Vermieter behält Kaution ein trotz Übernahmeprotokoll - Wände nicht weiss genug gestrichen

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
justice.for.all
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter behält Kaution ein trotz Übernahmeprotokoll - Wände nicht weiss genug gestrichen

Hallo - seit 3 Monaten warte ich auf die Auszahlung meiner Kaution.
Heute hat sich der Vermieter gemeldet und mir mitgeteilt, dass die Wohnung nicht sauber genug gestrichen war und man einen Maler beauftragt hat sie neu zu streichen. Kostenpunkt: 700 € für 35 m².
Das ganze soll mit der Kaution verrechnet werden.
Im Übergabeprotokoll wurde jedoch von beiden Seiten unterschrieben und bestätigt dass die Wohnung weiss gestrichen ist.
Der Vermieter hat mir heute Bilder geschickt auf denen zugegebenermaßen zu sehen ist, dass die Wohnung nicht sonderlich sauber gestrichen ist. Ich habe in der Eile wohl auch nicht die richtige weiße Farbe gekauft und generell einige Stellen beim streichen übersehen. Ich habe gehofft dass sich das legen würde wenn die Farbe trocknet.

Der Vermieter behält sich lt. Übernahmeprotokoll das Recht vor versteckte Mängel die erst nach Übergabe entdeckt werden zu berechnen. Jedoch kann man bei einer Ein-Zimmer Wohnung mit offen ersichtlichen, schlecht gestrichenen Wänden doch kaum von versteckten Mängeln sprechen, oder?
Was mich auch noch stutzig macht ist, dass die Kaution 1100 € betragen hat und der Vermieter nun so tut als hätte ich nur 700 € Kaution bezahlt und gar nichts mehr rausbekomme?
Mann ich war so froh aus dieser miesen Wohnung raus zu sein und jetzt das, kann mir jemand weiterhelfen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
Ich habe in der Eile wohl auch nicht die richtige weiße Farbe gekauft und generell einige Stellen beim streichen übersehen.

Das fällt dann unter "Beschädigung der Mietsache".


Ich würde erst mal die Füße stillhalten und nicht darauf reagieren.



Zitat (von justice.for.all):
Im Übergabeprotokoll wurde jedoch von beiden Seiten unterschrieben und bestätigt dass die Wohnung weiss gestrichen ist.

Wortlaut der Bestätigung?



Zitat (von justice.for.all):
Heute hat sich der Vermieter gemeldet und mir mitgeteilt,

Wortlaut der Mitteilung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice.for.all
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das fällt dann unter "Beschädigung der Mietsache".

Ich würde erst mal die Füße stillhalten und nicht darauf reagieren.


Sie sind wohl Vermieter.
In der Bestätigung steht, dass alle Räume weiss gestrichen sind.
Auf der letzten Seite wurde der aufgenommene Zustand der Wohnung von beiden Seiten unterschrieben und bestätigt. Der Vermieter hat die Klausel eingebaut, dass bei versteckten Mängeln, die nach dem Protokoll erst auftauchen nachgefordert werden kann.
Bei Wänden - in einer 1-Zimmer Wohnung - die für jeden auf den ersten Blick ersichtlich sind, kann man aber wohl kaum von versteckten Mängeln sprechen.
Auf was soll der Übergabeprotokolleur denn sonst achten wenn nicht zumindest auf die Wände?
Es sieht mir hier ganz danach aus dass die einfach auf Einschüchterung setzen und hoffen ich kriege Angst.
Ich werde wohl zum Mieterschutzbund gehen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
Ich werde wohl zum Mieterschutzbund gehen müssen.


Ja MieSchuBu ist eine gute Idee :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zum Übergabeprotokoll siehe z.B. : https://www.anwalt.de/rechtstipps/beweiskraft-des-rueckgabeprotokolls-bei-mietverhaeltnissen_005016.html. Es gibt aber sicherlich noch diverse weitere Hilfeseiten dazu im Netz.

Es wird also in der Tat darauf hinauslaufen, ob der Vermieter die Farbunterschiede erkennen konnte. Wenn die Wohnung z.B. ganz frisch gestrichen und noch nicht getrocknet war, so war das eventuell nicht möglich. Aber das wird man in einem Forum nicht beurteilen können.

Unabhängig davon wäre zu klären, ob überhaupt eine Renovierung geschuldet war und in welchem Zustand sich die Wohnung laut Mietvertrag befinden müsste (eventuell ungültige Klauseln nicht berücksichtigt).

