Untervermietung steuerlich angeben und sonstige fragen

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Thorsten1967
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Untervermietung steuerlich angeben und sonstige fragen


folgende frage, ich habe eine mietwohnung 88qm zahle dafür 600.-euro kaltmiete 35.-euro nebenkosten 60.-euro strom und 100.-euro gas, jetzt möchte ich ein zimmer untervermieten 17qm für ihn (an hartz 4 empfänger schwerbehindert schon alles gehnemigt bekommen) , der rest, bad küche und kellerraum wird gemeinsam genutzt, angegeben für die untermiete sind 38qm (zimmer, küchen und bad mitnutzung) für 300.-euro kalt 35.-euro nebenkosten und vorauszahlung für gas 50.-euro und vorauszahlung für strom 30.-euro, ich verdiene selbst 1590.- euro netto, abgehen davon einige schulden (aber ich denke für das finanzamt nicht relevant) ansonsten gehen ab die 635.-euro miete plus nebenkosten, gas 100.-euro strom 60 .-euro und telefon/internet 30.-euro,

steuerlich angeben muß ich das ja?
ich würde ja das zimmer inklusive der mitgenutzen räume für die hälfte der gesamtmiete vermietet obwohl es nicht die hälfte der gesamten wohnung ist, ist das dem finanzamt grundsätzlich egal?
ich hätte gerne eine aussage was ich ungefähr an steuern zahlen muss wenn ich keine werbungskosten oder sonstiges geldent mache, es muss doch irgendeinen satz geben oder so? z.b. 385.-euro miteinnahmen 20% steuern zahlen so oder so ähnlich?
also ich hätte gerne einen ungefähren betrag was ich an steuern zahlen muss damit ich weis ob sich das ganze überhaupt lohnt, mit lohne meine ich das ich halt wirklich weniger miete zahle und nicht von steuern überhäuft werde.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Thorsten,

jetzt möchte ich ein zimmer untervermieten

Möbliert oder unmöbliert ?

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#2
 Von 
Thorsten1967
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, unmöbliert, danke für antwort schon mal.

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Also erzielst Du einen Überschuß in Höhe von 487 €.

Die ESt-Festsetzung müßte man natürlich dann mal durchrechnen (da auch noch Tabellenstufen ins Spiel kommen), aber Deine Steuerbelastung dürfte unter 100 € liegen.

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#4
 Von 
Thorsten1967
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

danke nochmal erst für die antwort, vielleicht noch eine doofe frage aber heist das +-100.-euro im jahr? oder monat?

das heist die 437.-euro überschuß errechen sich aus den 12qm die ich ja mehr habe und das mein gewinn ist sozusagen? also quartratmeter durch mietpreis? sehe ich das ungefähr richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ja + pro Jahr.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thorsten1967
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

die frage vielleicht noch kurz beantworten, danke!!!

das heist die 437.-euro überschuß errechen sich aus den 12qm die ich ja mehr habe und das mein gewinn ist sozusagen? also quartratmeter durch mietpreis? sehe ich das ungefähr richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ja.

(kurz genug ?)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thorsten1967
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

super!! danke dann, wenn das ja alles so zutrifft dann ists ja okay.

gruß thorsten

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Thorsten1967
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo nochmal, jetzt habe ich von einem lohnsteuerhilfeverein diese antwort bekommen, was meint ihr dazu?


Guten morgen,
schön, dass es mit der neuen Wohnung geklappt hat.

Wenn Vermieter die Untervermietung privater Personen erlauben, dann hat
dies nichts mit dem Finanzamt zu tun. Bei Gewerbetreibenden wäre es anders.
Sie sind als alleiniger Mieter im Mietvertrag vermerkt und wenn Sie ein
Teil untervermieten, dann ist dies s t e u e r f r e i. Also machen Sie
sich keine Gedanken und alles Gute

Bis bald

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Aussage des Lohnsteuerhilfevereins ist falsch.

Siehe Antwort im Forum Steuerrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Vermutlich meinten die Untervermietung zum Selbstkostenpreis.

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