Hallo,
ich habe folgendes Problem und würde mich über eine Antwort Ihrerseits sehr freuen.
ich habe mit meinem ehemaligen Vermieter eine Vereinbarung geschlossen, die besagt, dass bei Interesse des neuen Nachmieters meine für die damalige Wohnung zugeschnittene Auslegware als Eigentum übergeben werden kann, vorausgesetzt, man einigt sich gütlich. Ansonsten war es so abgesprochen, hätte ich die Auslegware selber entfernen müssen.
Der Vermieter schließt aber etwaige Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus. Sie sind nur ausschließlich im Verhältnis Mieter/ Nachmieter zu regeln.
Problem: Wir leben seit Okt. 2005 nicht mehr in dieser Wohnung und haben im Februar 2006 mitbekommen, dass dort schon wieder jemand neues eingezogen ist. Zumindestens stand schon auf dem Klingeschild 2 neue Namen. Wir haben eine Vereinbarung geschlossen und haben darauf vertraut, dass man uns informieren wird. Nun müssen wir davon ausgehen, dass dort jemand neues auf unseren hellen Teppich wohnt.
Wir glauben aber nicht, dass sich der Nachmieter mutwillig nicht bei uns gemeldet hat, sondern dass es der Vermieter versäumt hat, den Nachmieter darüber zu informieren, dass dieser Teppich nicht Eigentum des Vermieters ist.
Wir haben Anfang Mai einen Brief an den Vermieter per Einschreiben gesandt, wo wir ihn um eine Stellungnahme bzw. um den Ausgleich der Forderung bitten. Wir wissen zwar, dass der Vermieter den Aufwendungsersatz ausschließt, aber wer kommt sonst für den Schaden auf? Immerhin hat er doch versäumt den Nachmieter zu informieren.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Vereinbarung mit Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hi
Ich gehe mal davon aus, daß Sie ihr Mietverhältnis zum 10/2005 beendet haben. Dabei wurde die Auslegeware von Ihnen in der Wohnung belassen, in der Hoffnung daß ein NM diese kostenpflichtig übernimmt - Richtig?
Vielleicht hat der VM ja den NM informiert, nur dieser will Sie nicht kontaktieren damit er nicht zahlen muß?!
Vielleicht hat der NM die Auslegeware auch schon entsorgt, da er Sie nicht erreicht hat und er selbst den Teppich nicht will?!
Was hat dann also der ehemalige VM damit zu tun und wieso sollte er irgendwelche Forderungen von Ihnen ausgleichen?
Feuerelfe
-- Editiert von feuerelfe am 21.05.2006 20:30:56
Hi,
erstmal vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ja, es ist richtig, dass wir den Teppich erstmal in der Wohnung belassen haben, in der Hoffnung, dass ein NM diesen bei Interesse kostenpflichtig übernimmt.
Ihre Vermutung, dass der NM sich nicht gemeldet hat, kann natürlich auch sein. Ich wollte dies ja nicht dem VM mutwillig unterstellen. Aber wäre dieser nicht eigentlich verpflichtet gewesen, mir dies mitzuteilen? Es dient ja auch zu seiner eigenen Sicherheit. Denn wenn sich der NM nicht mit mir in Verbindung setzt, und eine eindeutige Klärung des Teppichs stattfindet, dürfte doch eigentlich der neue Mietvertrag gar nicht zustande gekommen sein. Oder?
Aber meine eigentliche Frage ist, würde es sich für mich überhaupt lohnen einen Rechtsstreit anzufechten? Habe ich überhaupt Chancen? Ich bin nämlich sehr verunsichert, weil der VM auf meinen Brief vom 01.05.2006 noch nicht reagiert hat. Wartet er vielleicht auf eine Klage, weil sie sich sicher sind, dass sie den RS gewinnen werden?
Für eine weitere Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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Existiert denn eine schriftliche Vereinbarung? Es hört sich für mich nicht so an und dann frage ich mich, auf welcher Grundlage hier ein Rechtsstreit angefangen werden kann?
Gruß
Hallo Islabonita,
ja, es existiert eine schriftliche Vereinbarung. Sonst hätten sich ja nicht beide Parteien darauf eingelassen.
Deshalb lautet ja meine Frage, weil der VM sich noch nicht dazu geäussert hat, ob man den Teppich zur Not einklagen könnte. Würde ich damit durch kommen? Er bietet mir ja noch nicht mal die Herausgabe meines Eigentums an.
Vielen herzlichen Dank für Ihre netten Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
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