Vermieter behält Kaution nach 2 ½ Jahren.

26. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nikana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter behält Kaution nach 2 ½ Jahren.

Hallo liebes 123Recht Forum und Mitglieder,

Wie die Überschrift bereits schon sagt habe ich folgendes Problem.

Ich habe vor 3 Jahren eine Wohnung angemietet mit meinem Zwillingsbruder und einem Freund (WG).
Bei dem ersten Treffen war der Vermieter schon direkt ein Mensch wo man sagen kann "Ihm vertraut" man.

Vor dem Einzug musste ich 1200,-€ Kaution hinterlegen um das überhaupt ein Mietverhältnis zustandekommen konnte, was ich dann auch Tat.

Wir lebten ca 1 ½ Jahre in diesen Räumlichkeiten als wir wegen der Arbeit dann in ein nahe gelegenen Stadtteil ziehen mussten und das Mietverhältnis sich dem Ende zuneigte.

Nach dem Auszug sagte mir der Vermieter das er sich um die Abrechnungen (Jahrenabrechnung) kümmern würde und uns die auf dem Postweg zukommen lassen würde.
Bis heute nicht auch nur einen einzigen Brief im Briefkasten gehabt wegen der Abrechnung.
Desweiteren wurde Mündlich festgehalten das er von der Kaution 600,-€ zurückbehalten kann weil wir die letzte Miete nicht bezahlt haben.

Bleibt ein Rest von 600,-€ über.

Nun bewegen wir uns langsam zu der Spitze des Berges.
(Kurze Randinformation) Das Mietverhältnis ist jetzt schon 2 Jahre her.

In diesen Zwei Jahren habe ich den Herrn gemacht, getan und versucht zu erreichen für eine Nebenkosten Abrechnung und die Jahresabrechnung + den Rest meiner Mietkaution was noch offen steht auszugleichen.

Nach einem Jahr hin und her habe ich ihn dann mal an die Strippe bekommen und er sagte mir, Zitat: "Ich muss mal schauen was da noch über bleibt an Kaution, viel wird es nicht mehr sein". Zitat Ende.

Er hat folgendes von der Kaution nach Auszug bezahlen lassen.
Ohne mein Wissen oder jeglicher Anteilnahme meiner Seits.

-Putzfrau (Weil es angeblich nicht richtig sauber war)
die Wohnung befand sich in einem Besenreinen Zustand so wie es im Mietvertrag festgehalten wurde.

-Toilette Reparatur (Wäre angeblich von uns Kaputt gemacht worden sein)

-1 Gelber Sack der entwertet werden musste.

Jetzt meine Fragen an euch.

#1.) Darf der Vermieter ohne mein Wissen auf die Kaution zurück greifen um Mängel in der Wohnung zu beseitigen die von uns garnicht verursacht wurden?

#2.) Da wir jetzt schon 2 Jahre aus der Wohnung sind, gibt es eine Möglichkeit an meine Kaution dran zu kommen egal über welchen weg?

#3.) Darf er mir das zu Lasten legen diese Reparaturarbeiten?
(Weder beim Ein noch Auszug gab es so was wie ein Übergabeprotokoll wo klar drin hervor ging was Kaputt war, was gemacht werden muss. Sprich ohne Schreibkram Gemietet wie Gesehen)

Ich hoffe ich konnte euch meine Ansicht etwas näher bringen so wie ich es erläutert habe.
Falls euch noch etwas an Informationen fehlen sollte fragt einfach nach.

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe und Bemühungen.

Mit Freundlichen Grüßen

Kevin

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ich habe vor 3 Jahren eine Wohnung angemietet


quote:
Wir lebten ca 1 ½ Jahre in diesen Räumlichkeiten


Drei Jahre minus anderthalb Jahre sind bei mir anderthalb und keine zwei Jahre, die das Mietverhältnis her ist.

Im übrigen war es euch nicht gestattet, einfach eine Miete mit der Kaution zu verrechnen. Da ist euch der Vermieter sehr kulant entgegen gekommen. Er hätte die letzte Miete auch einklagen können.

