Hallo,
ich bin als Untermieter in einer 3er Wohngemeinschaft und will raus. Ich habe zu Beginn des Monats Mai gekündigt. Im Mietvertrag steht drei Monate Kündigungsfrist. Als Mietgegenstand wurde mir fünf Zimmer der Wohnung untervermietet, die aber von meinem Vermieter und einem weiteren Mitbewohner bewohnt werden und deshalb auch mit Möbeln ausgestattet sind die mir nicht gehören. Also im Mietvertrag steht fünf Zimmer, aber bewohnen tu ich nur eines. Als Unervermieter der in quasi gemeinschaftlich genutzten Räumen wohnt, kann ich doch nach zwei Wochen ab 15. ausziehen, oder?
Der Vermieter verharrt auf drei Monaten.
Was greift hier?
Denn im Mietvertrag steht nur, das ich als Untermieter 3 Monate Kündigungsfrist hab. Aber da hier Wohnraum gemeinschaftlich genutzt wird greift §549 Abs. 2 und damit sind 2 Wochen festgelgt. Steht soweit in §573c 3 und in dem selbigen unter Abs.4: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam. "
Meine Frage werden jetzt diese 3 Monate aufgehoben?
-- Editiert Christon am 30.05.2012 20:29
Untermietvertrag Kündigungsfrist
30. Mai 2012
Thema abonnieren
Frage vom 30. Mai 2012 | 19:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Untermietvertrag Kündigungsfrist
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Mai 2012 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Ist das eine Zimmer, das Du bewohnst, auch durch den Vermieter mit Möbeln ausgestattet? Wenn nein, dann gelten die 3 Monate Kündigungsfrist.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 30. Mai 2012 | 23:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Warum ändert sich die Kündigungsfrist wegen einem Zimmer von fünf in dem man halt sein eigenes Bett stehen hat. Laut §549 2 ist von Wohnraum die Rede. Das bezieht sich doch auf alle 5 zimmer die im Mietvertrag angegeben sind, und da stehen nur höchstens 20% eigen Möbel drin.
Bitte Erklärung.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.365
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten