizten Räumen kommt mit der Feuchtigkeit auch der Schimmelbewuchs. Handelt es sich vielleicht auch noch um eine Soutterrain-Wohnung? Dann ist das geöffnete Fenster auch noch eine Schädigung der Bausubstanz.

Bevor man das Haus verläßt, sollte man noch einmal alle Fenster kontrollieren, ob der Herd und alle Lichter aus sind. Alle Hähne zu.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Da gibts nur eins: Schloss austauschen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von go449555-29):
Er hat zwar immer versucht mich zu erreichen aber da ich nach dem ersten Anruf nicht an mein Handy gegangen bin (zum teil um 7 Uhr am Sonntag morgen oder auch so weil ich es mal nicht bei mir hatte) und auch nicht auf klopfen oder klingeln reagiert hatte (ich War ja auch nicht da) ist er dann in hinein um sie zu schließen.


D.h. doch wohl, dass die Fenster über Nacht offen gewesen sind. Nicht nur, dass es rein regnet könnte. Ein gekipptes Fenster ist "ein offenes Fenster" und das erleichtert es Einbrechern ungemein, in Haus zu gelangen. Und der Rest der Türen ist dann für die Profis kein Problem. Und dann zahlt übrigens keine Versicherung mehr, weil man da fahrlässig gehandelt hat. Und übrigens, sollten die Einbrecher durch das offene Fenster auch in den Bereich der Vermieter gelangen, holt sich die Versicherung der Vermieter den Schaden vom dem Verursacher wieder.

Wohnen die Vermieter vielleicht noch mit im Haus? Gibt es noch andere Mieter?

Zitat (von go449555-29):
aber an (zum teil) Tagen an denen es blauen Himmel und 28°C hat



Warum macht man so etwas? Durch das geöffnete Fenster kommt doch die warme Luft ins Haus. Neben den aufgeheizten Räumen kommt mit der Feuchtigkeit auch der Schimmelbewuchs. Handelt es sich vielleicht auch noch um eine Soutterrain-Wohnung? Dann ist das geöffnete Fenster auch noch eine Schädigung der Bausubstanz.

Bevor man das Haus verläßt, sollte man noch einmal alle Fenster kontrollieren, ob der Herd und alle Lichter aus sind. Alle Hähne zu.


Das ist ja mal wieder eine typische VER-Antwort.

Nachts das Fenster auf kipp zu stellen ist normaler Gebrauch der Mietsache, da hat kein Vermieter mit zu bestimmen, auch tagsüber nicht. Das entbindet den Mieter natürlich nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

@Ver: Dein Post ist vermutlich nur als Hinweis zu verstehen, dass die Kippfunktion von Fenster häufig nicht sinnvoll genutzt wird. Soweit stimme ich dem ja auch zu. Das gibt aber niemals nie dem Vermieter das Recht, die Wohnung zu betreten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
steht zwar im Mietvertrag dass sie bei Abwesenheit immer geschlossen sein sollen


So eine Regelung wäre unwirksam und ist nur als freundlicher Hinweis auf die Risiken des Nichtschließens anzusehen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
steht zwar im Mietvertrag dass sie bei Abwesenheit immer geschlossen sein sollen


So eine Regelung wäre unwirksam und ist nur als freundlicher Hinweis auf die Risiken des Nichtschließens anzusehen.


Dem stimme ich zu,

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Das ist ja mal wieder eine typische VER-Antwort.


Wo ist das Problem?

Zitat (von TF1970):
Nachts das Fenster auf kipp zu stellen ist normaler Gebrauch der Mietsache, da hat kein Vermieter mit zu bestimmen, auch tagsüber nicht. Das entbindet den Mieter natürlich nicht von seiner Sorgfaltspflicht.


Es geht hier nicht um die Kipp-Stellung, sondern darum, dass die Mieterin das Fenster offen läßt, wenn sie nicht da ist. Und das ist kein normaler Gebrauch einer Mietsache, sondern eine Verletzung der Sorgfalts- bzw. der Obhutspflicht.

Du "darfst" auch Dein Auto nicht unverschlossen stehen lassen.

Natürlich darf der Vermieter nicht ohne Erlaubnis einfach in die Wohnung und das Schloss hätte ich natürlich auch ausgetauscht.


Doch darf man sich nicht beschweren, wenn die Bude verschimmelt ist oder der TV fehlt.

Als Vermieter würde ich eher eine Abmahnung aussprechen und im Falle eines 2-Familienhauses kündigen, das Verhalten ändert sich doch nicht. In den vielen Schimmelfällen, die wir bearbeiten, sind es genau diese Lüftungsverhaltensweisen, die zu den Schäden führen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dein Post ist vermutlich nur als Hinweis zu verstehen, dass die Kippfunktion von Fenster häufig nicht sinnvoll genutzt wird. Soweit stimme ich dem ja auch zu.