Und dann kommt da noch die schwierige Frage der Nachfristsetzung. Bei vertraglich geschuldeten Leistungen hat der Mieter das Recht auf Nachbesserung. Wird ihm dies nicht gestattet, dann kann der Vermieter keinen Schadensersatz dafür durchsetzen. Bei Beschädigungen oder bei einer endgültigen Ablehnung durch den Mieter sieht das anders aus. Da muss keine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.

Es gibt also diverse Fallstricke und Probleme für den Vermieter. Dem Mieter ist zu raten, 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache verstreichen zu lassen. Dann sind zumindest einige Vermieteransprüche verjährt und der Mieter kann mit Verweis auf Verjährung diverse Dinge abbügeln. Ansonsten wird es halt vor Gericht gehen, wenn der Mieter seine komplette Kaution wiederhaben will.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
Sie sind wohl Vermieter.


Und wenn es so wäre? Spielt das eine Rolle?

Ich beantworte es mal selber - nein.

Es kommt auf den Zustand an - wobei eine Ausführung in mittlerer Art und Güte geschuldet ist.

Keiner kennt den Zustand, wie Du die Wohnung hinterlassen hast, aber aus Deinen Ausführungen kann man schon erkennen, dass offensichtlich nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde.

Aber das musst letztlich Du beurteilen, denn Du kennst den Zustand und Du kennst die Fotos.

Streifige Wände (einige Stellen decken mehr als andere) oder gar übersehene Stellen (passiert jedem mal, der mit weißer Farbe rollt) stellen einen Mangel dar.

Zitat (von justice.for.all):
Ich werde wohl zum Mieterschutzbund gehen müssen.

Ich vermute mal, dass das dem vermieter schlaflose Nächte bereitet, sobald er davon erfährt.

Oder wie war dein Hinweis Altes Haus
Zitat (von AltesHaus):
Ja MieSchuBu ist eine gute Idee :)
zu verstehen.

justice for all, geh in dich und bewerte es objektiv, so objektiv, wie es auch ein Außenstehender machen würde.

Und wenn Du danach der Meinung bist, es gibt nichts an Deiner Pinselei zu beanstanden, dann gib auch nicht nach.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
Was mich auch noch stutzig macht ist, dass die Kaution 1100 € betragen hat und der Vermieter nun so tut als hätte ich nur 700 € Kaution bezahlt
Moin, zumindest das kann man erklären.
Wenn er jetzt einen Maler für 700,- beauftragt, zahlt er nur 400,- Kaution zurück. Noch die Verrechnung mit den Betriebs-und Heizkosten berücksichtigen. Und die unermesslich hohen Zinsen für das Kautionskonto...
Abwarten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Es kommt auf den Zustand an - wobei eine Ausführung in mittlerer Art und Güte geschuldet ist.
Nein, es kommt auf wesentlich mehr an. Ein Teil davon habe ich bereits angedeutet. Relevante Punkte sind:

1) in welchem Zustand hätte die Wohnung hinterlassen werden müssen (frisch gestrichen, renovierungsbedürftig oder mit Abnutzungsspuren von X Jahren) und in welchem Zustand befindet sie sich. Danach bemisst sich ein möglicher Schadensersatz unter Berücksichtigung des Abzuges neu-für-alt. Die vollen Malerkosten wird der Mieter nur in seltenen Fällen übernehmen müssen.
2) Stellt das Übergabeprotokoll bezüglich der Mängelfreiheit der Wände ein negatives Schuldanerkenntnis dar?
3) Muss der Vermieter eine Nachfrist setzen, hat er dies dann auch getan oder hat der Mieter endgültig abgelehnt?
4) Macht der Vermieter innerhalb der 6monatigen Verjährungsfrist seine Geldforderung ausreichend geltend, um mit der Kaution aufrechnen zu können?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice.for.all
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zum Übergabeprotokoll siehe z.B. : https://www.anwalt.de/rechtstipps/beweiskraft-des-rueckgabeprotokolls-bei-mietverhaeltnissen_005016.html. Es gibt aber sicherlich noch diverse weitere Hilfeseiten dazu im Netz.

Danke vielmals für diesen hilfreichen Link!

Zitat (von cauchy):
Es wird also in der Tat darauf hinauslaufen, ob der Vermieter die Farbunterschiede erkennen konnte. Wenn die Wohnung z.B. ganz frisch gestrichen und noch nicht getrocknet war, so war das eventuell nicht möglich. Aber das wird man in einem Forum nicht beurteilen können.

Die Farbe war im Grunde trocken, es wurde 48 Stunden vor Übergabe gestrichen.

Zitat (von cauchy):
Unabhängig davon wäre zu klären, ob überhaupt eine Renovierung geschuldet war und in welchem Zustand sich die Wohnung laut Mietvertrag befinden müsste (eventuell ungültige Klauseln nicht berücksichtigt).

