Hallo.
Ist es zulässig, dass jemand gleichzeitig Hauseigentümer, Vermieter, Hausverwaltung und Inkassounternehmen ist.
Es geht darum, dass unzutreffender Weise Nebenkosten erhoben werden. Allen Einwänden wird widersprochen. Die selbe Person stellt dann als zugelassener Inkassounternehmer einen Mahnbescheid beim Amtsgericht und lässt Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung nicht zu.
Er tritt also als Vermieter, Hausverwaltung und Inkassounternehmen gleichzeitig auf. Ist es zulässig, dass er somit in eigenem Intresse alle 3 Sachen betreibt?
Vermieter, Hausverwaltung und Inkassounternehmer
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wieso sollte das nicht zulässig sein? Er muß noch nicht mal als Inkassounternehmer einen Mahnbescheid erlassen. Das kann er auch als Eigentümer oder Verwalter.
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Nun, dann wirtschaftet er also komplett im eigenen Intresse.
Er tritt sogar als Prozessbevollmächtigter im Mahnverfahren auf.
Es gibt berechtigte Widersprüche gegen Nebenkosten, die Positionen enthält, die so nicht statt gefunden haben.
Er kann also als Vermieter, Hausverwaltung, beauftragtes Inkassounternehmen und Prozessbevollmächtigter in einer Person auftreten.
Da ist ja klar dass er nur für sich arbeitet.
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Rechtlich alles erlaubt. Man kann gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen und dann entscheidet der Richter, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, und niemand sonst, ob Vermieter, Eigentümer, Verwalter oder Inkassounternehmen getrennt oder in Personalunion auftreten.
-- Editiert Moderator am 27.11.2012 21:34
quote:
Nun, dann wirtschaftet er also komplett im eigenen Intresse.
In wessen Interesse soll er als Eigentümer der Immobilie denn sonst wirtschaften, wenn nicht in seinem? Und wieso glaubst du, dass man seine Immobilie nicht selber verwalten darf?
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