Es ist nie sinnvoll bei 28°C das Fenster auf zu lassen und dann das WE zu verschwinden.

Zitat (von cauchy):
Das gibt aber niemals nie dem Vermieter das Recht, die Wohnung zu betreten.


Nein, natürlich nicht. Doch in dem Falle hatten die Vermieter einen Schlüssel und haben versucht die Mieterin zu informieren.

Natürlich wäre ich nicht rein gegangen, sondern hätte dem Vermieter eine Abmahnung empfohlen. Außerdem gleich mit Zeugen dokumentiert, dass das Fenster wann wie lange offen steht.

Zitat (von AltesHaus):
Zitat:
Zitat (von BigiBigiBigi):

Zitat:
Zitat:
steht zwar im Mietvertrag dass sie bei Abwesenheit immer geschlossen sein sollen

So eine Regelung wäre unwirksam und ist nur als freundlicher Hinweis auf die Risiken des Nichtschließens anzusehen.

Dem stimme ich zu,


Ich auch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von TF1970):
Das ist ja mal wieder eine typische VER-Antwort.


Wo ist das Problem?

Zitat (von TF1970):
Nachts das Fenster auf kipp zu stellen ist normaler Gebrauch der Mietsache, da hat kein Vermieter mit zu bestimmen, auch tagsüber nicht. Das entbindet den Mieter natürlich nicht von seiner Sorgfaltspflicht.


Es geht hier nicht um die Kipp-Stellung, sondern darum, dass die Mieterin das Fenster offen läßt, wenn sie nicht da ist. Und das ist kein normaler Gebrauch einer Mietsache, sondern eine Verletzung der Sorgfalts- bzw. der Obhutspflicht.

Du "darfst" auch Dein Auto nicht unverschlossen stehen lassen.

Natürlich darf der Vermieter nicht ohne Erlaubnis einfach in die Wohnung und das Schloss hätte ich natürlich auch ausgetauscht.


Doch darf man sich nicht beschweren, wenn die Bude verschimmelt ist oder der TV fehlt.

Als Vermieter würde ich eher eine Abmahnung aussprechen und im Falle eines 2-Familienhauses kündigen, das Verhalten ändert sich doch nicht. In den vielen Schimmelfällen, die wir bearbeiten, sind es genau diese Lüftungsverhaltensweisen, die zu den Schäden führen.


Das was du hier schreibst ist kompletter Unfug!

Du vergleichst auch Äpfel mit Birnen (was das Auto betrifft). Die Fenster gekippt zu lassen ist ein vertragsgemäßer Gebrauch der Sache. Ich muss nicht alle Fenster schliessen, wenn ich mal einkaufen gehe.

Darüber hinaus: der TS ist sogar in der Wohnung mit gekippten Fenstern - und der Vermieter geht einfach rein.

Insofern bleibe beim Thema, statt ständig neue Kriegsschauplätze zu eröffnen. Das wird langsam lästig.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Als Vermieter würde ich eher eine Abmahnung aussprechen

Und weswegen? Fenster auf Kipp stellen ist vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache. Um den einzuschränken muss schon ein wenig mehr her als eine abstrakte Einbruchgefahr.

Zitat (von Ver):
In den vielen Schimmelfällen, die wir bearbeiten, sind es genau diese Lüftungsverhaltensweisen, die zu den Schäden führen.
Im Sommer? Bisher dachte ich immer, Schimmelprobleme gibt es nur bei ausreichend niedrigen Temperaturen. Mir ist klar, dass warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte. Wenn dann Teile der Wände zu stark abkühlen, dann kondensiert dort das Wasser und es entsteht Schimmel. Aber bei den momentanen Temperaturen sollte das doch eigentlich kein Problem sein.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

@VER

Du versuchst hier gerade eine Straftat schönzureden.
Wenn ich mein Fenster auf Kipp habe im Sommer, dann hat das mit Schimmel absolut gar nichts zu tun. Auch muss es schon wer weis wie stark und ungünstig regnen, dass ein gekipptes Fenster eine Gefahr darstellt.

Noch dazu ging es nicht um das aktuelle Wetter, sondern um :

Zitat:
Als ich ihn mal darauf angesprochen habe wurde ich nur sehr derbe angefahren dass er ja gar keine andere Wahl hatte es hätte ja regnen können


Das heist, der Mieter geht mal weg, es ist strahlender Sonnenschein und der Vermieter geht in die Wohnung, schließt das Fenster, weil es irgendwann mal regnen könnte.... Prima !!!

-- Editiert von TF1970 am 12.09.2016 12:11

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Darüber hinaus: der TS ist sogar in der Wohnung mit gekippten Fenstern - und der Vermieter geht einfach rein.


