Verlängerungsklausel

2. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Hoffmann, Stephanie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerungsklausel

Hallo,

wir möchten unseren Mietvertrag kündigen. Dieser enthält eine Verlängerungsklausel die wie folgt heißt:
"Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel-siehe jedoch § 5
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 36 Monaten geschlossen und läuft bis zum 30.10.2001 er verlängert sich um jeweils 12 monate falls er nicht gekündigt wird"
§5: Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind"

Ich habe meinen Vermieter bereits gekündigt, dieser sagt mir jetzt, daß der Vertrag bis zum 30.10 2002 läuft. Stimmt das ? Oder läuft er nur noch 3 Kalendermonate ?

Vielen Dank für eine Antwort

MFG Hoffmann

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ohne den Vertrag vorliegen zu haben, hört es sich so an, als wenn Sie den letzten Termin zur Kündigung mit 3 Monaten zum 30.10.2001 verpaßt haben, so daß sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, mithin zum 30.10.2002 verlängert hat.
Ihre aktuelle Kündigung würde somit zu diesem Zeitpunkt wirksam werden.

Daher Einigung mit Vermieter (z.B. Nachmieter) oder Erlaubnis zur Untervermietung.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen