Vermieter, Hausverwaltung und Inkassounternehmer

27. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Julius21
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 17x hilfreich)
Vermieter, Hausverwaltung und Inkassounternehmer

Hallo.

Ist es zulässig, dass jemand gleichzeitig Hauseigentümer, Vermieter, Hausverwaltung und Inkassounternehmen ist.

Es geht darum, dass unzutreffender Weise Nebenkosten erhoben werden. Allen Einwänden wird widersprochen. Die selbe Person stellt dann als zugelassener Inkassounternehmer einen Mahnbescheid beim Amtsgericht und lässt Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung nicht zu.

Er tritt also als Vermieter, Hausverwaltung und Inkassounternehmen gleichzeitig auf. Ist es zulässig, dass er somit in eigenem Intresse alle 3 Sachen betreibt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wieso sollte das nicht zulässig sein? Er muß noch nicht mal als Inkassounternehmer einen Mahnbescheid erlassen. Das kann er auch als Eigentümer oder Verwalter.

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#2
 Von 
Julius21
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 17x hilfreich)

Nun, dann wirtschaftet er also komplett im eigenen Intresse.
Er tritt sogar als Prozessbevollmächtigter im Mahnverfahren auf.

Es gibt berechtigte Widersprüche gegen Nebenkosten, die Positionen enthält, die so nicht statt gefunden haben.

Er kann also als Vermieter, Hausverwaltung, beauftragtes Inkassounternehmen und Prozessbevollmächtigter in einer Person auftreten.
Da ist ja klar dass er nur für sich arbeitet.

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Rechtlich alles erlaubt. Man kann gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen und dann entscheidet der Richter, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, und niemand sonst, ob Vermieter, Eigentümer, Verwalter oder Inkassounternehmen getrennt oder in Personalunion auftreten.

-- Editiert Moderator am 27.11.2012 21:34

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Nun, dann wirtschaftet er also komplett im eigenen Intresse.


In wessen Interesse soll er als Eigentümer der Immobilie denn sonst wirtschaften, wenn nicht in seinem? Und wieso glaubst du, dass man seine Immobilie nicht selber verwalten darf?

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