Vermieter. Besichtigung ohne Grund

2. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Weinrebe
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermieter. Besichtigung ohne Grund

Hallo. Angenommen es wäre folgender Fall. Der Vermieter (A) beschädigt bei nicht angekündigten Arbeiten das Außenrollo von Mieter (B). Zum Sachstand ob dieses wieder korrekt funktioniert, möchte Vermieter (A) eine Firma schicken. Dies wird vom Mieter (B) zugelassen, nun ändert Vermieter (A) aber seine Meinung und möchte selbst, das Zimmer am Rollo besichtigen. Auch dies ist natürlich möglich. Vermieter (B) erweitert nun, er möchte die komplette Wohnung sehen. Mieter (A) fragt nach einer Grundlage. Vermieter (B) sagt die Wohnung wäre nicht korrekt belüftet. Im Zimmer mit dem Rollo-Schaden gibt es drei weitere Fenster + Terrassentür. Mieter (A) schaltet einen Anwalt ein der einen Besichtigungstermin (des Schadens am Zimmer) vorschlägt. Vermieter (B) geht weiterhin nicht darauf an und fordert die gesamte Wohnung zu Besichtigen. Es geht hier bei Mieter (A) einfach nur um eine Schikane. Seitens des Hausmeisters im Objekt werden fast alle Mieter "jährlich" kontrolliert. Hausmeister nimmt das gesamte Objekt in beschlag. Beschwerden die gegen den MIetvertrag verstoßen werden von Vermieter (B) ignoriert. Dazu zählt u.a. das Füttern von Wildtieren direkt in einem Kellerraum der offen gehalten wird, gestank im Keller durch Teppiche die voll uriniert sind. Gegen Hausmeister wird jede Beschwerde abgewimmelt, die Mieter werden aber sofort aufgefordert ihre Wohnungen zu zeigen.

Was kann Mieter (A) jetzt noch machen? Der Anwalt würde vorschlagen.. das der Mieter die Zimmer-Besichtigung durchführt und bei Weigerung die Wohnung zu verlassen, Polizei rufen. Gibt es auch die Möglichkeit da Vermieter (B) jeglichen Hinweis auf die zu Besichtigen Zimmer ignoriert und wieder umdreht in seinen Briefen, generell zu sagen, er soll diesen Zutritt erklagen. Da Mieter (A) hofft das Gericht erkennt hier auch bei anderen Mietern eine unrechtsmäßigkeit der Besichtigungen durch Vermieter (B).

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Leider ist nicht zu lesen, wann der Vermieter die Wohnung zuletzt besichtigt hat, da ich finde dass die aufgeführten Gründe nicht für eine Zutrittsverweigerung genügen.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Einen Anspruch auf anlasslose Besichtigung hat der Vermieter nicht. Daher ist es nicht relevant, wann die letzte Besichtigung stattgefunden hat.

Wenn Du den Zutritt komplett verweigerst, dann kann es Dir passieren, dass Du die Klage verlierst. Den Vorschlag Deines Anwaltes halte ich daher für angemessen. Um zu vermeiden, dass der Vermieter ein Zimmer betritt, das er nicht besichtigen soll, würde ich diese Zimmer vor der Besichtigung abschließen.

-- Editiert von hh am 02.03.2016 21:46

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#3
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Es ist nicht so,
-- dass der Vermieter keinen Grund zum besichtigen hätte,

sondern:
-- Der Mieter hat keinen Grund, diese zu verweigern.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich denke auch, dass die restlichen Zimmer absperren die einfachste Lösung ist.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Einen Anspruch auf anlasslose Besichtigung hat der Vermieter nicht.

Das sehe ich anders. Als Anlass für den Vermieter genüg doch immer den Zustand zu überprüfen.
Nicht jedes Jahr, aber in angemessenen Abständen.
Dazu: routinemäßige Überprüfung des Zustandes der Wohnung, was der Vermieter nach Auffassung des Landgerichts Berlin alle zwei Jahre darf (LG Berlin vom 24.11.2003 – 67 S 254/03 – MM 04, 125);

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Wenn in einem der Zimmer "schlechte Lüftung" vorliegt, das ist das ein "Anfangsverdacht zum ermitteln", der eine Besichtigung der übrigen Wohnung natürlich rechtfertigt.
Nicht dass der Mieter Schimmel züchtet, und dann daraufhin als nächstes die Miete mindern will ... ...

