Unterschrift

4. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Nizza
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschrift

Haben beim Vermieter einene Verstopfung gemeldet,aber bevor die
Gesellschaft ein Handwerker holt,sollen wir unterschreiben das wir bei feststellung eigenverschulden die kosten übernehmen.
Meine frage,müssen wir das vorher unterschreiben?????

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Nein

-----------------
"Jede Information ist nur so gefährlich wie die Intension des sie Erfahrenden oder des Informanten"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Aber die Kosten bei nachgewiesenem Eigenverschulden müssen übernommen werden.

Stichwort: Damenbinden, Tampons, Kondome, Windeln etc.

Also bei Durchführung des Auftrags mit Zeugem aufpassen!

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Gesetz ist mächtig, mächtiger ist die Not." (Goethe)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nizza
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Was tue ich wenn der Vermieter ohne meine Unterschrift keinen Handwerker holt um
die sache zu beheben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

In dem Fall ist es sinnvoll, sich das Begehren des Vermieters schriftlich bestätigen zu lassen. Ferner wäre es ja möglich, dem Vermieter klarzumachen, dass bei Eigenverschulden sowieso die Kosten zu Lasten des Verursachers gehen.
Die andere Möglichkeit wäre letzlich jene, einen Handwerker selbst zu beauftragen, allerdings den Vermieter rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen.

MfG,
Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leiti
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Andere Möglichkeit:
Wenn nichts passiert den Vermieter auf geltendes Mietrecht hinweisen, Frist zur Behebung des Schadens setzen und Mietkürzung ankündigen.
Dann wird er sich rühren.....
MfG
T. Lüders

-----------------
" Wer Fehler findet darf sie behalten"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Naja, die Mietkürzung, respektive deren Androhung wird gerne als Druckmittel genutzt, aber ebenso oft landen solche eskalierenden Streitigkeiten dann beim Anwalt und vor Gericht. Nicht, dass nicht jeder zu seinem Recht kommen sollte, aber warum mit Kanonen auf Spatzen schiessen ? Mit einer Mietminderung ist der Mangel noch lange nicht behoben, und um die Abstellung des Mangels geht es ja.

@nizza : Liegt die Verstopfung nur bei Euch vor, oder nind noch weitere Parteien betroffen ? Es könnte ja auch sein, das eines der Hauptabwasserrohre verstopft ist und dann einen Verursacher zu finden wird schwierig...



-----------------
"Jede Information ist nur so gefährlich wie die Intension des sie Erfahrenden oder des Informanten"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen