HalliHallo,
folgendes Ärgernis: Haus wurde fristgerecht zum 30.06. gekündigt, Auszug war bereits Mitte Mai. Vermieter wollte Nachmieter nur über Makler suchen; nach Absprache hat der Makler vom Mieter einen Schlüssel bekommen zur regelmäßigen Besichtigung jeweils mittwochs und freitags. So weit, so gut.
Eben diesen Schlüssel hat der Vermieter nachgemacht, betritt das Haus permanent ohne Absprache und zeigt es teilweise Bekannten und Freunden. Auch das kann man bei einem ausgeräumten Haus zähneknirschend tolerieren. Nun ist offensichtlich ein Nachmieter gefunden worden, mit dem bereits in Anwesenheit der Maklerin und zwei weiterer Personen zusätzlich zum Vermieter das Haus (ohne Absprache mit uns) begangen und ein Mängelprotokoll erstellt wurde. Wir wurden weder informiert noch dazugebeten. Ist das denn rechtens? Kann man sich dagegen eigentlich nachträglich wehren? Für eine Antwort schonmal herzlichen Dank, DaggiS
Vermieter betritt Haus ohne Absprache
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Habt Ihr das Haus schon an den Vermieter übergeben? Wenn nein, warum nicht?
Warum wurde bei einem leeren Haus die Möglichkeit zur Besichtigung soweit eingeschränkt?
Wenn Ihr nicht wollt, dass solche Dinge passieren, warum habt Ihr dann dem Makler einen Schlüssel übergeben?
Was willst Du mit einem nachträglichen Wehren erreichen?
Ein unberechtigtes Betreten des Hauses berechtigt Dich zur fristlosen Kündigung. Viel Sinn macht das aber auch nicht, da der 30.06. ja bereits übermorgen ist.
Was ist denn überhaupt Dein genaues Problem?
Wenn bei den Besichtigungen irgendwelche Dinge beschädigt wurden, dann geht da natürlich zu Lasten des Vermieters. Ich hätte mich daher an der Stelle des Maklers oder des Vermieters nicht darauf eingelassen, das Haus in Abwesenheit des Mieters zu betreten, sondern hätte auf einer frühzeitigen Übergabe bestanden.
-- Editiert von hh am 28.06.2006 12:43:56
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
64 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
4 Antworten
-
29 Antworten
-
39 Antworten