Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Neulich kam mein Vermieter zum erneuten Male unangekündigt in die Wohnung, dieses Mal mit einer kompletten Familie, die ein WG-Zimmer für ihren Sohn suchten. Ich war über diese Besichtigung nicht im Voraus informiert worden, und da ich mich noch nicht gewaschen hatte, war mir die Situation doch sehr unangenehm. Selbiges hätte ja auch passieren können, während ich beim Duschen im Bad bin oder in flagranti beim Geschlechtsverkehr. Jetzt möchte ich den Vermieter bitten, mich in Zukunft über solche Besuche zu informieren, bin mir aber meiner Rechtsgrundlage nicht so sicher (welche ich beim Ansprechen doch ganz gerne hätte)...
Die Wohnung hat drei Zimmer, eine Diele, eine Küche und ein Bad. Ein Zimmer für mich, ein Zimmer für einen Mitbewohner und das dritte wird nach Vereinbarung nicht vermietet, sondern als Abstellkammer vom Vermieters genutzt (nicht zum direkten bewohnen). Im Mietvertrag
steht als Vermietet 1 Zimmer und "Diele-, Küche-,Bad-Mitbenutzung". Diese "Mitbenutzung" wurde jedoch nicht in dem dafür vorgesehen späteren Spalt eingetragen, sondern noch unter den direkt vermieteten Räumen. Zudem wird die Wohnfläche mit 24m^2 angegeben, diese setzt sich zusammen aus der Fläche des Zimmers und 1/3 der Fläche der "Mitbenutzung"s-Räumen, weswegen ich sie hier auch als direkt vermieteten Wohnraum betrachten würde. Das Zimmer des Vermieters wird, wie gesagt, nur als Abstellkammer benutzt und nicht aktiv bewohnt. Des Weiteren ist vielleicht noch zu nennen, dass ich mein Zimmer nicht abschließen kann.
1) Hat mein Vermieter das Recht die Wohnung jederzeit umangekündigt zu betreten ?
2) Wenn ich nur eine Mitbenutzung habe, darf es dann als Wohnfläche (anhand welcher meine Miete ausgerechnet wird) angegeben werden
Schonmal Danke im Voraus
Leon
-- Editier von Leon O. am 25.07.2016 21:38
Vermieter betritt WG mit einzelnen vermieteten Zimmern
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du übst also hin und wieder Geschlechtsverkehr in der Diele, der Küche dem Bad oder der Abstellkammer aus?
Dann muss man tatsächlich damit rechnen erwischt zu werden. Das soll aber ja auch der "Kick" daran sein...
Zitat1) Hat mein Vermieter das Recht die Wohnung jederzeit umangekündigt zu betreten ? :
Ja, denn offenbar hast Du nur ein Zimmer und Räume zur Mitbenutzung gemietet.
ZitatDes Weiteren ist vielleicht noch zu nennen, dass ich mein Zimmer nicht abschließen kann. :
Warum nicht?
Gilt das auch für die Wohnungstüre?
ZitatDu übst also hin und wieder Geschlechtsverkehr in der Diele, der Küche dem Bad oder der Abstellkammer aus? :
Dann muss man tatsächlich damit rechnen erwischt zu werden. Das soll aber ja auch der "Kick" daran sein...
Nein ^^ ,aber wenn ich seit 3 Monaten hier alleine lebe, kann es passieren, dass auch mal die Zimmertür offen steht.
ZitatGilt das auch für die Wohnungstüre? :
Nein, die lässt sich verschließen wie auch die Haustür.
Meine Vermieter begründen es damit, dass sie jederzeit bei Gefahr wie Rohrbrüchen Zugang haben wollen...
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ZitatNein, die lässt sich verschließen wie auch die Haustür. :
Dann würde ich die entsprechend abschließen.
ZitatMeine Vermieter begründen es damit, dass sie jederzeit bei Gefahr wie Rohrbrüchen Zugang haben wollen... :
Aufgrund der Wohnsituation benötigt der Vermieter gar keine Begründung.
Zitat:
Dann würde ich die entsprechend abschließen.
Hätte ja nix gebracht, die Vermieter haben ja eh 'nen Schlüssel
Zitat:
Aufgrund der Wohnsituation benötigt der Vermieter gar keine Begründung.
Auch nicht um mein Zimmer zu betreten? Das kann ich mir kaum vorstellen, um ehrlich zu sein.
