Hallo,
wir möchten unseren Mietvertrag kündigen. Dieser enthält eine Verlängerungsklausel die wie folgt heißt:
"Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel-siehe jedoch § 5
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 36 Monaten geschlossen und läuft bis zum 30.10.2001 er verlängert sich um jeweils 12 monate falls er nicht gekündigt wird"
§5: Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind"
Ich habe meinen Vermieter bereits gekündigt, dieser sagt mir jetzt, daß der Vertrag bis zum 30.10 2002 läuft. Stimmt das ? Oder läuft er nur noch 3 Kalendermonate ?
Vielen Dank für eine Antwort
MFG Hoffmann
Verlängerungsklausel
2. April 2002
Thema abonnieren
Frage vom 2. April 2002 | 18:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerungsklausel
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#1
Antwort vom 9. April 2002 | 00:10
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Ohne den Vertrag vorliegen zu haben, hört es sich so an, als wenn Sie den letzten Termin zur Kündigung mit 3 Monaten zum 30.10.2001 verpaßt haben, so daß sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, mithin zum 30.10.2002 verlängert hat.
Ihre aktuelle Kündigung würde somit zu diesem Zeitpunkt wirksam werden.
Daher Einigung mit Vermieter (z.B. Nachmieter) oder Erlaubnis zur Untervermietung.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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