Untervermietung WG-Zimmer

22. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)
Untervermietung WG-Zimmer

Ich habe ein Wg-Zimmer für 6 Monate angemietet (Untermiete), um mir in Ruhe eine Wohnung zu suchen. Als ich nach vier Monaten eine schöne Wohnung gefunden habe, habe ich das Zimmer für die Restlaufzeit weiter vermietet. Natürlich habe ich etwas mehr Miete genommen, als ich selber gezahlt habe. Nun sind die 6 Monate um, mein Untermieter ist raus und das Zimmer steht meinem Vermieter wieder zur Verfügung. Mein Vermieter meint, er müsse mir nicht die ganze Kaution zahlen, da ich eh Gewinn durch die erhöhte Miete gemacht habe. Dieses sei zudem unzulässig.

Freue mich über Ratschläge, wie ich zur kompletten Kaution komme. (Im MV ist vermerkt, dass diese spätestens 14 Tage nach Auszug ausgezahlt wird)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.12.2010 09:34:50
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Dieses sei zudem unzulässig.

Wenn es sich auf den Gewinn bezieht, ist das falsch.
Aber irgendwie entsteht der Eindruck, als wäre die Unteruntervermietung mal eben so locker vom Hocker gemacht worden.



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#3
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

Mein Vermieter war natürlich einverstanden, dass ich das Zimmer weiter vermiete.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Mein Vermieter war natürlich einverstanden

DESSEN Vermieter auch ?



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#5
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

mit mir nicht. aber da hätte sich ja mein vermieter drum kümmern müssen, oder?!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Allerdings.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Tja, ich wüßte auch nicht, wie er das begründen will.

Dass du deinen Gewinn versteuern musst, ist dir übrigens klar, oder? Ds fällt unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" und wenn dir jemand Übles will (z.B. weil ihr euch über Kautionsrückforderungen gestritten habt), kann er das Finanzamt ja darauf hinweisen.... das nur nebenbei.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

das ist doch klaro ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Freue mich über Ratschläge, wie ich zur kompletten Kaution komme.

Gab es noch andere Gründe für den Einbehalt oder war das der einzige?



quote:
Mein Vermieter war natürlich einverstanden, dass ich das Zimmer weiter vermiete.

Dann war das hier
http://www.123recht.net/unerlaubte-Untervermietung-__f278846.html
nur eine rhetorische Frage?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
guest-12323.12.2010 09:34:50
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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