Vermieter / Mitbewohnerin dreht nachts Heizung ab.

9. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter / Mitbewohnerin dreht nachts Heizung ab.

Hallo...

...nun dreht mein Vermieter bzw. seine Freundin die Mitbewohnerin nachts ab 20 Uhr das Heizung ab, um dann rigoros die Kosten zu sparen. Obwohl ich die Miete bezahlt hatte. Ist das nicht eine Form der versuchten Körperverletzung sowie Betrugsfall in Sachen Mietzins? Wie kann ich am bestens vorgehen. Wie kann ich es beweisen? Kann ich die Polizei zur Beweisaufnahme heranziehen oder musst das ein Privatperson sein? Ich meine...die schlafen doch alle in ihr eigenen Bett.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Um eine Straftat handelt es sich hier nicht. Es ist weder Körperverletzung noch Betrug.

Da es sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit handelt, wirst Du auch keine Unterstützung durch die Polizei bekommen.

Der Vermieter muss die ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung sicherstellen. Sollte die Temperatur abends zu niedrig sein, dann solltest Du ihn schriftlich unter Androhung einer Mietminderung auffordern, die Heizung anders einzustellen.

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#2
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Er wird mich doch auslachen, wenn ich ihn eine Anordnung schreibe. Er kann doch behaupten, dass ich spinne. Also womit kann ich bitteschön beweisen? *seufz*

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#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)


Hallo!
Du schreibst leider nicht, wie kalt es denn nachts bei Dir ist!! Unbedingt messen und auch dem Vermieter genaue Angaben machen.
Du hast nur einen Grund zur Beschwerde, wenn
die Temperatur unter 17 Grad geht.

_________
Allerdings:
Nachts darf die Heizung heruntergefahren werden!

Der Mieter hat aber keinen Anspruch darauf, seine Wohnung auch nachts auf 20 bis 23 Grad heizen zu können. Es ist ausreichend, wenn der Vermieter während der üblichen Tagesstunden (6.00 bis 23.00 Uhr) dafür sorgt, dass diese Temperaturen erreicht werden können (DIN 4701). Während der Nachtstunden kann die Heizung von ihm automatisch heruntergeschaltet werden. "Die Heizung sollte aber nicht völlig ausgeschaltet werden, auf 17 bis 18 Grad hat der Mieter auch nachts einen Anspruch", so Rechtsanwalt und Immobilienexperte Ulrich Joerss von der Kanzlei JOERSS-Rechtsanwälte in Berlin.

Wenn du mehr lesen willst:

http://www.bauzentrale.com/news/2005/1frame.htm?1749.php4

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#4
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Heizung werden schon ab 20 Uhr komplett auf Null geschaltet und es ist garantiert schon kälter als das angemessende Temperatur. Doch was soll ich ihn grossartig anordnen, wenn er mein Brief garantiert ignoriert. Ich brauche Beweise. Daher nochmal einen Rat, wie ich es beweisen kann...? Versteht mich doch bitte...!

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#5
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Fleischersatz: Dann hilft ein entsprechendes 'Heizungsprotokoll', auf dem Zeugen dokumentieren, daß die Heizung ab 20 Uhr kalt war und auch in der Folge kalt blieb. Das sollte natürlich mehrere Tage in Folge dokumentiert werden, ebenso wie die tatsächliche Temperatur mit Hilfe eines entsprechenden Raumthermometers gemessen und dokumentiert werden sollte.

Gibt es in dem Haus mehrere Mietparteien oder nur euch drei? Wenn mehrere, dann die zur Unterstützung und Untermauerung der Angaben ebenfalls protokollieren lassen.

Die nachfolgende Aufforderung zur sofortigen Beseitigung des Mietmangels ohne Fristsetzung (m.E. ist hier eine sofortige Beseitigung angezeigt, da es jetzt kalt ist) sowie die Androhung einer entsprechenden Mietminderung dann entweder vor Zeugen persönlich dem Vermieter überreichen oder per Einschreiben schicken, damit er den Erhalt nicht leugnen kann.

Und in der Folge starke Nerven haben...


MfG,

der Ritter

-- Editiert von DerRitter am 09.01.2006 15:52:55

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#6
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

@ DerRitter:
Also Fazit...ich bestelle einen Nachbar in mein Zimmer um es zu bezeugen, darunter auch mitten inna Nacht um 3 oder 4 Uhr morgens...? Hm...da macht doch kein Nachbar mit...! Da könnte ich doch die Polizei herberufen. Denn die könnten doch wenigstens dokumentieren.

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#7
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Oder gäbe da einen Anwalt, der auch Nachts zur Kontrolle kommen könnte?

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#8
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Fleischersatz: Ich habe nicht von 3 oder 4 Uhr nachts geschrieben. Ihrer Aussage nach wird die Heizung ab 20 Uhr abgestellt, daher ist es doch mit Sicherheit möglich, in einem normalen Zeitraum (sagen wir mal bis 22 Uhr) einen oder auch mehrere Zeugen zu beschaffen.

Die Polizei hat damit mit Sicherheit nichts zu tun und ein Anwalt kommt gegen entsprechende Auslagenerstattung möglicherweise zwar sicher gern vorbei...aber ob das sinnvoll und verhältnismäßig ist?

