Untervermietung Mietpreis

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)
Untervermietung Mietpreis

Ich habe eine Wohnung für einen festen Zeitraum angemietet. Dieses war ein Untermietvertrag, da der Mieter der Wohnung eine Zeit im Ausland war und die Wohnung in dieser Zeit nicht benötigte. Als ich eine andere Wohnung gefunden habe, habe ich die angemietete Whg untervermietet. Natürlich zu einer höheren Miete, da ich natürlich noch etwas Gewinn haben wollte. Abgesehen davon, dass ich den Gewinn versteuern muss, kann mir doch mein Vermieter (der eigentliche Hauptmieter) nichts anhaben, dass ich mehr Miete genommen habe, oder?!

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15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

...habe ihn natürlich informiert.

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#3
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12305.01.2011 10:59:51
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

undzwar das ist gar kein problem mit dem gewinn da kann der vermieter gar nichts machen habe das auch so gemacht mit meiner wohnung in Wyk habe die an urlauber vermietet und dann in der seison zeit im caravan gewohnt und gut gewinn gemacht die vermieter gesellschaft hat das gar nicht mitbekommen jetzt muss ich nur mal sehen wie das wird mir der end reinigung und mit dem weißeln was das amt da zahlt und welche ansprüche ich da habe.

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#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

SO schnell hättest Du Dich nun auch nicht outen müssen.



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#6
 Von 
Heinzerl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

da könntest du ein problem kriegen.
untervermietung heißt nämlich auch daß du einen teil der wohnung ( mindestens 1 zimmer ) für dich behältst.
wenn du die ganze wohnung vermietest ist daß kein untervermietung mehr.
somit kannst du auch schlecht mehr miete einnehmen als du selber bezahlst.
aber wo kein kläger, da kein richter.

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#7
 Von 
Heinzerl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

und ohne erlaubnis des vermieters kannst du größte schwierigkeiten bekommen.
wenn dein untervermieter irgendeinen schaden verursacht, bist du derjenege, der dafür aufkommen muß.
was sagt eigentlich der wirkliche mieter dazu.
meiner meinung nach bist du ein ausgemachter schurke

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#8
 Von 
guest-12305.01.2011 10:59:51
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

undzwar haben wir markt wirtschaft und da kann man auch mit gewinn vermieten und auch eine ganze wohnung. das habe ich auch gemacht sogar an urlauber die haben gut gezahlt und noch billiger gewohnt als im hotel in wyk, das amt hat im sommer, auch anderes zu tun als das zu kontrolieren bei dem wetter, konnte ich auch gut im caravan von meinem kumpel wohnen, den nachbarn kann man ja sagen das man besuch hat.

-- Editiert am 03.01.2011 19:27

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#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
wenn dein untervermieter irgendeinen schaden verursacht, bist du derjenege, der dafür aufkommen muß.

Genau DAMIT läßt sich ja die höhere Miete rechtfertigen.



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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
untervermietung heißt nämlich auch daß du einen teil der wohnung ( mindestens 1 zimmer ) für dich behältst.

Woher kommt denn diese merkwürdige Definition?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Nicht vergessen:

quote:
Ich habe eine Wohnung für einen festen Zeitraum angemietet




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""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12305.01.2011 10:59:51
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Also:
man kann auch die gesammte WE vermieten das ist gar kein problem und nach den gesetzen erlaubt der vermieter musste nur zustimmen!!!jetzt ist das ja schon geschichte und der vermieter kann sowieso nichts wegen der miethöhe und dem gewinn machen jetzt wohnt der vermieter ja schon wieder selbst in der wohnung?habe meine wohnung auch als ferienwohnung vermietet (vermieten lassen von einem kumpel wegen dem amt das ich keine einnahmen habe) und einen guten preis bekommen und da konnte der vm auch nichts machen (hat er ja auch nicht bemerkt)also was der nicht weiss macht ihn nicht heiss!!!

-- Editiert am 04.01.2011 14:29

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Vielleicht aus § 553 BGB ? <hr size=1 noshade>

Der besagt ja nur das der Mieter unter bestimmten Vorausetzungen einen Anspruch auf teilweise Weitervermietung hat.

Ich konnte jedoch keine Regelung finden, das eine komplette, genehmigte Weitervermietung generell keine Untervermietung/Weitervermietung darstellt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#15
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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