Der Mieter hat nur 1,5 Jahre in einer Wohnung gewohnt. Nach dem Auszug lies sich der Vermieter 6 Monate mit der Kaution Zeit und schicke dann stattdessen Rechnungen in Höhe von 3000 Euro über eine Renovierung der Dusche.
Hier soll es laut Vermieter der Duschablauf und Silikonfugen während des Mietaufenthalts beschädigt worden sein.
Dem Mieter ist keine Absicht zu unterstellen und damit keine Schuld bewusst. Er plädiert auf Verschleißerscheinungen oder Mängel, die er nicht vertreten muss.
Kann der Vermieter in diesem Fall einfach die Kaution einbehalten und das mit den entstandenen Schäden rechtfertigen, obwohl der Mieter keine Beschädigung bemerkt hat?
Vermieter behält Kaution wegen angeblicher Beschädigung in Dusche ein
26. Juni 2017
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Frage vom 26. Juni 2017 | 21:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter behält Kaution wegen angeblicher Beschädigung in Dusche ein
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#1
Antwort vom 26. Juni 2017 | 22:10
Von
Status: Unparteiischer (9905 Beiträge, 4486x hilfreich)
Gibt es ein Übergabeprotokoll und wenn ja was steht da drin? Was genau wurde renoviert? Für 3000 Euro geht's doch um mehr als ein paar Silikonfugen. Gab's da Feuchtigkeitsschäden oder woher kommt dieser hohe Betrag?
#2
Antwort vom 26. Juni 2017 | 22:13
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatEr plädiert auf Verschleißerscheinungen oder Mängel, die er nicht vertreten muss. :
Heftiger Verschleiß nach der kurzen Zeit. Wie war denn der Zustand bei Einzug im Übergabeprotokoll vermerkt.
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