Untermietvertrag fristlos kündigen wenn Vermieter Zimmer betritt?

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Annana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Untermietvertrag fristlos kündigen wenn Vermieter Zimmer betritt?

Guten Morgen!

Zur Zeit lebe ich in einer WG und habe einen Untermietvertrag (unmöbliertes Zimmer). Meine Mitbewohnerin ist die Hauptmieterin und somit meine Vermieterin. Ich habe bereits zum 30.6. gekündigt, habe aber schon ab dem 1.6. eine neue Wohnung und bin seit einigen Wochen sowieso gar nicht mehr da.
Da unser Verhältnis sehr sehr schlecht ist, habe ich mein Zimmer abgeschlossen. Trotzdem hat sie es ohne mich zu informieren bzw mich zu fragen, aufgeschlossen (da der Schlüssel von ihrem Zimmer auch bei meiner Tür passt) und Interessenten das Zimmer besichtigen lassen, in dem noch all meine persönlichen Gegenstände waren. Ich habe ihr gesagt, dass das nicht geht und sie das mit mir abklären muss. Ich dachte dann, das hätte gereicht. Gestern kam ich in die Wohnung, um meine Sachen zu packen. Ich musste dann feststellen, dass sie mehrere Dinge von sich (Sessel, Wäscheständer, Pakete, etc) in meinem Zimmer abgestellt hat. Was kann ich tun? Ich zahle ja nicht so viel Miete an sie, damit sie noch ein zweites Zimmer hat, welches sie als Abstellkammer nutzen kann. Kann ich fristlos kündigen?

Ich freue mich über jede Antwort!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Kurze Antwort: Ich glaube nicht, dass sich der Streit um einen Monat Miete lohnt. Rein rechtlich ist der Ausgang nicht sicher, Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.

Ich vermute mal, dass du bei eurem ersten Gespräch über das Betreten deines Zimmers nicht nachweisbar mit fristloser Kündigung gedroht hast. Wenn du die Keule rausholen willst, dann kannst du dem Vermieter jetzt eine Abmahnung zustellen. Damit das einen Sinn hat, müsstest du jedoch sowohl die Zustellung als auch die Abmahnung nachweisen können. Erst dann im Wiederholungsfall - sofern beweisbar - könntest du fristlos kündigen.

Von den ganzen Nebenkriegsschauplätzen wie Rückzahlung der Kaution, Pflicht zur Gestattung von Besichtigungen zur Nachvermietung und dergleichen will ich gar nicht erst anfangen. Man kann sich das Leben selber kompliziert machen. Setzt euch zusammen und versucht eine Lösung zu finden. Halbe-Halbe ist normalerweise ein guter Anfang.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles klar, danke!

Die Miete beträgt 500 Euro, für mich würde sich das schon lohnen. Da ich aber wirklich unsicher bin, ob eine fristlose Kündigung rechtens ist, besorge ich vllt einfach einen Schlüssellochsperrer. Leider lässt sie überhaupt nicht mit sich reden, und hat mich bereits bei Whatsapp etc blockiert. Ich kann ihr also gar nichts mehr mitteilen bzw irgendwas mit ihr klären.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Meine Antwort entsprach meiner persönlichen Meinung. Rein rechtlich gibt es natürlich Möglichkeiten. Aber diese sind nicht trivial und nicht stress- bzw. risikofrei.

Zum Risiko: Klar kannst du theoretisch auch fristlos kündigen und die Juni-Miete nicht mehr zahlen. Bestenfalls behält der Vermieter dann einfach die Kaution ein. Dann streitet man sich notfalls um die Kaution, was vermutlich eh bei dem zerrütteten Verhältnis passieren wird. Der Vermieter kann aber auch direkt einen Mahnbescheid bzw. eine Klage auf Zahlung der Juni-Miete starten. Dann entstehen Zusatzkosten. Und ob deine fristlose Kündigung vor Gericht hält, kann dir niemand versprechen.

Natürlich kann sich aber auch der Vermieter nicht darauf verlassen, dass seine Klage durchgehen würde. Du kannst also - wenn du wirklich willst - ein Pokerspiel daraus machen. Ich persönlich mag keine Glücksspiele um Geld ...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Annana):
hat mich bereits bei Whatsapp etc blockiert. Ich kann ihr also gar nichts mehr mitteilen bzw irgendwas mit ihr klären.

Doch, kann man. Es mag den einen oder anderen erstaunen, aber es gibt sie noch diese Dienstleister die beschriftete Papierstücke gegen Entgelt transportieren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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