Da ihr keine Jahreszahlen angegeben habt ist nicht so ganz ersichtlich, welche Nebenkostenabrechnungen konkret fehlen und welche ihr für euer Mietverhältnis bekommen habt. In jedem Fall darf der Vermieter durchaus einen angemessenen Teil der Kaution bis zur allerletzten Nebenkostenabrechnung einbehalten.

-- Editiert Moderator am 26.11.2012 17:31

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#2
 Von 
Nikana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Solltest dich vielleicht nochmal Informieren. Ein vermieter hat die Pflicht den Mietern 12 Monate nach Auszug eine Jahresabrechnung zukommen zu lassen.
Alles was über die 12 Monate geht in der du keine Jahresabrechnung siehst darf einem Mieter nicht mehr zu lasten gelegt werden.

quote:
Im übrigen war es euch nicht gestattet, einfach eine Miete mit der Kaution zu verrechnen. Da ist euch der Vermieter sehr kulant entgegen gekommen. Er hätte die letzte Miete auch einklagen können.


Der Vermieter war mit alldem Einverstanden und willigte ein. Es war gestattet weil's mit dem Vermieter so ausgemacht war.

-- Editiert Moderator am 26.11.2012 17:34

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ein vermieter hat die Pflicht den Mietern 12 Monate nach Auszug eine Jahresabrechnung zukommen zu lassen.


Das ist falsch. Die 12-monatige Frist beginnt ab Ende des Abrechnungszeitraums zu laufen, nicht ab Auszug. D.h. die Nebenkostenabrechnung für 2011 muß bis Ende 2012 beim Mieter sein. Da du aber immer noch nicht mit Daten rüberkommst, bleibt es weiterhin vage.

-- Editiert Moderator am 26.11.2012 17:35

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo Kevin,

zu den Mängeln hätte der Vermieter eine Frist zur Beseitigung stezen müssen, einfach selber zu lasten der Kaution reparieren lassen geht nicht. Damit ist imho die Sache erledigt.

Bei den Nebenkosten ist wirklich wichtig, um welches Jahr es geht, die 12-monatsfrist wurde ja schon erwähnt und auch erklärt.
Aber auch für ältere Jahre muss er natürlich abrechnen, es könnte ja eine Erstattung herauskommen.

Also, wann genau ausgezogen?

MfG Stefan

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#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Nach dem Auszug sagte mir der Vermieter das er sich um die Abrechnungen (Jahrenabrechnung) kümmern würde und uns die auf dem Postweg zukommen lassen würde.
Bis heute nicht auch nur einen einzigen Brief im Briefkasten gehabt wegen der Abrechnung.


Das Erste, was Du tun must: den VM auffordern, binnen 14 Tagen nordnungsgemäße Nebenkostenabrechnungen durchzuführen. Du schreibst das höflich, aber bestimmt, läßt für den Inhalt des Schreibens jemand Kenntnis nehmen und unterschreiben. . Zur Post damit und per Einwurf-Einschreiben zustellen lassen.
Hält er die Frist nicht ein, forderst Du alle Nebenkosten (!!vollständig!!) zurück; aber da lass dann bitte besser einen Fachanwalt für Mietrecht ran.
Gruß Pachlus

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Pachlus: Wenn wir von der Abrechnung für 2011 reden ist der Vermieter nach wie vor innerhalb der Frist und der Mieter hat überhaupt gar kein Recht, eine eigenständige Frist zu setzen. Eine Rückforderung der geleisteten Nebenkosten kann der Mieter nur machen, wenn nach Ablauf der 12-monatigen Frist ab Ende des Abrechnungszeitraums keine Abrechnung gekommen ist. Also das würde zutreffen, wenn es um die Abrechnung für 2010 gehen würde. Aber leider rückt Nikana ja nicht mit Daten raus.