Wo steht das? Für mich liest sich das so, als wäre der TE nicht da.

Zitat (von go449555-29):
und auch nicht auf klopfen oder klingeln reagiert hatte (ich War ja auch nicht da) ist er dann in hinein um sie zu schließen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Im Sommer? Bisher dachte ich immer, Schimmelprobleme gibt es nur bei ausreichend niedrigen Temperaturen.


Nein, gerade im Sommer ist die größte Schimmelgefahr, besonders wenn man kühle Wände hat. Im Winter sind offene Fenster eher unkritsch, da verbraucht man nur mehr Heizenergie.

Die Kondensation an den kühlen Wänden ist abhängig vom Taupunkt.

Nur so als Beispiel:

Bei einer Lufttemperatur von 28°C und einer Luftfeuchtigkeit von 65% liegt der Taupunkt bei ca. 21° C. D.h. das Wasser, das in der Luft enthalten ist, kondensiert z.B. an einer Wand, die 20 °C "warm" ist. Und auf dieser "Wasserfläche" wächst dann der Schimmel und zwar umso schlimmer, je wärmer es ist. Und nach 3 Tagen hast Du einen Modergeruch in der Bude.

Und z.B. im Keller oder bei einem Altbau, sind die Wände häufig eher unter 20°C kühl.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Wenn ich mein Fenster auf Kipp habe im Sommer, dann hat das mit Schimmel absolut gar nichts zu tun.


Aber sicher. Ist ja auch egal, die Schimmelberater müssen auch was zu tun haben und auch die Anwälte und Gutachter.

Diese Dauer-Kipplüftung kann man häufig beobachten, wenn die Mieter den Eindruck haben, dass ein unangenehmer Geruch in der Wohnung vorher herrscht. Dagegen wird dann "gelüftet", doch in Wirklichkeit wird es dadurch noch schlimmer.

Durch die falsche Lüftung kann ich Dir (fast) jede Wohnung in eine Schimmelbude verwandeln.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

SOMMER !!!! Wir reden von SOMMER !!!!!!

Aber versuch ruhig weiter das Verhalten des Vermieters schönzureden.....

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
SOMMER !!!! Wir reden von SOMMER !!!!!!


Schimmel wächst auch im SOMMER! Schimmel wächst auch im SOMMER! Schimmel wächst auch im SOMMER! Schimmel wächst auch im SOMMER!

Zitat (von TF1970):
Aber versuch ruhig weiter das Verhalten des Vermieters schönzureden.....


Ich rede überhaupt nicht das Verhalten des Vermieters schön, kein Wort habe ich darüber verloren bzw. ich hätte sogar auch das Schloss ausgetauscht.

IRONIE EIN:

Ich bin für KIPPLÜFTUNG, weil dann die Schimmelberater und Gutachter gut verdienen! Die Wirtschaft muss schließlich angekurbelt werden. Und die Fenster gehen auch nicht kaputt, wenn ein Einbrecher das Fenster öffnet.

Außerdem steigen die Versicherungsprämien nicht, denn bei fahrläßigem Verhalten können sich die Versicherungen die Schadensregulierung sparen.

IRONIE AUS

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Du versuchst hier gerade eine Straftat schönzureden.


Welche Straftat? Wenn der Gedanke an "Hausfriedensbruch" wäre, das ist nicht richtig. Er hat den Schlüssel zur Wohnung mit der Erlaubnis den Schlüssel auch zu benutzen.

Da hilft nur Schloss auswechseln oder Schlüssel zurückfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Welche Straftat? Wenn der Gedanke an "Hausfriedensbruch" wäre, das ist nicht richtig. Er hat den Schlüssel zur Wohnung mit der Erlaubnis den Schlüssel auch zu benutzen.

Anzeigen wegen Hausfriedensbruch sind sicherlich keine Lösung. Wobei der Schlüssel für Notfälle hinterlegt wurde und Fenster zumachen ist beileibe kein Notfall. Somit hat der Vermieter die Wohnung unberechtigt betreten.

Der Mieter könnte dem Vermieter eine Abmahnung nach § 543 (3) BGB zustellen und ihn darin auffordern, die Wohnung nicht mehr zu betreten. Tut er es danach dennoch, dann ist eine fristlose Kündigung möglich.

Nur will der Mieter das überhaupt? Ein solches Vorgehen wird mit einiger Sicherheit zur Eskalation führen. Von daher würde ich das nur empfehlen, wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will und es aufgrund einer Vereinbarung im Mietvertrag aktuell nicht kann. In allen anderen Fällen ist der Austausch des Schließzylinders die konfliktfreiere Variante. Wobei auch das zu Verstimmungen führen wird, wenn der Vermieter irgendwann mal merkt, dass er nicht mehr reinkommt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Anzeigen wegen Hausfriedensbruch sind sicherlich keine Lösung.


Es ist kein Hausfriedensbruch. Das ist es erst, wenn der Mieter den Vermieter dazu aufgefordert hat, die Wohnung nicht mehr zu betreten und den Schlüssel zurückzugeben. Wenn er es dann immer noch macht, dann ist es Hausfriedensbruch.

Zitat (von cauchy):
Wobei der Schlüssel für Notfälle hinterlegt wurde und Fenster zumachen ist beileibe kein Notfall. Somit hat der Vermieter die Wohnung unberechtigt betreten.


Ist das mit den Notfällen zu beweisen? Hier in dem Fall hat der Mieter dem Vermieter (freiwillig) den Mitbesitz an der Wohnung eingeräumt.

(Mal abgesehen davon, dass ich das keinem Vermieter raten würde, einen Schlüssel von der Wohnung zu behalten. Und wenn nur in einem versiegeltem Umschlag!)

Zitat (von cauchy):
Der Mieter könnte dem Vermieter eine Abmahnung nach § 543 (3) BGB zustellen und ihn darin auffordern, die Wohnung nicht mehr zu betreten.


Das ist erst der 2. Schritt. Vorher muss der Mieter dem Vermieter erst einmal zur Rückgabe des Schlüssels auffordern. Diesen Vorgehen wäre richtig, wenn der Vermieter einfach einen Schlüssel behalten hätte.

Zitat (von cauchy):
In allen anderen Fällen ist der Austausch des Schließzylinders die konfliktfreiere Variante.


Warum nicht einfach die Fenster schließen, sobald man wegfährt? Das gibt doch keinen Streß mehr?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ist das mit den Notfällen zu beweisen? Hier in dem Fall hat der Mieter dem Vermieter (freiwillig) den Mitbesitz an der Wohnung eingeräumt.

Bei aller Liebe, aber du steigerst dich gerade in meiner Meinung nach recht absurde Ideen hinein. Ein Schlüssel für den Notfall ist garantiert keine Einräumung von Mitbesitz. Und der Mieter muss den Vermieter auch nicht erst auffordern, die Wohnung ausser im Notfall nicht zu betreten.

Der Vermieter hat hier nicht unerheblich gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstossen. Der Schutz der Privatssphäre des Mieters ist ein sehr hohes Gut. Eine Abmahnung ist genau dazu da, um dem Vermieter unmissverständlich klarzumachen, dass beim nächsten Mal eine fristlose Kündigung fällig ist. Sinn macht das aber wie oben geschrieben nur, wenn der Mieter auch wirklich kündigen will.

Zitat (von Ver):
Warum nicht einfach die Fenster schließen, sobald man wegfährt? Das gibt doch keinen Streß mehr?

Weil der Vermieter beim nächsten mal einen anderen Grund zum Betreten findet. Wenn der Vermieter keinerlei Respekt vor der Privatssphäre des Mieters hat, dann werden aus Sicht eines solchen Vermieters Banalitäten ausreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Es ist kein Hausfriedensbruch. Das ist es erst, wenn der Mieter den Vermieter dazu aufgefordert hat, die Wohnung nicht mehr zu betreten und den Schlüssel zurückzugeben. Wenn er es dann immer noch macht, dann ist es Hausfriedensbruch.


Nein. Wenn der Zutritt nachweislich auf Notfälle beschränkt ist, kann der VM nicht in klaren Nicht-Notfällen die Wohnung betreten. Das wäre dann "widerrechtlich" i.S.d. §123 StGB .

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn der Zutritt nachweislich auf Notfälle beschränkt ist


@TE: Ist der Zutritt nachweisbar auf Notfälle beschränkt? Gibt es dazu ein Schriftstück? Oder hat der Vermieter vielleicht auch noch die Aufgabe, bei Abwesenheit die Blumen zu gießen oder anderweitig die Obhutspflicht für die Wohnung übernommen?

Zitat (von BigiBigiBigi):
in klaren Nicht-Notfällen


Wer entscheidet, dass das ein "klarer Nicht-Notfall" war? Weil es ein Vermieter war? Wir kennen hier nur die Darstellung des Mieters und der war zu dem Zeitpunkt nicht da.

Ich selbst wäre - wie schon öfter geschrieben - nicht reingegangen, doch generell daraus einen Hausfriedensbruch zu machen, obwohl der Zugang eingeräumt wurde, finde ich schon heftig.

Doch soll der Mieter den Vermieter doch gerne wegen Hausfriedensbruch anzeigen und das oder die Fenster so lange und so oft wie möglich offen lassen. Die Konsequenzen muss der Mieter tragen. Vielleicht schreibt er, wie es ausgegangen ist, könnte interessant werden.

0x Hilfreiche Antwort

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