Vereinbarung zu einem Mietvertrag

2. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
rallywoman2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung zu einem Mietvertrag

Hallo, ich habe eine Vereinbarung zu einem Mietvertrag unterschrieben, darin wurden u.a. Schufa Auskünfte angefordert. Jetzt wurde mir ein Mietvertrag zugeschickt, aber muss ich jetzt unterschreiben? Der Vermieter sagt, wenn ich nicht einziehen will, muss ich trotzdem die Mieten bezahlen, die in der gesetlichen Kündigungsfrist liegen. Aber ich habe doch den Mietvertrag gar nicht unterschrieben ?!?
Weiss jemand Bescheid?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

was steht den in der vereinbarung?
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
rallywoman2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo kristijan,ich hab die Vereinbarung nicht hier, sondern der Verwaltung gegeben, aber es steht drin, dass ich zum Termin ein App. miete. Und es wurde nach Einkommen gefragt und eben die Schufa-Auskunft. Genau weiss ich es nicht mehr.
Ich hoffe, damit kann du etwas anfangen.

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#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo rallywoman2,
wenn du nicht mehr weisst was auf der vereinbarung stand ist es schwierig was dazu zu sagen.
ich denke aber dass diese vereinbarung so gestrickt ist, dass der vermieter berechtigt ist eine auskunft bei der schufa über dich ein zu hlon. Daraus würde ich interpretieren, dass es keine verbindliche zusage durch diese vereinbarung zustande gekommen ist. wäre nach meinung des vermieters, deine zahlungsmoral, aufgrund negativer einträge in der schufa, nicht ausreichend würde er an dich nicht vermieten wollen.
ich würde sagen, kein mietvertrag keine miete
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rallywoman2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

dank dir kristijan, ich werde mal die Vereinbarung noch mal sichten. WAS wäre eine verbindliche Zusage. Wenn dort z.B. stehen würde,dass ich den Mietvertrag nach Prüfung unterschreiben werde? So etwas stand so nicht darin. Aber ich denke einfach, Miete kann man nur auf Basis eines Mietvertrages fordern.

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#5
 Von 
Allwissende Müllhalde
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo,

solange kein mietvertrag unterschrieben ist, besteht auch kein verpflichtung miete zu zahlen..wofür auch?

gruss

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

der Mietvertrag kommt zustande, wenn beide Parteien unterschreiben. Da du den Mietvertrag nicht unterschrieben hast, kommt der Vertrag (nur einseitig) nicht zustande.

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#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich seh das auch so. Als Vermieterin hatte ich auch schon das Problem, dass jemand sagte er will die Wohnung und würde unterschreiben. Die Unterschrift kam nicht und allen anderen Interessenten hatte ich schon abgesagt. War ärgerlich, aber ohne Unterschrift hat man nichts in der Hand. Nun mache ich es immer so, dass ich den anderen Intressenten sage, wenn der erste nicht innerhalb einer Woche unterschreibt, dann haben sie wieder eine Chance. Das schreib ich auch in das Anschreiben rein, Termin XX:XX:XX, wenn bis dahin keine Zusage, dann gegenstandslos. Man kann auch die Mieter als erstes unterschreiben lassen und wenn dann nichts kommt, einfach nicht mehr gegenzeichen. (nach Erinnerung). Weil schnell steht die Wohnung ein oder zwei Monate leer, und dann hat man den Schaden. Aber ausschlaggebend ist immer die Unterschrift.

-----------------
"Chylla"

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#8
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Gefährliche Nummer! Wenn eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag unterschrieben wurde, der Mietvertrag selbst hingegen nicht, könnte man sicher argumentieren, der Mietvertrag sei bereits mündlich zustande gekommen. Wie könnte man auch eine Zusatzvereinbarung zu einer gar nicht getroffenen Hauptvereinbarung treffen?

Es wird hier wohl sehr genau auf den Wortlaut der Zusatzvereinbarung ankommen. Wurde hier vereinbart, dass der Mietvertrag bei positiver Bonitätsauskunft Gültigkeit erlangen soll (man sich also in allen weiteren wesentlichen Punkten bereits geeinigt hat und es lediglich noch auf die Bonitätsauskunft ankommt), dann wird man wohl trotz der noch ausstehenden Unterschrift unter dem Hauptvertrag von einem gültigen Mietvertrag ausgehen können.

Vorsicht! Laienmeinung!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tessa1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich würde sagen, die Zusatzvereinbarung reicht nicht aus, um ein zustande gekommenes Mietverhältnis (mündlich oder schriftlich) anzunehmen.

Wie schon gesagt wurde, dient die Zusatzvereinbarung dazu, VOR Zustandekommen des Vertrages erst einmal die Zahlungsfähigkeit (nicht unbedingt nur die Zahlungsmoral) des künftigen Mieters zu überprüfen. Viele würden ja gerne zahlen, haben aber bereits Privatinsolvenz beatragt. Wer will sich denn als Vermieter hinten in der Reihe der Gläubiger anstellen? Heutzutage gibt es ja so viel Mietnomaden!

Wenn du nun einen negativen Schufa-Eintrag hättest, würde dir der Vermieter wahrscheinlich die Wohnung nicht vermieten. Dann kannst DU dich auch nicht darauf berufen, dass du ja mündlich bereits einen Mietvertrag abgeschlossen hast. Ebenso wenig kann es nun der Vermieter. Wenn du keinen Mietvertag unterschrieben hast, ist auch kein Mietvertrag zustande gekommen. Auch mündlich nicht (was er auch erst mal beweisen müsste). Die Unterschrift unter der Zusatzvereinbarung ist lediglich eine Einverständniserklärung, dass sich der Vermieter die Schufa-Auskunft über dich (zum Zwecke eines Mietvertragsabschlusses) einholen darf. Übrigens darfst du diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen!

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#10
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Hmm Tessa ... Rallywoman schrieb aber doch: "... aber es steht drin, dass ich zum Termin ein App. miete." Und das hat sie ja wohl auch unterschrieben.

Ich denke mal, ohne den genauen Wortlaut dieser Vereinbarung kommen wir hier nicht weiter.

Gruss
CAM

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