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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

@Anjuli: Stimmt was Du sagst! Aber wenn ich so auf den Kalender sehe.....Noch ´n paar Wochen, dann ist das Jahr vorüber. Der TE weiß Bescheid was zu tun ist, und er wird auch Deinen freundlichen Hinweis verstehen einzuordnen.Und wenn der nette VM auch noch nicht für 2010 abgerechnet hat, dann wird er es vermutlich auch für 2011 nicht so schnell mal machen.

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-- Editiert Pachlus am 26.11.2012 20:52

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#8
 Von 
Nikana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Anteilnahme und Hilfe.

Also die NK-Abrechnung um die es hier in diesem Fall geht bezieht sich auf das Jahr 2010 die wir noch nicht bekommen haben.

Wenn ich das also richtig verstanden habe, muss der Vermieter mir eine Frist setzen in der ich den Schaden um den es in den Räumlichkeiten handelt beiseitgen kann?

quote:
zu den Mängeln hätte der Vermieter eine Frist zur Beseitigung stezen müssen, einfach selber zu lasten der Kaution reparieren lassen geht nicht. Damit ist imho die Sache erledigt.


Hat er nicht getan, er hat einfach so "Mir nichts, dir nichts", repariert und ist an das Geld der Kaution dran gegangen was er mir nun zu lasten legen will.

Ich werde jetzt also ein Schriftstück aufsetzen in dem ich ihn klar und Freundlich darauf hinweiße sich binnen 14 Tage (10 Werktage) bei mir zu melden zu dem Vorfall.
Weiß wer wo ich soetwas herbekommen kann?

Und was wenn er sich in diesen besagten 14 Tagen nicht bei mir melden wird?

Könnt ihr mir weitere Instruktionen geben?

Danke an euch

LG Kevin

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo Kevin,

quote:
Weiß wer wo ich soetwas herbekommen kann?
Wie, das Schriftstück? Natürlich selber schreiben, so etwas gibt es nicht als Vordruck.

Du forderst einfach zwei Dinge:
1. Die ausstehende Nebenkostenabrechnung 2010 (ich würde noch nicht darauf hinweisen, dass du für eine Nachzahlung nicht mehr haftest)
2. Die - um die letzte Miete gekürzte - Kaution. Dabei weise ihn schon darauf hin, dass du seine Mängelabrechnung nicht anerkennst, weil er dir keine Gelegenheit zur Reparatur gegeben hat, fertig.

EDIT: Deine Kontodaten nicht vergessen.

Du brauchst auch nicht mit Paragraphen um dich zu werfen, für einen Laien reicht das vollkommen, und ggf. soll der Anwalt ja auch noch was zu tun haben, der wird ihm dann die Rechtsgrundlagen erläutern.

quote:
Und was wenn er sich in diesen besagten 14 Tagen nicht bei mir melden wird?
Dann würde ich zum Anwalt gehen (und ihm dies in dem Schreiben auch schon mal vorsorglich androhen, hilft oft).

Wichtig ist aber, dass du ihn beweisbar in Verzug setzt, also mit Einschreiben (man kann darüber streiten, ob Einwurf- oder nicht, beides hat Vor- und Nachteile), und am Besten auch mit einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens bestätigen kann.

Wenn du das nämlich nicht beweisen kannst, könnte es sein, dass du den Anwalt später selber zahlen musst.
Obwohl, in Verzug ist er vielleicht schon automatisch? Aber egal, sicher ist sicher.

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 27.11.2012 17:35

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#10
 Von 
Nikana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Update: 28 November 2012 - 14:41

Ich habe die Frau des Vermieters nun erreicht, und sie sagte mir das sie mit ihrem Mann (Vermieter) auf einer Kreuzreise gewesen sind und auf dem Rückflug hätte ihr Mann es mit dem Herzen bekommen der sich nun wiederrum im Krankenhaus aufhält, demnach hätte sich noch keiner um diese Angelegenheiten kümmern können.

Nun muss ich auf die 600€ der Miete zurück kommen, die mit der Kaution verrechnet wurden.
Zitat Fr. Gxxxxxxxf: "Sie dürfen nicht einfach 600€ der Miete mit der Kaution verechnen, und wir wissen nichts davon dass das so erledigt wurde". Zitat ENDE

Also bin ich nun Grob der Annahme darüber das die Frau sich dumm stellt um es mir Gerichtlich zu lasten legen zu wollen. Sehe ich das richtig?

