Vermieter betritt WG mit einzelnen vermieteten Zimmern

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Leon O.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt WG mit einzelnen vermieteten Zimmern

Hallo,

ich hab da mal eine Frage:

Neulich kam mein Vermieter zum erneuten Male unangekündigt in die Wohnung, dieses Mal mit einer kompletten Familie, die ein WG-Zimmer für ihren Sohn suchten. Ich war über diese Besichtigung nicht im Voraus informiert worden, und da ich mich noch nicht gewaschen hatte, war mir die Situation doch sehr unangenehm. Selbiges hätte ja auch passieren können, während ich beim Duschen im Bad bin oder in flagranti beim Geschlechtsverkehr. Jetzt möchte ich den Vermieter bitten, mich in Zukunft über solche Besuche zu informieren, bin mir aber meiner Rechtsgrundlage nicht so sicher (welche ich beim Ansprechen doch ganz gerne hätte)...

Die Wohnung hat drei Zimmer, eine Diele, eine Küche und ein Bad. Ein Zimmer für mich, ein Zimmer für einen Mitbewohner und das dritte wird nach Vereinbarung nicht vermietet, sondern als Abstellkammer vom Vermieters genutzt (nicht zum direkten bewohnen). Im Mietvertrag steht als Vermietet 1 Zimmer und "Diele-, Küche-,Bad-Mitbenutzung". Diese "Mitbenutzung" wurde jedoch nicht in dem dafür vorgesehen späteren Spalt eingetragen, sondern noch unter den direkt vermieteten Räumen. Zudem wird die Wohnfläche mit 24m^2 angegeben, diese setzt sich zusammen aus der Fläche des Zimmers und 1/3 der Fläche der "Mitbenutzung"s-Räumen, weswegen ich sie hier auch als direkt vermieteten Wohnraum betrachten würde. Das Zimmer des Vermieters wird, wie gesagt, nur als Abstellkammer benutzt und nicht aktiv bewohnt. Des Weiteren ist vielleicht noch zu nennen, dass ich mein Zimmer nicht abschließen kann.

1) Hat mein Vermieter das Recht die Wohnung jederzeit umangekündigt zu betreten ?
2) Wenn ich nur eine Mitbenutzung habe, darf es dann als Wohnfläche (anhand welcher meine Miete ausgerechnet wird) angegeben werden

Schonmal Danke im Voraus :)

Leon

-- Editier von Leon O. am 25.07.2016 21:38

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Du übst also hin und wieder Geschlechtsverkehr in der Diele, der Küche dem Bad oder der Abstellkammer aus?
Dann muss man tatsächlich damit rechnen erwischt zu werden. Das soll aber ja auch der "Kick" daran sein...



Zitat (von Leon O.):
1) Hat mein Vermieter das Recht die Wohnung jederzeit umangekündigt zu betreten ?

Ja, denn offenbar hast Du nur ein Zimmer und Räume zur Mitbenutzung gemietet.



Zitat (von Leon O.):
Des Weiteren ist vielleicht noch zu nennen, dass ich mein Zimmer nicht abschließen kann.

Warum nicht?
Gilt das auch für die Wohnungstüre?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Leon O.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du übst also hin und wieder Geschlechtsverkehr in der Diele, der Küche dem Bad oder der Abstellkammer aus?
Dann muss man tatsächlich damit rechnen erwischt zu werden. Das soll aber ja auch der "Kick" daran sein...

Nein ^^ ,aber wenn ich seit 3 Monaten hier alleine lebe, kann es passieren, dass auch mal die Zimmertür offen steht.

Zitat (von Harry van Sell):
Gilt das auch für die Wohnungstüre?


Nein, die lässt sich verschließen wie auch die Haustür.
Meine Vermieter begründen es damit, dass sie jederzeit bei Gefahr wie Rohrbrüchen Zugang haben wollen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Leon O.):
Nein, die lässt sich verschließen wie auch die Haustür.

Dann würde ich die entsprechend abschließen.



Zitat (von Leon O.):
Meine Vermieter begründen es damit, dass sie jederzeit bei Gefahr wie Rohrbrüchen Zugang haben wollen...

Aufgrund der Wohnsituation benötigt der Vermieter gar keine Begründung.



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#4
 Von 
Leon O.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Dann würde ich die entsprechend abschließen.

Hätte ja nix gebracht, die Vermieter haben ja eh 'nen Schlüssel


Zitat (von Harry van Sell):

Aufgrund der Wohnsituation benötigt der Vermieter gar keine Begründung.

Auch nicht um mein Zimmer zu betreten? Das kann ich mir kaum vorstellen, um ehrlich zu sein.