Und dann kommt da noch die schwierige Frage der Nachfristsetzung. Bei vertraglich geschuldeten Leistungen hat der Mieter das Recht auf Nachbesserung. Wird ihm dies nicht gestattet, dann kann der Vermieter keinen Schadensersatz dafür durchsetzen. Bei Beschädigungen oder bei einer endgültigen Ablehnung durch den Mieter sieht das anders aus. Da muss keine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.

Laut Mietvertrag bin ich zu Schönheitsreparaturen wie streichen verpflichtet.
Ich habe nochmal in das Übergabeprotokoll geschaut. Dort ist angekreuzt, dass die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand abgenommen wurde. Die direkt darunter befindlichen Felder "Wohnung befindet sich nicht in vertragsgemäßem Zustand" und das Feld "Der Mieter erhält eine Frist zur Aufarbeitung der Mängel bis zum" wurden eben nicht angekreuzt. Wenn man mir eine Frist zum nachstreichen gesetzt hätte, hätte ich dies mit Sicherheit umgesetzt und zwar um ca. 650 € billiger als 700 €.
Ich denke dass man eingesehen hat dass die Wohnung sowieso von vornherein in schlechtem Zustand war (habe dort nur 1 Jahr) gewohnt und grundsaniert werden müsste bevor man sie weiter vermietet.
So ist etwa der Dielen-Boden uralt und nich abgeschliffen, voller Risse und Löcher.
Nun versucht man dreisterweise die Sanierungskosten auf mich abzuwälzen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Ohne Individualvereinbarung oder außergewöhnlich starker Abnutzung wäre der Mieter nach einem Jahr Mietzahl sicherlich nicht zum Streichen verpflichtet gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
Laut Mietvertrag bin ich zu Schönheitsreparaturen wie streichen verpflichtet.


Da wäre es jetzt gut mal den genauen Wortlaut der Klausel zu posten........ Nicht alles was im MV steht ist auch so rechtswirksam....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice.for.all
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von justice.for.all):
Laut Mietvertrag bin ich zu Schönheitsreparaturen wie streichen verpflichtet.


Da wäre es jetzt gut mal den genauen Wortlaut der Klausel zu posten........ Nicht alles was im MV steht ist auch so rechtswirksam....

Hi Michael, in dem Vertrag steht unter §10 welcher nur einen Aufzählungspunkt enthält:
"1. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf seine Kosten getragen. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen."
Das ist alles was da steht.
Die Hausverwaltung hat im übrigen während meiner Mietzeit von nur einem Jahr dreimal (!) gewechselt.
Die aktuelle Hausverwaltung hat auf Anfragen und Mängelanzeigen meinerseits generell nie reagiert.
Ich denke die versuchen echt nur Geld zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Wenn die Wohnung unrenoviert war, brauchst du sie auf gar keinen Fall zu renovieren.
Es sei denn der VM hat der bei Einzug angemessene Mittel zur Renovierung bzw. Mietfreiheit gewährt.

Wenn sie renoviert war, dann müßtest du sie schon übermäßig abgewohnt haben.
Denn du hast nach 1 Jahr noch längst keine der Fristen erreicht.
(es sind zwar keine Fristen hier genannt, aber dann dürften die üblichen gelten)
Was steht den im Übergabeprotokoll zu dem Zustand vorher?
Oder hast du Fotos von der Wohnung vor deinem Einzug?

Meines Erachtens hast du allerdings einen Fehler gemacht, überhaupt den Pinsel geschwungen zu haben, die mangelnde Ausführung könnte den VM nun durchaus berechtigen, das ganze nun auf deine Kosten zu vollenden.
Allerdings hätte er dir meiner Meinung nach wenigstens das Recht zur Nachbesserung geben müssen.
Und wenn er dich unberechtigt dazu aufgefordert hat, die Wohnung zu verschönern, dann könnte auch das zu deinem Vorteil ausgelegt werden.

Ich würde mich da vom Mieterverein beraten lassen.

Von den 1100 Euro mußt du eh mindestens die 400 wiederbekommen und meiner Meinung nach auch die Malerkosten minus deine fiktive Eigenleistung (das wären 10/Stunde + Materialkosten)
Nehmen wir mal 20 Stunden an +100 Euro Material wären das 300 Euro.
700-300= 400
Ich würde von dem Vermieter also 800 Euro zurückfordern. Sehe aber auch Chancen, dass er die Kaution vollständig an dich zurückzahlen muß.

Auf jeden Fall hättest du nicht renovieren müssen.
Das nächste Mal wendest du dich besser gleich an ein Rechtsforum.

Viel Erfolg.



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 30.09.2018 21:10

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 30.09.2018 21:15

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen