VM widerspricht abgelehnter Renovierung

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)
VM widerspricht abgelehnter Renovierung

Liebe User,
bis dato war ich mir sicher, dass in dem Fall bei Auszug nicht renoviert werden muss. Dem widerspricht der VM (mündlich).

Auszug aus dem Mietvertrag:
"
Pflege der Mietsache
(...)hat der Mieter Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen auszuführen, kleinere Wartungs- und Pflegearbeiten auszuführen (...)

Übergabe der Mietsache
Bei Beendigung (...) ist die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben (...)"


Was sagt das Forum dazu?
Kann ich vom VM eine schriftliche Erklärung einfordern,welche die mir gegenüber mündlich suggerierte "angebliche Pflicht zum Renovieren (in dem Fall Malerarbeiten)bestätigt?

Edit: Die Whg. wurde 14J lang bewohnt und weißt an den Wänden die üblichen Schrankschatten auf, Nichtraucher.

Vielen Dank
Jasmin

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-- Editiert Jasmin Phoenix am 10.01.2013 13:09

-- Editiert Jasmin Phoenix am 10.01.2013 13:14

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Das kommt auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an.
Sind dort feste Fristen angegeben, muß nicht renoviert werden.
Sind die Fristen aber Abgeschwächt, wie z.B.
bei bedarf, oder falls erforderlich, muß renoviert werden.


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#2
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich habe den genauen Wortlaut gepostet, mehr steht nicht drin. ich weiß nicht wie ich diesen Wortlaut zu interpretieren habe.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Du willst uns erzählen, dass da wirklich (...) steht?

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
ich weiß nicht wie ich diesen Wortlaut zu interpretieren habe.



Du sollst ja nichts interpretieren, sondern Wort für Wort den gesamten Text zum Thema Schönheitsreparaturen abschreiben.

Oder du scannst ihn ein und fügst ihn hier ein.

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#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Pflege der Mietsache
(...)hat der Mieter Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen auszuführen, kleinere Wartungs- und Pflegearbeiten auszuführen (...)


Wenn das wirklich so da steht - na prima für Dich!
Schreib ihm, dass eine Endrenovierung bei Auszug vertraglich nicht vereinbart wurde.Ende.
:???: :zoff: :banana:

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#6
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Entschuldigung, eher ging nicht. Hier nur der vollständige Absatz des Mietvertrags:
" §7 Pflege uns Instandhaltung der Mietsache

Der Mieter hat nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVM) die Schönheitsreparaturen (Nr.7 AVM) und Kleinreparaturen auszuführen bzw. ausführen zu lassen, kleinere Wartungs- und Pflegearbeiten innerhalb der Wohnung vorzunehmen (Nr.8 AVM) sowie sich an der Reinigung gemeinschaftlicher Einrichtungen und an der Schneebeseitigung (Nr.9 AVM) zu beteiligen.


§8 Übergabe der Mietsache

1.) Die Mietsache wird zu Beginn des Mietverhältnisses dem Mieter vom Vermieter übergeben. Hierbei wird ein Abnahme-/Übergabeprotokoll aufgenommen, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist.

2.) Bei der Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache an den Vermieter in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben und ebenfalls ein Abnahme-/ Übergabeprotokoll aufzunehmen und zu unterzeichnen.

3. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den Regelungen der AVM und dem Formular "Abnahme-/ Übergabeprotokoll"

13.07.1998"

Danke schön
Jasmin

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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
die Schönheitsreparaturen (Nr.7 AVM)


Und nun sollen wir hier Rätselraten, was denn da wohl drinstehen könnte, oder wie?

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#8
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich fürchte hier besteht ein Missverständnis.
ICH versuche hier auch nur nach besten Wissen und Gewissen die Wohnung meiner Oma aufzulösen!

Ich weiß auch nicht wo ich diese "allg. Vertragsbedingungen einsehen kann. Wissen Sie das?! Im Mietvertrag steht nichts dazu!

Es wäre schön, wenn weitere Antworten konstruktiver ausfallen würden. Ich geb mir wirklich Mühe, aber ich bin nicht vom Fach!

Schönen Tag noch.

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-- Editiert Jasmin Phoenix am 14.01.2013 10:38

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#9
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Ich weiß auch nicht wo ich diese "allg. Vertragsbedingungen einsehen kann. Wissen Sie das?! Im Mietvertrag steht nichts dazu!


Es ist zu vermuten, dass der Vermieter sie zur Verfügung stellt, wer sonst? Hat nichts mit "vom Fach sein" zu tun. Er ist der Vertragspartner. Er sollte aber die Vertragsbedingungen von damals vorlegen, nicht die von heute.

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Nochmals: Schreib ihm, dass eine Endrenovierung bei Auszug vertraglich nicht vereinbart wurde.Ende Somit muß er nachweisen, dass Eure Pflicht zur Renovierung besteht.

-- Editiert Pachlus am 14.01.2013 12:51

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#11
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

@Admin
Ich habe jetzt im Nachlass meiner Oma den AVM inkl. aller Klauseln gefunden,kann dieser aber ebenso wenig deuten.

Frage: Wäre es vllt. sinnvoll, ehe ich nochmal neue Klauseln poste,diesen Thread zu schließen und zwecks Übersicht einen neuen kompakten zu eröffnen, sodass googlende Menschen besser fündig werden?

LG Jasmin

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#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de


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