Wir haben damals kein Schriftstück angefertigt in dem klar hervorging das diese besagten 600€ mit der Kaution verrechnet werden.
Dennoch gibt es dafür meinen Zwillingsbruder als Zeugen und ein Freund die diese Mündliche Abmachung ganz klar untermauern können.

Mein Schlusswort zu der Frau des Vermieters:

Lassen sie uns keine Säulen nach Athen tragen, in den nächsten paar Tagen werden sie von meinem Anwalt hören (Den ich noch nicht eingeschaltet habe) und sie können dann alles weitere mit ihm klären.

Wie gehe ich am besten nun weiter vor?
Was habe ich zu befürchten, wie soll ich mich weiterhin verhalten.

Und ein RIESEN DANK nochmal an den User "Reckoner" der mir hier in allem bei Seite steht mit PM's und Threadbeiträgen die mir echt weiterhelfen.

MFG Kevin

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Lassen sie uns keine Säulen nach Athen tragen


Wäre auch etwas schwer, außerdem haben die dort sicher mehr Säulen als wir. Aber nächstes Mal kannst du es mit Eulen versuchen. ;-))

Ansonsten siehe Reckoners Eintrag von 17:33 Uhr. Der gilt nach wie vor.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nikana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wäre auch etwas schwer, außerdem haben die dort sicher mehr Säulen als wir. Aber nächstes Mal kannst du es mit Eulen versuchen. ;-))


Genau darum geht es ja das es "Sinnlos" wäre Säulen nach Athen zu tragen, genau so Sinnlos war es auch mich mit der Frau zu unterhalten.

Die Metapher nicht verstanden? :)

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo Kevin,

zur (angeblichen) Krankengeschichte: Das ist nicht dein Problem, die Fristen gelten trotzdem. Man muss halt Vorkehrungen treffen für solche Fälle, beispielsweise wenn man längere Zeit im Krankenhaus verbringen muss oder gar im Koma liegt.

Und das mit der nicht gezahlten Miete sehe ich nicht als das große Problem, der Vermieter hätte sich die 600 Euro meines Erachtens sofort von dem Kautionskonto nehmen können, schließlich war es so abgesprochen. Und selbst wenn die Gegenseite diese Vereinbarung bestreitet, ergibt sich dieser Anspruch sowieso.

Die Kaution ist natürlich nicht zum Abwohnen da - das wurde dir ja auch hier im Forum schon vorgehalten -, aber trotzdem hat der Vermieter immer das Recht, Mietrückstände mit der Kaution aufzurechnen.
Er könnte dann zwar argumentieren, dass die halbe Kaution für die Schäden nicht mehr gereicht hätte, steht aber dann vor dem Problem, dass es gar keine auf dich übertragbaren(!) Schäden/Kosten gibt.
Ergo: Aufgrund seiner Schadenminderungspflicht hätte er die Kaution nutzen müssen (imho).

Wenn es wirklich zum Prozess kommt, dann wirst du ja schon einen Anwalt haben. Und der wird es dann so wasserdicht machen, dass nicht am Ende auch du teilweise verlierst.

quote:
Wie gehe ich am besten nun weiter vor?
Hatte ich ja schon geschrieben, beweisbar in Verzug setzen, und dann - nach Fristablauf - zum Anwalt.

Wenn er wirklich krank ist und nun vielleicht seine Frau das machen muss, würde ich - kulanterweise - eine etwas längere Frist setzen (Ende des Jahres oder so).

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Genau darum geht es ja das es "Sinnlos" wäre Säulen nach Athen zu tragen, genau so Sinnlos war es auch mich mit der Frau zu unterhalten.

Die Metapher nicht verstanden?


Doch, aber die Redensart "Eulen nach Athen tragen", sagt schon genau das aus, nämlich etwas Überflüssiges/Sinnloses tun: http://www.redensarten.net/Eulen.html

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