Danke für deine Antwort(en)
D.h. Du hast keinen Schlüssel zu dem Schloss Deiner Tür ?
Dann kauf eins für ein paar EUR im Baumarkt und tausch es aus.
ZitatD.h. Du hast keinen Schlüssel zu dem Schloss Deiner Tür ? :
Dann kauf eins für ein paar EUR im Baumarkt und tausch es aus.
Schlüssel und Schloss hab ich, schließt bloß nicht xD. Ja sollte ich mal tun...
Was ist aber mit 2)?
Wenn ich doch angeblich nur Mitbenutzung miete, dann gehört es ja nicht zum Vermieteten Wohnraum (und damit doch auch zur Mietsache)...
ZitatHätte ja nix gebracht, die Vermieter haben ja eh 'nen Schlüssel :
Bei mir kommt keiner rein, wenn der Schlüsel steckt und auf der "10-Uhr-Stellung" steht.
ZitatAuch nicht um mein Zimmer zu betreten? :
Nein, das natürlich nicht. Aber davon war ja bisher nie die Rede.
ZitatNein, das natürlich nicht. Aber davon war ja bisher nie die Rede. :
Entschuldige ^^, das meinte ich mit :
ZitatMeine Vermieter begründen es damit, dass sie jederzeit bei Gefahr wie Rohrbrüchen Zugang haben wollen... :
ZitatMeine Vermieter begründen es damit, dass sie jederzeit bei Gefahr wie Rohrbrüchen Zugang haben wollen... :
Das wäre dann Gefahr in Verzug, da darf dann jeder zur Gefahrenabwehr rein. Aber auch nur dann ...
Trotzdem möchte ich nochmal meine zweite Frage ansprechen, das betrifft ja was ich zahle.
Zitat2) Wenn ich nur eine Mitbenutzung habe, darf es dann als Wohnfläche (anhand welcher meine Miete ausgerechnet wird) angegeben werden :
Zitat1) Hat mein Vermieter das Recht die Wohnung jederzeit umangekündigt zu betreten ? :
Die Wohnung prinzipiell ja, solange das nicht irgendwie in Schikane ausartet. Das gemietete Zimmer darf natürlich nicht betreten werden.
Zitat2) Wenn ich nur eine Mitbenutzung habe, darf es dann als Wohnfläche (anhand welcher meine Miete ausgerechnet wird) angegeben werden :
Du zahlst eine Miete. Sofern du nicht in einer Gegend mit Mietpreisbremse wohnst, ist die angegebene Wohnungsgröße erstmal nur bedingt relevant. Wenn der Vermieter bei der Vermietung eine um mehr als 10% abweichende Wohnungsgröße vorgaukelt, dann würde das eine entsprechende Minderung der Miete rechtfertigen. Solange aber bei dir deutlich war, dass sich die Wohnungsgröße auf die gesamte Wohnung und nicht nur dein Zimmer bezieht, sehe ich da erstmal keine Probleme.
Problematisch wird es erst bei einer Mieterhöhung aus die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. wenn Nebenkosten nach Wohnungsgröße umgelegt werden. Daher die Frage: Wie wird denn dein Nebenkostenanteil berechnet?
Dein Vermieter sucht einen Mitbewohner, der in das zweite freie Zimmer einzieht. Offenbar ist mit dir abgesprochen und von dir akzeptiert, dass da "im Prinzip" noch jemand anderes wohnt.
Was willst du denn machen, wenn der Mitbewohner da ist? Soll der etwa auch jedes Mal anmelden, wenn er durch den Flur geht?
Wenn Nein (denn das wirst du eh' nicht durchsetzen können) dann ist doch die Frage, mit welcher Begründung du das Recht haben solltest, die Gemeinschaftsräume als deine eigenen zu betrachten, wo von Anfang an klar war, dass diese noch von jemand anderem(der genau wie du Besuch mitbringen kann, etc.) genutzt werden.
Du hast bisher Glück gehabt, dass du sie alleine nutzen konntest, und bis entsprechend und durchaus verständlich etwas nachlässig geworden. Das ist verzeihlich, aber dass da jetzt irgendwie der Vermieter Ärger bekommen sollte, kann ich nicht sehen.
Du könntest natürlich den Vermieter mal darauf hinweisen, dass es doch auch in seinem Interesse ist, wenn du weißt, wann er denn so ungefähr das Zimmer vorführen will: Dann sieht die Wohnung sicherlich gleich viel aufgeräumter aus als "normal", du würdest natürlich lüften, ... . Letztendlich will ja der Vermieter auch nur seine Ruhe.
aber ganz klar: Anspruch auf seine Anmeldung hast du zurzeit nicht.
Unterm Strich läuft es darauf hinaus, dass der Vermieter selber eines der drei Zimmer "bewohnt". Wie er dieses Zimmer nutzt, also ob er dort richtig wohnt oder es als Abstellkammer nutzt, ist sein Bier. Damit hat er jedoch das Recht, jederzeit die Wohnung zu betreten - natürlich nicht dein Zimmer, also sorge dafür, dass du es abschließen kannst. Bei allen anderen Räumen mußt du halt im Hinterkopf behalten, dass du nur ein WG-Zimmer gemietet hast und keine komplette Wohnung, also besser nicht nackig außerhalb deines Zimmers herumtoben und die restlichen Räume immer schön ordentlich halten. ;-)
ZitatJetzt möchte ich den Vermieter bitten, mich in Zukunft über solche Besuche zu informieren, :
Bitten kannst Du darum und zwar ganz höflich. Ob er es macht? Bleibt ihm überlassen.
ZitatHat mein Vermieter das Recht die Wohnung jederzeit umangekündigt zu betreten ? :
Ja, denn er zahlt sogar i.A. 2/3 der Miete für die Gemeinschaftsflächen. Und selbst wenn die beiden anderen Zimmer auch noch vermietet wären hat der Vermieter das Recht, die WG - z.B. für Vermietungen, Handwerker oder Kontrollen - zu betreten. Das sind Gemeinschaftsflächen und werden nicht zur ausschließlichen Nutzung durch die Mieter zur Verfügung gestellt.
Ach und wenn die Vermietung der leeren Zimmer durch das Benehmen des TE zu schwierig wird, könnte der Vermieter auch noch Druck machen. Oder Schadensersatz fordern.
ZitatAch und wenn die Vermietung der leeren Zimmer durch das Benehmen des TE zu schwierig wird, könnte der Vermieter auch noch Druck machen. Oder Schadensersatz fordern. :
Das war glücklicherweise nicht der Fall, ich will ja 'nen neuen Mitbewohner haben
Zitatalso besser nicht nackig außerhalb deines Zimmers herumtoben :
tja, die schönen Zeiten sind dann wohl vorbei ;(
ZitatDu könntest natürlich den Vermieter mal darauf hinweisen, dass es doch auch in seinem Interesse ist, wenn du weißt, wann er denn so ungefähr das Zimmer vorführen will :
Danke, genau das werde ich tun
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten! Ich hab mich halt bisschen über den unangekündigten Besuch geärgert, dazu kam ja noch, dass die Familie (nicht meine Vermieter, aber die haben die auch nicht aufgehalten) teilweise einfach in mein Zimmer gegangen sind. Und meine Vermieter haben Ihnen dann ja noch Zeit alleine gegeben, während sie selber sich in ihre Wohnung zurückgezogen haben, wenn ich also nicht da gewesen wäre hätten die sich ja praktisch in meinem Zimmer geradezu bedienen können und das finde ich halt echt nicht ok.
Naja, ich spreche die heute Abend mal drauf an und hoffe auf deren Verständnis, die sind ja eig. auch ganz ok.
Leon
ZitatIch hab mich halt bisschen über den unangekündigten Besuch geärgert :
Dazu gibt es keinen Grund. Der Vermieter kann jederzeit kommen und auch Interessenten mitbringen. Genauso wie ein Mitbewohner.
Zitatdie Familie (nicht meine Vermieter, aber die haben die auch nicht aufgehalten) teilweise einfach in mein Zimmer gegangen sind :
Das geht natürlich nicht, ohne zu fragen. Und da kann man den Vermieter auch darauf hinweisen, dass er das gegebenenfalls verhindern.
ZitatUnd meine Vermieter haben Ihnen dann ja noch Zeit alleine gegeben, während sie selber sich in ihre Wohnung zurückgezogen haben, wenn ich also nicht da gewesen wäre hätten die sich ja praktisch in meinem Zimmer geradezu bedienen können und das finde ich halt echt nicht ok. :
Man kann dem Vermieter doch bitten, dass er fremde Leute von Deinem Zimmer fernhält.
Wenn der Sohn der Familie einzieht, würde ich den auch darauf hinweisen. Nicht das er sich genauso übergriffig verhält.
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