Danke für deine Antwort(en)

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

D.h. Du hast keinen Schlüssel zu dem Schloss Deiner Tür ?
Dann kauf eins für ein paar EUR im Baumarkt und tausch es aus.

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#6
 Von 
Leon O.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
D.h. Du hast keinen Schlüssel zu dem Schloss Deiner Tür ?
Dann kauf eins für ein paar EUR im Baumarkt und tausch es aus.


Schlüssel und Schloss hab ich, schließt bloß nicht xD. Ja sollte ich mal tun...

Was ist aber mit 2)?
Wenn ich doch angeblich nur Mitbenutzung miete, dann gehört es ja nicht zum Vermieteten Wohnraum (und damit doch auch zur Mietsache)...

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Leon O.):
Hätte ja nix gebracht, die Vermieter haben ja eh 'nen Schlüssel

Bei mir kommt keiner rein, wenn der Schlüsel steckt und auf der "10-Uhr-Stellung" steht.



Zitat (von Leon O.):
Auch nicht um mein Zimmer zu betreten?

Nein, das natürlich nicht. Aber davon war ja bisher nie die Rede.



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#8
 Von 
Leon O.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, das natürlich nicht. Aber davon war ja bisher nie die Rede.


Entschuldige ^^, das meinte ich mit :
Zitat (von Leon O.):
Meine Vermieter begründen es damit, dass sie jederzeit bei Gefahr wie Rohrbrüchen Zugang haben wollen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Leon O.):
Meine Vermieter begründen es damit, dass sie jederzeit bei Gefahr wie Rohrbrüchen Zugang haben wollen...

Das wäre dann Gefahr in Verzug, da darf dann jeder zur Gefahrenabwehr rein. Aber auch nur dann ...



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#10
 Von 
Leon O.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Trotzdem möchte ich nochmal meine zweite Frage ansprechen, das betrifft ja was ich zahle.

Zitat (von Leon O.):
2) Wenn ich nur eine Mitbenutzung habe, darf es dann als Wohnfläche (anhand welcher meine Miete ausgerechnet wird) angegeben werden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Leon O.):
1) Hat mein Vermieter das Recht die Wohnung jederzeit umangekündigt zu betreten ?

Die Wohnung prinzipiell ja, solange das nicht irgendwie in Schikane ausartet. Das gemietete Zimmer darf natürlich nicht betreten werden.

Zitat (von Leon O.):
2) Wenn ich nur eine Mitbenutzung habe, darf es dann als Wohnfläche (anhand welcher meine Miete ausgerechnet wird) angegeben werden

Du zahlst eine Miete. Sofern du nicht in einer Gegend mit Mietpreisbremse wohnst, ist die angegebene Wohnungsgröße erstmal nur bedingt relevant. Wenn der Vermieter bei der Vermietung eine um mehr als 10% abweichende Wohnungsgröße vorgaukelt, dann würde das eine entsprechende Minderung der Miete rechtfertigen. Solange aber bei dir deutlich war, dass sich die Wohnungsgröße auf die gesamte Wohnung und nicht nur dein Zimmer bezieht, sehe ich da erstmal keine Probleme.

Problematisch wird es erst bei einer Mieterhöhung aus die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. wenn Nebenkosten nach Wohnungsgröße umgelegt werden. Daher die Frage: Wie wird denn dein Nebenkostenanteil berechnet?

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#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Dein Vermieter sucht einen Mitbewohner, der in das zweite freie Zimmer einzieht. Offenbar ist mit dir abgesprochen und von dir akzeptiert, dass da "im Prinzip" noch jemand anderes wohnt.
Was willst du denn machen, wenn der Mitbewohner da ist? Soll der etwa auch jedes Mal anmelden, wenn er durch den Flur geht?
Wenn Nein (denn das wirst du eh' nicht durchsetzen können) dann ist doch die Frage, mit welcher Begründung du das Recht haben solltest, die Gemeinschaftsräume als deine eigenen zu betrachten, wo von Anfang an klar war, dass diese noch von jemand anderem(der genau wie du Besuch mitbringen kann, etc.) genutzt werden.
Du hast bisher Glück gehabt, dass du sie alleine nutzen konntest, und bis entsprechend und durchaus verständlich etwas nachlässig geworden. Das ist verzeihlich, aber dass da jetzt irgendwie der Vermieter Ärger bekommen sollte, kann ich nicht sehen.

