Vermieter behält Kaution ein

19. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Boerdsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter behält Kaution ein

Hallo,
ich bin zum 31.8.2008 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Jetzt will der Vermieter aber entgegen vorheriger Zusagen aber die Kaution nicht ausbezahlen.

zur Vorgeschichte:
ich bin am 15.3.2007 in diese Wohnung eingezogen, aus der der Vormieter wenige Tage zuvor ausgezogen war. Da er die Wohnung nicht in renoviertem Zustand übergeben hatte (Löcher in der Wand, nicht gestrichen, etc.) sah ich es auch nicht ein, die Wohnung bei Auszug zu renovieren und bat darum, die handschriftliche Klausel, dass ich renovieren sollte zu streichen. Der Bitte kam die Frau meines Vermieters auch nach (ich hatte die Besichtigung, Übergabe und Vertragsunterzeichnung mit ihr durchgeführt) und versprach, die Passage auch in ihrer Kopie des Vertrags zu streichen.

Da ich gerade eine Ausbildung angefangen hatte und aus dem Elternhaus ausgezogen bin war ich anfangs knapp bei Kasse, was sie aber wenig störte und ich auch kleinere Mietbeträge bezahlen durfte. So habe ich auch die Kaution (zwei Warmmieten) in Höhe von 720 € nur gestückelt bezahlt und mir den Erhalt des Geldes jedes Mal quittieren lassen.

Nun behauptet mein Vermieter, er habe insgesamt nur 140€ Kaution erhalten, was er sich aus der ersten Quittung vom 14.03.07 über 500€ ableitet. Laut seiner Argumentation 360€ Miete + 140€ Kaution.
Laut meiner 500€ für Kaution.

die restlichen 220€ Kaution habe ich am 22.03.07 beglichen, zusammen mit der Hälfte für den März anfallenden Miete in Höhe von 160€ (halber Monat)
Die restlichen 80€ habe ich später ebenfalls beglichen und bin meinen weiteren Mietzahlungen mehr oder weniger pünktlich nachgekommen.

Nun beharrt er wie gesagt darauf, dass ich nur 140€ Miete bezahlt habe und die Wohnung in nicht renoviertem Zustand übergeben habe, obwohl im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, dass ich die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben habe.

Hinzu kommt, dass der Vermieter bereits VOR der Übergabe die bereits geräumte Wohnung gestrichen und geputzt hat. Kann er mir also Nachträglich die Kosten dafür aufdrücken?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Boerdsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Scalar12,
danke für die schnelle Antwort,
klar ist es meine Schuld, dass ich immer nur kleckerweise bezahlt habe, aber ich habe für jede Barzahlung eine Quittung erhalten und der Rest ergibt sich aus den Kontoauszügen.
Ob der Vermieter die weiteren Quittungen noch hat weiß ich nicht. jedenfalls habe ich sie.

Da es keine Nebenkostenabrechnung gab kenne ich den Kaltmietbetrag leider nicht. Daher war ich mit den beiden Warmmieten für die Kaution einverstanden.

Ich habe die Wohnng bis auf eine Teppichreinigung, die die Frau des Vermieters bezahlt hat, nicht renoviert. Die Wände waren also so weiß wie vorher, inklusive der Löcher die der Vormieter hinterlassen hat.

zum letzten Punkt:
ich bin schon vor Monatsende aus der alten Wohnung ausgezogen und habe dem Vermieter gestattet, die Wohnung zu Besichtigungszwecken zu betreten. Als dann die Wohnungsübergabe am Monatsende stattfand hatte der Vermieter diese bereits gestrichen und die Löcher verschlossen und besteht nun darauf, mir die Kosten dafür aufzudrücken. Dabei hat er mehr als genug Zeit gehabt mir diese Mängel vorher mitzuteilen. Wir hätten uns dann sicher auf eine Lösung einigen können. (Ich hatte die Wohnung ja unrenoviert übernommen)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Boerdsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe soweit.

ich habe jetzt aber ein paar Fragen zum weiteren Vorgehen:
Ich habe eine Aufstellung der getätigten Zahlungen gemacht, aus der auch hervorgeht, dass ich die komplette Kaution bezahlt habe. Diese werde ich dem Vermieter zukommen lassen.

Da ich befürchte, dass er die Kaution nicht verzinst angelegt hat möchte ich §551 BGB beifügen. Ist das ratsam?

Und gibt es einen Gesetzestext oder Gerichtsurteil, aus dem hervorgeht, dass er die Kosten für die vorzeitige Renovierung selbst zu tragen hat? Das würde ich ihm ebenfalls gerne als "Beweis" übermitteln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen