Verkauf einer vermieteten Wohnung

10. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Netcohort
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)
Verkauf einer vermieteten Wohnung

Hallo,

der Mieter wurde überraschend über den Wohnungsverkauf per Mail informiert. Er soll nun die Übergabe der Kautionan den neuen Eigentümer und die ordnungsgemäße Information des Verkaufs schriftlich bestätigen.

Nebeninformation: Der Mieter hatte selbst Interesse am Kauf, was aber auf Grund des überhöhten Preises erstmal abgelehnt wurde.

Ist der Vorgang dieser schriftlichen Zustimmung normal? Was muss hier des Weiteren beachtet werden?
(Es geht im entfernten auch darum falls der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet)

Vielen Dank & MfG

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Wurde der neue Eigentümer schon irgenwie legetemiert?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Netcohort
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)

Es exisitiert nur eine Mail mit Angabe des Namen des neuen Eigentümer als neuer Ansprechpartner, welcher in dieser Email mit involviert wurde. Des Weiteren die Information, die Miete an den neuen Eigentümer zu zahlen und die Bitte einer schriftlichen Zustimmung bzgl Kautionsübergabe und Bestätigung des ordnungsgemäßen Verkaufs.
Für alles weitere wird sich dann der neue EIgentümer melden (Konto etc)

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

quote:
und die Bitte einer schriftlichen Zustimmung bzgl Kautionsübergabe und Bestätigung des ordnungsgemäßen Verkaufs.

Und der MIETER soll das bestätigen ?

Bei einem Verkauf meiner gemieteten Wohnung würde ich eine Bestätigung des alten Vermieters verlangen, selbst aber nichts bestätigen, wozu auch ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Darauf würde ich persönlich erst mal gar nicht reagieren.



Falls sich der "Neue" meldet: er muss sich als Vermieter legetemieren.
Das ginge z.B. durch Vorlage des Grundbuchauszuges im Original oder als beglaubigte Kopie oder durch eine übereinstimmende Erklärung des "Alten" und des "Neuen" (schriftlich mit beiden Unterschriften im Original).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

quote:
Wurde der neue Eigentümer schon irgenwie legetemiert?



Die Legitimation oder Legitimierung (aus lat.: lex, legis = „Gesetz", „Rechtfertigung") bezeichnet:

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#6
 Von 
Netcohort
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
ich muss nochmal nachfragen, da der alte Eigentümer nun "Druck aufbaut".

Es heißt, laut Notarin ist keine rechtmäßige Übergabe möglich, ohne eine schriftliche Bestätigung zur Übergabe der Kaution des Mieters.

MfG

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es heißt, laut Notarin ist keine rechtmäßige Übergabe möglich, ohne eine schriftliche Bestätigung zur Übergabe der Kaution des Mieters. <hr size=1 noshade>

Das ist Unsinn.

Der Mieter muss da gar nichts machen, schlicht weiles ihm nicht möglich ist.

Wie will der Mieter denn überhaupt die Übergabe der Kaution an an den neuen Eigentümer bestätigen?

Wurde dem Mieter Einblick gewährt in den betreffeneden Teil der Buchhaltung von Käufer und Verkäufer? Oder sonstige Dokumente im Original zur Kenntnis gebracht?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
Netcohort
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)

Dem Mieter ist nichts weiter mitgeteilt worden außer der Wechsel des Eigentümers.

Wie kann der Mieter angemessen reagieren auf dies Aufforderung? Was kann das für Auswirkungen haben der Übertragung der Kaution zu zustimmen?



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Was Netcohort meint ist, dass der alte Vermieter seine schriftliche Zustimmung zum Übergang der Kaution auf den neuen Eigentümer will. Das ist zwar lt. BGB nicht nötig, da der neue Eigentümer in alle Rechte und Pflichten eintritt, ihm somit also auch die Kaution zusteht, aber dem alten Eigentümer geht es um die Entlastung, damit der Mieter nicht irgendwann Jahre später ankommt und von ihm die Kaution haben will, die aber schon längst der neue Eigentümer hat.

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#10
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

das Konto, auf dem die Kaution für die von mir gemietete Wohnung liegt, hab ich selber eröffnet und es taucht auch in meinem Online-Banking auf. Ich kann natürlich nicht einfach darauf zugreifen, sondern bräuchte dazu eine Urkunde, die ich den Vermietern gegeben habe. Auf dieser Urkunde sind die auch mit Namen genannt. Ich könnte mir da durchaus vorstellen, dass ich bei einem Verkauf der Wohnung da irgendwie einen Übergang bestätigen müsste...

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#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

In dem Fall, wenn es sich um ein Sparbuch o.ä. handelt MUSS es sogar auf den neuen Vermieter umgeschrieben werden.

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#12
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
aber dem alten Eigentümer geht es um die Entlastung, damit der Mieter nicht irgendwann Jahre später ankommt und von ihm die Kaution haben will, die aber schon längst der neue Eigentümer hat


Richtig, aber dazu müßte der M ja erst mal wissen, daß die Kaution übertragen wurde, bevor er das jemandem bestätigen kann.

quote:
In dem Fall, wenn es sich um ein Sparbuch o.ä. handelt MUSS es sogar auf den neuen Vermieter umgeschrieben werden.


Richtig, aber dann würde ich es an Stelle des M auch "by the book" machen und erst mal einen rechtssicheren Beweis verlangen, daß der neue VM auch der neue VM ist - also Grundbuchauszug. (Das kann im übrigen nach dem eigentlichen Kauf noch Monate dauern, bis der geändert ist, das ist aber nicht das Problem des M.)

Ansonsten überträgt er was ins Blaue und in 10 Jahren heißt es dann "nö, wieso, das bin gar nicht ich, ich habe Ihre Kaution nicht".

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#13
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Richtig, aber dazu müßte der M ja erst mal wissen, daß die Kaution übertragen wurde, bevor er das jemandem bestätigen kann.


Deshalb sage ich ja, dass ich vermute, dass der TE sich falsch ausgedrückt hat und er nicht bestätigen soll, dass die Kaution übertragen soll, sondern dass er seine Zustimmung zum Übertrag der Kaution geben soll.

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
...sondern dass er seine Zustimmung zum Übertrag der Kaution geben soll.


Schon klar, nur sollte VOR Zustimmung der Übertragung klargestellt sein, WER der neue Vermieter ist und dieses auch legitimiert sein.
Die Behauptung des alten VM, dass der Notar ohne die Zustimmung keine Änderungen im Grundbuch veranlassen kann ist nun mal Käse.

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