Du könntest natürlich den Vermieter mal darauf hinweisen, dass es doch auch in seinem Interesse ist, wenn du weißt, wann er denn so ungefähr das Zimmer vorführen will: Dann sieht die Wohnung sicherlich gleich viel aufgeräumter aus als "normal", du würdest natürlich lüften, ... . Letztendlich will ja der Vermieter auch nur seine Ruhe.
aber ganz klar: Anspruch auf seine Anmeldung hast du zurzeit nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Unterm Strich läuft es darauf hinaus, dass der Vermieter selber eines der drei Zimmer "bewohnt". Wie er dieses Zimmer nutzt, also ob er dort richtig wohnt oder es als Abstellkammer nutzt, ist sein Bier. Damit hat er jedoch das Recht, jederzeit die Wohnung zu betreten - natürlich nicht dein Zimmer, also sorge dafür, dass du es abschließen kannst. Bei allen anderen Räumen mußt du halt im Hinterkopf behalten, dass du nur ein WG-Zimmer gemietet hast und keine komplette Wohnung, also besser nicht nackig außerhalb deines Zimmers herumtoben und die restlichen Räume immer schön ordentlich halten. ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Leon O.):
Jetzt möchte ich den Vermieter bitten, mich in Zukunft über solche Besuche zu informieren,


Bitten kannst Du darum und zwar ganz höflich. Ob er es macht? Bleibt ihm überlassen.

Zitat (von Leon O.):
Hat mein Vermieter das Recht die Wohnung jederzeit umangekündigt zu betreten ?


Ja, denn er zahlt sogar i.A. 2/3 der Miete für die Gemeinschaftsflächen. Und selbst wenn die beiden anderen Zimmer auch noch vermietet wären hat der Vermieter das Recht, die WG - z.B. für Vermietungen, Handwerker oder Kontrollen - zu betreten. Das sind Gemeinschaftsflächen und werden nicht zur ausschließlichen Nutzung durch die Mieter zur Verfügung gestellt.

Ach und wenn die Vermietung der leeren Zimmer durch das Benehmen des TE zu schwierig wird, könnte der Vermieter auch noch Druck machen. Oder Schadensersatz fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Leon O.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ach und wenn die Vermietung der leeren Zimmer durch das Benehmen des TE zu schwierig wird, könnte der Vermieter auch noch Druck machen. Oder Schadensersatz fordern.

Das war glücklicherweise nicht der Fall, ich will ja 'nen neuen Mitbewohner haben ;)

Zitat (von Anjuli123):
also besser nicht nackig außerhalb deines Zimmers herumtoben

tja, die schönen Zeiten sind dann wohl vorbei ;(

Zitat (von quiddje):
Du könntest natürlich den Vermieter mal darauf hinweisen, dass es doch auch in seinem Interesse ist, wenn du weißt, wann er denn so ungefähr das Zimmer vorführen will

Danke, genau das werde ich tun :)

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten! Ich hab mich halt bisschen über den unangekündigten Besuch geärgert, dazu kam ja noch, dass die Familie (nicht meine Vermieter, aber die haben die auch nicht aufgehalten) teilweise einfach in mein Zimmer gegangen sind. Und meine Vermieter haben Ihnen dann ja noch Zeit alleine gegeben, während sie selber sich in ihre Wohnung zurückgezogen haben, wenn ich also nicht da gewesen wäre hätten die sich ja praktisch in meinem Zimmer geradezu bedienen können und das finde ich halt echt nicht ok.

Naja, ich spreche die heute Abend mal drauf an und hoffe auf deren Verständnis, die sind ja eig. auch ganz ok.

Leon

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Leon O.):
Ich hab mich halt bisschen über den unangekündigten Besuch geärgert


Dazu gibt es keinen Grund. Der Vermieter kann jederzeit kommen und auch Interessenten mitbringen. Genauso wie ein Mitbewohner.

Zitat (von Leon O.):
die Familie (nicht meine Vermieter, aber die haben die auch nicht aufgehalten) teilweise einfach in mein Zimmer gegangen sind


Das geht natürlich nicht, ohne zu fragen. Und da kann man den Vermieter auch darauf hinweisen, dass er das gegebenenfalls verhindern.

Zitat (von Leon O.):
Und meine Vermieter haben Ihnen dann ja noch Zeit alleine gegeben, während sie selber sich in ihre Wohnung zurückgezogen haben, wenn ich also nicht da gewesen wäre hätten die sich ja praktisch in meinem Zimmer geradezu bedienen können und das finde ich halt echt nicht ok.


Man kann dem Vermieter doch bitten, dass er fremde Leute von Deinem Zimmer fernhält.

Wenn der Sohn der Familie einzieht, würde ich den auch darauf hinweisen. Nicht das er sich genauso übergriffig verhält.

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