Guten Tag.
Ich habe gelesen, die Verjährung beginnt 3 Jahre nach Entstehung der Forderung.
Beispiel:
Betriebskosten: 1.1. - 31.12.2007
Abrechnung erhalten: Dez. 2008
(Nachzahlen soll bis Feb. 2009 geschehen)
Widerspruch: Dez 2008
Eingangsbestätigung des Widerspruchs: Jan 2009
Seitdem nichts mehr vom Vermieter gehört
(sind im Jan 2008 ausgezogen, neue Anschrift bekannt)
Wann verjährt die Forderung?
Danke
Verjährung Kaution
12. August 2011
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Frage vom 12. August 2011 | 14:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Kaution
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#2
Antwort vom 12. August 2011 | 15:56
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 18x hilfreich)
Zitat:Schön, - wurde auch zum Januar 08 gekündigt?
Hae, ist doch voellig irrelevant fuer dieses Anliegen?
Ohne Gewaehr nur als erster Anhaltspunkt: § 199 BGB
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1.der Anspruch entstanden ist und (...)
D.h. Ende 2009 (da Faelligkeit im Februar 2009)
Also muesst ihr m.E. noch bis Ende 2012 zittern :-)
-- Editiert mhh am 12.08.2011 15:58
-- Editiert mhh am 12.08.2011 15:59
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#4
Antwort vom 12. August 2011 | 17:11
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 968x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 12. August 2011 | 18:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Antworten.
Natürlich meinte ich Betriebskosten und nicht Kaution, weiß nicht wo ich mit den Gedanken war. Kaution und Kündigungsfrist kein Problem.
Vielen Dank
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