Verantwortlich für den Badlüfter?

23. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
mikekamp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 38x hilfreich)
Verantwortlich für den Badlüfter?

Ist der Mieter oder der Vermieter,
für die Reinigung bzw. Wartung des Badlüfters zuständig, wenn es nicht expliziet im Mietvertrag steht?

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12 Antworten
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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Seit wann muss ein Lüfter gewartet werden, außer er hat einen Defekt, deswegen der Verweis auf die Kleinreparaturklausel!



Könntest du bitte der geneigten, niveaulosen Leserschaft erläutern, weshalb ein defekter Badlüfter die Definition des Bagatellschadens erfüllt?

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17x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
weshalb sich weder eine Wartung rechnet noch der VM ( bei entsprechender Klausel) dafür geradestehen muss.



Nein.

"Die Klausel darf sich nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, etwa Wasserhähne, Schlösser, Fensterläden, Fenstergriffe usw. Wenn der Mieter nämlich für etwas zahlen soll, das er nicht direkt abnutzen kann, ( Wasser-, Strom-, Gasleitungen) wäre das eine unangemessene Benachteiligung des Mieters."

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html

Ein Badlüfter erfüllt diese Kriterien ganz sicher nicht.

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8x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Somit hat der M denselben Einfluss auf den Verschleiß, wie etwa auf den Wasserhahn!



Nein, er hat keinen direkten Zugriff auf den Lüfter, bloß auf den Lichtschalter. Sonst müsste er sich auch an Strom-, Wasserleitungen, Heizkörpern usf. beteiligen. Der Rolladengurt "Ja", der Rolladen "Nein", Heiztherme "Nein", Schwimmerventil "Nein" usf.

Hier zum Nachlesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
er hat keinen direkten Zugriff auf den Lüfter, bloß auf den Lichtschalter.

Und in dem er den Lüfter einschaltet, benutzt er ihn und trägt damit zu seiner Abnutzung bei.



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7x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mikekamp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 38x hilfreich)

OK, was die Wartung betrifft ist meine Frage beantwortet. Aber ist der Mieter verpflichtet den Lüfter bzw. die Filter im inneren zu reinigen damit keine Feuchtigkeit entsteht und die Schimmelbildung begünstigt?

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38x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
OK, was die Wartung betrifft ist meine Frage beantwortet. Aber ist der Mieter verpflichtet den Lüfter bzw. die Filter im inneren zu reinigen damit keine Feuchtigkeit entsteht und die Schimmelbildung begünstigt?



Nicht was die Wartung, was die Reparatur angeht iswt deine Frage beantwortet.

Die Wartung kann -in Grenzen, ähnlich wie bei den Kleinreparaturen- auf dich umgelegt werden. Entweder -teuer- über die Betriebskosten, oder du machst es kostengünstiger selbst.

Steht alles hier am Bsp. der Gasthermen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/therme.htm

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
OK, was die Wartung betrifft ist meine Frage beantwortet. Aber ist der Mieter verpflichtet den Lüfter bzw. die Filter im inneren zu reinigen damit keine Feuchtigkeit entsteht und die Schimmelbildung begünstigt?

Was steht denn zur Imstandhaltung im Mietvertrag? Ist da nicht irgendwas von "pflegliches Behandeln" der Mietsache erwähnt?
Dann gehört der Lüfter entweder zur Mietsache (womit er auch zu pflegen wäre) oder nicht (dann kann es dem Mieter aber auch egal sein, ob das Ding funktioniert).

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