Hi zusammen,
seit ca. 2 Monaten bin ich mit meiner neuen Freundin zusammen.Diese besuche ich täglich in ihrer Wohnung.Ich wohne nicht dort sondern komme lediglich abends zur ihr,und bleibe über nacht !!
Es stehen weder Möbel noch sonstige dinge von mir dort.
Nun ist dies dem Vermieter ein Dorn im Auge.Er macht jedesmal anspielungen auf einen " Einzug " oder ähnliches.Dies wollen, wir doch aber gar nicht.
Ist dies rechts ?? Ab wieviel Std. bzw. ab welcher Zeit ist eine Genehmigung oder zustimmung von dem vermieter nötig ?
hat mir da jemand einen Tip ?? Wäre euch dankbar.
Vermieter & Lebensgefährte !???
Fragen zur Miete?
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Na ja, das kann man so oder so sehen. So wie ich es verstanden habe, verbringst du die Zeit, die du nicht auf der Arbeit bist ausschließlich in der Wohnung deiner Freundin?! Dann könnte man es schon fast als 'Wohnen' bezeichnen - auch wenn du keine Möbel/priv. Dinge dort stehen hast. Ich denke es geht deinem Vermieter wohl hauptsächlich um die Betriebskosten (gemeint ist hier der zusätzliche Wasserverbrauch + Abwasserkosten) die durch eine weitere Person entstehen.
Wenn deine Freundin sich gut mit ihrem Vermieter versteht, dann soll sie ihn doch direkt darauf ansprechen, was er denn mit seinen Äußerungen so bezweckt. Auch wenn ihr (noch nicht) vorhabt zusammen zu ziehen und der Vermieter meint er muss ein paar Euros mehr haben wg. Wasserbrauch - vielleicht könnt ihr euch da mit ihm einigen?
Eine Genehmigung/Einwilligung brauchst du aber vom Vermieter wirklich erst, wenn du wirklich mit Sack und pack bei deiner Freundin einziehen willst. Ansonsten kann er dir keine Vorschriften machen, wie oft und wie lange du sie besuchst.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Soweit ich weiß, ist nicht mal eine Einwilligung notwendig. Außer es ist eine extrem kleine Wohnung, die mit 2 Personen überbelegt wäre.
Anmelden muss man natürlich den neuen Mitmieter, da sich evtl. die Nebenkosten dadurch erhöhen.
Gruß
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Doch, es ist eine Einwilligung des Vermieters notwendig, die darf er in so einem Fall aber nicht verweigern.
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