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):
Wenn in einem der Zimmer "schlechte Lüftung" vorliegt, das ist das ein "Anfangsverdacht zum ermitteln", der eine Besichtigung der übrigen Wohnung natürlich rechtfertigt.
Nicht dass der Mieter Schimmel züchtet, und dann daraufhin als nächstes die Miete mindern will ... ...

Habe ich was überlesen? Es wurde ein Außenrollo vom Vermieter beschädigt. Was hat das mit schlechter Lüftung und Schimmel zu tun?

Im Übrigen muss der Vermieter schon berechtigte Gründe vortragen. Der Mieter ist anwaltlich beraten und ich vermute der Anwalt ist auch in der Lage einzuschätzen, ob die vom Vermieter vorgelegten Gründe ausreichend sind. Sind sie es nicht, kann der Mieter grundlos die Besichtigung der anderen Räume verweigern.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Ist "Koenig Arthur" nicht der User, der hier schon vor Jahren als Vermieter mit seinen sehr merkwürdigen Ansichten über die Rechte und Pflichten eines VM angeeckt ist?

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#9
 Von 
Weinrebe
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Rückfrage. Der Vermieter hat ohne Ankündigung die "Außenmauer" vor der Grundmauer am gesamten Gebäude abgerissen. Das heißt, dabei wurde das Rollo beschädigt, dieses hat er durch eine Firma mit schweren Gerät abgesägt und einfach ein neues Rollo installiert, dabei wurde ein kleineres Loch direkt ins Fenster gebohrt und die Strippe wurde einfach in die Wohnung "gefädelt". Der Vermieter möchte nun sehen, was er in diesem Zimmer noch machen möchte. Das Rollo geht so ja nicht. Nun hat er eine Frist gestellt, bis wann ein Termin möglich ist, zwei Termine mit unterschiedlichen Zeiten wurden genannt. Der Vermieter hat seine Frist verstreichen lassen und keinen Termin bestätigt, könnte der Mieter nun den Terminvorschlag auch einfach eine Woche weiter schieben, da er ja irgendwann auch Pläne (Arbeit / Beruf) machen muss, der Mieter kann ja nun nicht auf gut Glück einfach zwei Tage frei nehmen.

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Nun hat er eine Frist gestellt, bis wann ein Termin möglich ist, zwei Termine mit unterschiedlichen Zeiten wurden genannt. Der Vermieter hat seine Frist verstreichen lassen und keinen Termin bestätigt,

Bitte deutlicher !
Zitat:
Nun hat er eine Frist gestellt, bis wann ein Termin möglich ist, zwei Termine mit unterschiedlichen Zeiten wurden genannt
.
Und wie hat der Mieter darauf reagiert ? Hat er einen der Termine angenommen ??

Zitat:
Der Vermieter hat seine Frist verstreichen lassen und keinen Termin bestätigt,

Was soll das heißen. Von wem war die Frist ? Und wer hat diesen Termin festgelegt ?
Der Mieter kann dem Vermieter keinen Termin für die Handwerker vorschreiben.

Signatur:

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#11
 Von 
Weinrebe
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Vermieter wollte einen Termin zur Besichtigung des Zimmers (Rollo) haben.
Der Mieter hat zwei Termine genannt.
Der Vermieter hat sich nicht gemeldet.
Der Vermieter meldet sich erneut, er müsste die komplette Wohnung ansehen. Er hat dafür keine Begründung.
Der Vermieter meldet sich erneut, er möchte die ganze Wohnung sehen, weil er weitere Rollos kontrollieren will.
Der Vermieter kann nicht benennen was genau daran kaputt sein soll.
Der Mieter vergibt zwei neue Termine für das Zimmer mit Rollo und möchte wissen, was der Vermieter in anderen Zimmern prüfen will.
Der Vermieter meldet sich nicht mehr.
Der Vermieter will alle Räume sehen, weil er Schimmel vermutet. Es wurde seit Jahren nicht gelüftet, teilt er mit.
Letztes Jahr hat der Vermieter aber bei offenem Fenster, alle Fenster streichen lassen! Malerfirma kann das bestätigen im Auftrag vom Vermieter.

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#12
 Von 
Weinrebe
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Mieter hat die Malerfirma als Zeuge sowie Nachbarn.
Zusätzlich hat er ein Lüftungs-Protokoll angelegt.
Kann der Mieter Anzeige wegen Verleumdung erstatten?

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