Hallo,
als meine Untermieterin eingezogen ist, hat sie in ihrem Zimmer den Boden gestrichen (Dielen), die Tapete entfernt und dann die Wände glatt verputzt (hätte sie nicht machen müssen, die Wände waren NEU tapeziert, aber es gefiel ihr nicht und sie wollte lieber den glatten Putz), auf dem Balkon das Geländer lackiert (Balkon an ihrem Zimmer).
Jetzt möchte die junge Dame glatte 150 Euro von ihrem Nachmieter für "Renoveriungen" verlangen. Also ich weiß erstens nicht, ob dies unter Renovierungen fällt oder doch eher unter Schönheitsreperaturen und ob sie überaupt berechtigt ist solche Forderungen an mich oder ihren Nachmieter zu stellen. Kann mir da jemand weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
-----------------
""
Untermieterin will Geld für "Renovierungen"
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was habt ihr denn darüber bei Einzug vereinbart? Vom Nachmieter kann sie schon gar nichts fordern, es besteht zwischen denen überhaupt kein Rechtsverhältnis.
-----------------
""
Also ich hab ihr gesagt, dass sie das Zimmer so gestalten kann wie sie moechte, natuerlich auf ihre Kosten. Danach hat sie einfach alles gemacht ohne es vorher mit mir abzusprechen. Ich kam irgendwann in die Wohnung und die Tapete war abgerissen, ich war darueber nicht sehr amuesiert. Im Untermietvertrag ist vereinbart, dass sie die Kosten fuer Schoenheitsreperaturen selbst tragen muss und das sie bauliche Veraenderungen beim Auszug auf Verlangen rueckgaengig zu machen hat.
-----------------
""
-- Editiert MiaMia123 am 07.01.2014 20:50
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Also ich hab ihr [color=red]gesagt[/color],dass sie das Zimmer so gestalten kann wie sie moechte, natuerlich auf ihre Kosten. Danach hat sie einfach alles gemacht ohne es vorher mit mir abzusprechen. Ich kam irgendwann in die Wohnung und die Tapete war abgerissen, ich war darueber nicht sehr amuesiert
Was sollte sie denn da noch absprechen, wenn Du ihr freie Hand gegeben hast?
quote:
Im Untermietvertrag ist vereinbart, dass sie die Kosten fuer Schoenheitsreparaturen selbst tragen muss
Na dann zeigst Du ihr das noch einmal und die Sache ist erledigt.
-----------------
""
-- Editiert Pachlus am 07.01.2014 22:11
Ach was noch dazu kommt. Sie hat den Gasofen einfach ohne mein Einverstaendnis gestrichen, ich habe dazu ausdruecklich nein gesagt und sie hat sich einfach mir widersetzt. Mit einer Farbe, die jetzt verbrennt, weil sie nicht hitzebestaendig ist. Ich muss das wohl auf meine Kosten rueckgaengig machen, weil sie nicht gewillt ist und es nicht einsieht. Und dann verlangt diese dreiste Person noch Geld von mir fuer voellig unebene Spachtelarbeiten, sieht wirklich unmoeglich aus, wurde vom Laien gemacht. Den Stuck hat sie auch versaut, einfach mit normaler Wandfarbe drueber gestrichen und die huebschen Ornamente voellig zugeklatscht sind. Also auf mich kommen noch weiter Kosten zu, da ich diese Schaeden irgendwann wieder beseitigen muss.
Ergaenzung
Also faellt das alles unter Schoenheitsreperaturen und ich kann auf den Absatz im Vertrag pochen ja? Sie erpresst mich naemlich regelrecht, sie will die Miete nicht ueberweisen, wenn der Nachmieter keinen Wisch unterschreibt, indem er ihr Geld zusagt.
-----------------
""
-- Editiert MiaMia123 am 07.01.2014 22:16
-- Editiert MiaMia123 am 07.01.2014 22:18
...dann musst Du ihr wohl einmal in aller Ruhe klarmachen, dass sie mit dem Anstrich der Gastherme(?) und dem Zuschmieren der Stuckornamente Schäden an der Mietsache angerichtet hat, für die sie aufkommen muss.
quote:
Sie erpresst mich naemlich regelrecht, sie will die Miete nicht ueberweisen, wenn der Nachmieter keinen Wisch unterschreibt, indem er ihr Geld zusagt.
Sie hat nichts, also absolut nichts mit einem eventuellen Nachmieter zu tun. Halte den einfach von ihr fern. Und lass Dich nicht von ihr nötigen! Mein Rat: mach alles schriftlich oder in Gegenwart eines neutralen Zeugen!
-----------------
""
quote:
Im Untermietvertrag ist vereinbart, dass sie die Kosten fuer Schoenheitsreperaturen selbst tragen muss und das sie bauliche Veraenderungen beim Auszug auf Verlangen rueckgaengig zu machen hat.
Zeige ihr diese Stelle im Vertrag und fordere sie auf, die von ihr angerichteten Schäden zu beheben.
-----------------
""
quote:
Zeige ihr diese Stelle im Vertrag und fordere sie auf, die von ihr angerichteten Schäden zu beheben.
Und das schriftlich, nachweisbar und unter Setzung einer angemessenen Frist zur Mängel-/Schadensbeseitigung.
-----------------
""
quote:
Mit einer Farbe, die jetzt verbrennt, weil sie nicht hitzebestaendig ist. Ich muss das wohl auf meine Kosten rueckgaengig machen, weil sie nicht gewillt ist und es nicht einsieht. Und dann verlangt diese dreiste Person noch Geld von mir fuer voellig unebene Spachtelarbeiten, sieht wirklich unmoeglich aus, wurde vom Laien gemacht. Den Stuck hat sie auch versaut, einfach mit normaler Wandfarbe drueber gestrichen und die huebschen Ornamente voellig zugeklatscht sind. Also auf mich kommen noch weiter Kosten zu, da ich diese Schaeden irgendwann wieder beseitigen muss.
Das sind Beschädigungen der Mietsache und haben nichts mit Schönheitsreparaturen oder Renovieren zu tun. Beschädigungen muß der Verursacher auf seine Kosten beseitigen oder sie werden auf seine Kosten beseitigt. So einfach ist das. Anstelle, dass sie zu Unrecht 150,- Euro abzockt, solltest du ihr klar machen, dass jetzt eine ordentliche Gegenrechnung auf sie zukommt. Und wenn sie die Miete nicht zahlt, kündigst du ihr halt einen Mahnbescheid an. Oder hast du eine Kaution?
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten