VM kündigt die Garage

3. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
MANN-W
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)
VM kündigt die Garage

Immer Theater mit dem Vermieter

Der VM erkennt keine angezeigten Mietmängel an, selbst die komplett defekte Beleuchtung auf dem Garagenhof und die nicht einrastende Haustüre seien keine Mängel. Er sei nicht verpflichtet eine Haustüre mit Schließer zu installieren, er könne also den „Drücker" ganz entfernen, so dass die Mieter die Türe dann komplett (so wie eine Zimmertüre) schließen und zudrücken müssten.
Na ja…
Derzeit ist die Haustüre nie eingerastet, jeder kann in das 9 Parteienhaus gehen.

Nun hat er einfach die mit der Wohnung angemietete Garage gekündigt. Der Mieter hatte monieret das die bei Regen völlig undicht ist und ein Sud an Nässe und Zement auf die Sachen und das Auto tropft. Er weigert sich das Dach abdichten zu lassen, verweist auf den günstigen Miete (40 Euro) und hat die Garage zum 30.11.2014 gekündigt.

Frage: Ist diese Kündigung überhaupt rechtswirksam?
Könnte ich ihn, sollte er einfach die Garage dahin räumen und alles was da drin steht (Fahrräder, Kisten, Dachbox, etc.) herausstellen, wegen Hausfriedensbruch o.ä. anzeigen?

Seine Schreiben wurden mit ganz normaler Briefpost (kein Einschreiben o.ä.) zugesandt. Habe ich sie dann überhaupt erhalten…….?

Vielen Dank.


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

1 MV (Whg. + Gar.) od. 2 MV (Whg. + sep. Gar.)?

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
so dass die Mieter die Türe dann komplett (so wie eine Zimmertüre) schließen und zudrücken müssten.
Na ja…
Derzeit ist die Haustüre nie eingerastet, jeder kann in das 9 Parteienhaus gehen.


Das heißt, die Mieter sind intellektuell damit überfordert, eine Tür zu schließen. Na ja... Einen Anspruch auf eine selbst ins Schloß fallende Tür gibt es jedenfalls nicht.

Zur Garage: Dazu ist es erstmal wichtig, Hamburgers Frage zu beantworten.

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Prinzipiell ist es völlig egal, ob es zwei Mietverträge gibt oder nur einen. Wurden Wohnung und Garage gleichzeitig angemietet und ist der Vermieter identisch, können die Verträge auch nur zusammen gekündigt werden.
Dazu gab es schon Urteile.

Bei dem Garagendach könnte man über die Androhung der Ersatzvornahme nachdenken.

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#4
 Von 
MANN-W
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

Es handelt sich um einen Vertrag (Wohnung plus Garage).

Im Vertrag steht "Mitvermietet ist eine Garage". Ohne Garage hätte der Mieter die Wohnung auch nicht gemietet, da er zwei PKW und insgesamt 5 Fahrräder, etc. hat.

Haustüre - sie ist eben nie eingerastet, wenn man auf die Türe zugeht kann man sie direkt aufdrücken. Immer.

Die Mitbewohner lassen sie, wie eigentlich üblich, zufallen. Normalerweise geht man davon aus das sie von alleine zugeht und schließt.

Selbst wenn das alle Bewohner des Hauses so praktizieren sollte (zudrücken), so gibt es immer noch Besuch, Postboten, etc.. Wie sollen die informiert werden die Türe zuzudrücken?

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Eine separate Kündigung der Garage ist nicht möglich!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Die Garage wäre in demFallenicht kündbar, bzw. er müsste bei Baufälligkeit für angemessenen Ersatz sorgen - auf seine Kosten.



quote:<hr size=1 noshade>Wie sollen die informiert werden die Türe zuzudrücken? <hr size=1 noshade>

Man hänge eine Zettel hin ...



Es gibt auch in Baumärkten entsprechendes Öl (z.B. WD40) zu kaufen. Alles mal einölen, dann läuft es wieder?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#7
 Von 
MANN-W
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

Der Druck auf die Türe ist nicht groß genug. Sie geht zurück bis an den Anschlag, rastet aber nicht ein.

Das ganze ist für die Mieter sehr ärgerlich, zumal sie in einer "besseren" Gegend wohnen, wo eine sehr hohe Einbruchquote vorliegt.
Und die Wohnungstüren sind alte, sehr einfache, Türen.

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#8
 Von 
MANN-W
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

Wie sieht es denn hinsichtlich der "normal" zugesandten Schreiben aus. Gelten diese als zugestellt, oder könnte der Mieter sagen, dass er diese nie erhalten habe.

Letztlich könnte der Mieter dann ja auch künftig auf Einschreiben verzichten?

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#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Im Vertrag steht "Mitvermietet ist eine Garage". Ohne Garage hätte der Mieter die Wohnung auch nicht gemietet, da er zwei PKW und insgesamt 5 Fahrräder, etc. hat.

Dann ist die Garage nicht getrennt gekündigt werden.
Es sei denn, beide Parteien wären einverstanden.
Bedenke aber, es könnte auch vorkommen, dass der Mieter die Garage nicht mehr benötigt und aus Kostengründen diese kündigen will.

Oft wird die Garage getrennt, bzw. erst später in anderem Vertrag vermietet. Dann kann diese unabhängig von der Wohnung separat gekündigt werden,
was für beide Parteien größere Freiheit darstellt.

Noch öfter will der Mieter die Garage nicht mitmieten, dann ist er froh, wenn er nicht muß.
Er kann nicht später verlangen eine Garage zu mieten,
insbesondere wenn diese, gleichgültig von wem, schon anderweitig belegt ist.


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#10
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Der Druck auf die Türe ist nicht groß genug. Sie geht zurück bis an den Anschlag, rastet aber nicht ein.


Regelhaft verfügen solche Türschließer über (mindestens) eine Stellschraube, an der sich der Druck auf die Tür einstellen lässt. Da mal mit einem Schraubendreher dran zu drehen und dem Mechanismus ein bißl Salatöl zu gönnen geht viel schneller als in einem Forum Fragen dazu zu stellen ...

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ein bißl Salatöl zu gönnen <hr size=1 noshade>

Das verharzt, bewirkt also das genaue Gegenteil.

Das ginge dann unter Umständen sogar in Richtung Beschädigung der Mitsache ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Pflanzliche Öle verharzen nur unter hohen Temperaturen, die bei einem Türschließer mit großer Wahrscheinlichkeit eben gerade nicht auftreten. Es sei denn, jemand würde die Tür unzählige Male mit hoher Geschwindigkeit öffnen und schließen ... aber gerade damit haben die Leute, die da durchgehen ja ein Problem. ;)

Aber wenns denn dient: Natürlich kann man ebenso andere geeignete Schmierstoffe verwenden. Man hat ja heutzutage alles mögliche im Haushalt rumstehen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"


-- Editiert Schnuckelchen am 08.10.2014 11:09

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