Wieviele Mietparteien gibt es denn jetzt in dem Haus? Wenn es mehrere sind, können die auch jeweils einzeln den Sachverhalt 'kalte Heizung' protokollieren und damit ihre Aussagen gegenseitig stützen.

Vielleicht sollten Sie einmal anfangen, über eine mögliche Umsetzung meiner Vorschläge nachzudenken, statt bei jedem Versuch, Ihnen zu helfen, zuerst die möglichen Unmöglichkeiten aufzulisten...könnte helfen.


MfG,

der Ritter

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#9
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

@ derRitter: Du hast Recht. Ich werde mich einer Aktion aussetzen und mal sehen wie die Reaktion ausschaut. ;-)

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#10
 Von 
pilot1961
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 12x hilfreich)

noch was zu dem Thema: in einem haus gibt es ab 22.00-23.00 Uhr kein warmes Wasser mehr, warum auch immer. man kann das Warmwasser ne halbe Stunde laufen lassen, es bleibt kalt. Ist der Vermieter dazu auch berechtigt?

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#11
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

@ thomas: also nach meinem Wissen eigentlich nicht. Aber warten wir mal auf `nen Antwort vom Fachmann. *lächel*

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#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Bei uns wird das Wasser über die Heizungsanlage aufgewärmt. Stelle ich die Heizung ab, gibt es auch kein heißes Wasser.
Und schon sind wir wieder beim Thema. Es muß auch nachts eine bestimmte Temperatur in der Wohnung sein. Darum darf der VM, auch aus Kostengründen, die Heizungsanlage nicht abstellen. Es gibt die Möglichkeit, die Heizungsanlage Nachts auf niedrigere Temperatur zu fahren.

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#13
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

und noch einmal:)

Die Heizung sollte aber nicht völlig ausgeschaltet werden, auf 17 bis 18 Grad hat der Mieter auch nachts einen Anspruch

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#14
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

wo steht das geschrieben? *lächel*

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#15
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

z.B. hier bei vermieternetz.de

[zitat]

Ein Vermieter aus Bad Segeberg sparte an der Heizung: Diese sprang erst um 8.30 Uhr an und schaltete sich bereits um 20.00 Uhr wieder aus. Seine Quittung vom Mieter: 20%ige Mietminderung (AG Bad Segeberg, WM 1977, S. 227).

[zitatende]

und dann noch hier:

In den Wintermonaten heizt die Heizung die Wohnung Ihres Mieter nur auf 18 °C. Deswegen darf Ihnen Ihr Mieter die Miete um 5 % kürzen (LG Berlin, GE 1992, S. 1043).

Das Amtsgericht Münster zeigte sich da großzügiger: Weil es in der Mieterwohnung im Winter nur 20 °C warm wurde, sprach es dem Mieter eine Mietminderung zwischen 5 und 10 % zu (AG Münster, WM 1988, S. 109).

Quelle: www.vermieternetz.de

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#16
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Und die Gesetzlage steht auch für die Gegenwart oder wurde dieser doch noch nicht geändert?

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#17
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

keine Antwort?

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#18
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Fleischersatz,


finden Sie nicht, daß ihre (Zitat karamel) 'Beratungsresistenz' langsam groteske Formen annimmt?

Dieser Thread enthält m.E. sämtliche zum weiteren Handeln Ihrerseits notwendigen Hilfestellungen und Angaben.

Wenn Sie möchten, daß Ihnen noch das Händchen gehalten wird, während Sie den Brief schreiben oder mit dem Vermieter reden, dann sind Sie hier allerdings falsch.


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

@ fleischersatz

Zu deiner Frage:
wo steht das geschrieben? *lächel*

Wenn du es wirklich wissen willst, lies einfach mal die Beiträge in diesem Ordner. oderschau bei google nach, oder lies mal hier:

http://www.bauzentrale.com/news/2005/1frame.htm?1749.php4

Gruß
Odil

_________

@ den Ritter

Ich glaube sie ist die Schwester von kitty mit dem Bäckereilärm;)

-- Editiert von Odil am 13.01.2006 12:06:26

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#20
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Odil: So was ähnliches hatte ich befürchtet...oder er/sie ist einer der beiden Bundeswehrler mit Neben-Generator-Tiefschlaf-Erfahrung. ;)

Aber da schließt sich jetzt der Kreis: Der Vermieter versucht, durch das exzessiv laute Zähneklappern seiner Mieter den Nachtbacklärm zu übertönen. Genial, der Mensch!

Mal schauen, wann jetzt der Nachtbäcker hier auftaucht und den Thread 'Zähneklapperlärm aus Nachbarhaus - Geschäftsschädigung?' im Forum Nachbarschaftsrecht und hier drin parallel eröffnet.

Ich hau mich wech... ;)


Schönes Wochenende!

Der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Ja. Ein paar Wochen in diesem Forum, und Du bist achtfach chemisch gereinigt.
Schönes Wochenende miteinander, ich geh jetzt wieder Mieter quälen.......;)
Mariangel

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#22
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Mariangel: Sag' jetzt bitte nicht, daß 'Mieter quälen' gleich 'Heizung abdrehen' oder 'Nacktbachen' ist... ;)

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