Vermieter betritt die Wohnung ohne mir Bescheid zu sagen.

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Macika11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt die Wohnung ohne mir Bescheid zu sagen.

Hallo! Also es geht darum, dass ich oft vermutet habe dass der Vermieter in die Wohnung geht wenn ich nicht Zuhause bin. Er wohnt gegen über und manchmal fühle ich mich beobachtet wenn ich die Wohnung verlasse. Bis jetzt hatte ich aber kein Beweis.Gestern war ich arbeiten und habe das Fenster offen gelassen (vergessen zu zu machen) es hat geregnet. Als ich nach Hause kam war alles nass, aber der Fenster war zu. Also ich bin mir sicher dass er es zu gemacht hat, weil mein Freund auch arbeiten war. Hatte er Recht da reinzugehen und den Fenster zu zu machen oder ist es auch Hausfriedensbruch?
Danke für die Antworten

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Statt darüber nachzudenken "hat er oder hat er nicht", Schloß austauschen, fertig. Altes Schloß aufbewahren bei Umzug muss es wieder eingebaut werden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Macika11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das Problem ist, dass beim Mietvertrag steht, dass er ein Schlüssel haben muss für Notfälle.
Darf ich trotzdem?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Macika11):
Ja das Problem ist, dass beim Mietvertrag steht, dass er ein Schlüssel haben muss für Notfälle.
Darf ich trotzdem?


Ja Sie dürfen und Sie sollten dann dem VM mitteilen, wer im Notfall einen Ersatzschlüssel hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Und demnächst selbsttätig den Wetterbericht hören. Denn für solche Schäden sind Sie selbst verantwortlich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Macika11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Und demnächst selbsttätig den Wetterbericht hören. Denn für solche Schäden sind Sie selbst verantwortlich.


Es wäre schön wenn Sie erstmal die Frage richtig lesen bevor Sie hier unsinn kommentieren... meine Frage war klar und deutlich Sie brauchen nicht der "clever" spielen ... Sparen Sie Ihre Zeit und nicht mehr kommentieren...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Macika11):
Zitat (von fb367463-2):
Und demnächst selbsttätig den Wetterbericht hören. Denn für solche Schäden sind Sie selbst verantwortlich.


Es wäre schön wenn Sie erstmal die Frage richtig lesen bevor Sie hier unsinn kommentieren... meine Frage war klar und deutlich Sie brauchen nicht der "clever" spielen ... Sparen Sie Ihre Zeit und nicht mehr kommentieren...


Naja, zumindest war in diesem Fall eher Gefahr im Verzug und das Betreten der Wohnung berechtigt......

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#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Naja. Ganz so dumm war die Anmerkung ja nicht.

Der Vermieter darf durchaus die Wohnung betreten ,wenn er schnell Schäden abwenden will.

Und da dürfte es dann egal sein, ob grade Wasser durch die Decke in der darunter liegenden Wohnung kommt oder eben Regen durch ein geöffnetes Fenster. Ich als Vermieter hätte dann aber auch aufgeputzt und Bescheid gegeben, dass ich in der Wohnung war

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Macika11):
Hatte er Recht da reinzugehen und den Fenster zu zu machen

Ja, hatte er.

Die Abwehr von Gefahren für die Mietsache ("Gefahr in Verzug") berechtigt ihn sogar im Falle der Fälle die Türe aufzubrechen - und zwar auf Kosten des Mieters.



Zitat (von AltesHaus):
Ja Sie dürfen und Sie sollten dann dem VM mitteilen, wer im Notfall einen Ersatzschlüssel hat.

Korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Na ja, Gefahr im Verzug ist ein wenig mehr, wie etwas Regen in der Wohnung.

Zumindest wenn das Fenster nur gekippt war, sehe ich hier keine Verhältnissmäßigkeit.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

0x Hilfreiche Antwort



#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Macika11):
Gestern war ich arbeiten und habe das Fenster offen gelassen (vergessen zu zu machen) es hat geregnet. Als ich nach Hause kam war alles nass, aber der Fenster war zu.


Sie verkennen die Situation. Alles war nass lt Ihrer eigenen Darstellung, für entstehende Feuchtigkeitsschäden kommen Sie aufgrund Ihrer Fahrlässigkeit auf. Punkt.

Klar war es nicht korrekt und strenggenommen möglicherweise Hausfriedensbruch des Vermieters - er hat Ihre Wohnung nicht zu betreten. Aber auf der anderen Seite hat er Ihnen möglicherweise Kosten sowie nachfolgende Unannehmlichkeiten (Trocknung, ggf Herausreißen und Austausch des Bodens o.ä.) erspart. Sollte man bei allem Ärger auch mal bedenken.

Kurzum, wechseln Sie das Schloss aus und die gut ist - ansonsten verweise ich nach wie vor auf meine Aussage. Auch wenn Sie sowas nicht hören wollen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Macika11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Macika11):
Gestern war ich arbeiten und habe das Fenster offen gelassen (vergessen zu zu machen) es hat geregnet. Als ich nach Hause kam war alles nass, aber der Fenster war zu.


Sie verkennen die Situation. Alles war nass lt Ihrer eigenen Darstellung, für entstehende Feuchtigkeitsschäden kommen Sie aufgrund Ihrer Fahrlässigkeit auf. Punkt.

Klar war es nicht korrekt und strenggenommen möglicherweise Hausfriedensbruch des Vermieters - er hat Ihre Wohnung nicht zu betreten. Aber auf der anderen Seite hat er Ihnen möglicherweise Kosten sowie nachfolgende Unannehmlichkeiten (Trocknung, ggf Herausreißen und Austausch des Bodens o.ä.) erspart. Sollte man bei allem Ärger auch mal bedenken.

Kurzum, wechseln Sie das Schloss aus und die gut ist - ansonsten verweise ich nach wie vor auf meine Aussage. Auch wenn Sie sowas nicht hören wollen.


Es geht nicht darum, klar ist es super dass er es gemacht hat, es war mein Schuld, ich habe vergessen, ABER ich erwarte wenigstens ein SMS oder soll er mich anrufen deshalb. Hätte ich den sowieso erlaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Also ob Regen gleichzusetzen ist mit "Gefahr in Verzug" da habe ich meine Zweifel. Feuer wäre eine Sache, hilflose Person eine andere, Rohrburch etc. aber Regen ... na ich weiß nicht.

Sie können dem vorgehen, indem Sie so handeln wie beschrieben, dann ist Schluss mit der unfreiwilligen Rettung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Nochmal zur Klarstellung: Es ist egal, was im Mietvertrag steht. Der Mieter darf den Schließzylinder zu den Räumen austauschen, die er zur alleinigen Nutzung gemietet hat (typischerweise also der Wohnungstür). Und er muss dem Vermieter weder einen Schlüssel zur Verfügung stellen noch dem Vermieter mitteilen, wo ein Notfallschlüssel liegt.

Wenn wirklich Gefahr im Verzug ist, bricht halt die Polizei oder Feuerwehr die Tür auf. Die Kosten dafür würden nur dann beim Mieter landen, wenn er den Schaden selber verschuldet hat. Das ist vergleichsweise selten der Fall.

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