Untermieter zieht nicht aus

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter zieht nicht aus

Hallo,

da ich den Hauptmietvertrag zum 30.06.2017 gekündigt habe, habe ich Ende Februar meinen Untermieter zum 31.05.2017 gekündigt.
Leider ist er bis dato immer noch nicht ausgezogen und hat für Juni auch noch keine Miete bezahlt.

Ich habe ihm schriftlich angemahnt und eine Fristverlängerung zum 15.06.2017 gegeben. Ich habe allerdings nicht das Gefühl das er bis dahin draußen sein wird. Ich selbst wohne nicht mehr in der Wohnung.

Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen:

1. Wenn er zum 01.07.2017 immer noch nicht draußen ist, wer ist dann für die Räumungsklage verantwortlich? Ich als ehemaliger Untervermieter? oder die Eigentümer der Wohnung?

2. Darf ich den Strom der Wohnung abstellen, wenn der Stromvertrag auf meinen Namen läuft?

Auszug aus einem Artikel der SZ:

Eine Unterbrechung der Gas-, Strom- oder Wasserversorgung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, etwa dann, wenn das Mietverhältnis unstreitig beendet ist und der Vermieter Energie oder Wasser als Vorleistung zur Verfügung stellt. Der Vermieter ist dann Vertragspartner des Energielieferanten und muss an diesen die Verbrauchskosten bezahlen, unabhängig davon, ob er die Kosten vom Mieter erstattet erhält.

3. Darf mein Vermieter meine gezahlte Kaution zurück behalten solange die Wohnung nicht geräumt ist?

4. Darf mein Vermieter weiterhin Miete von mir verlangen wenn die Wohnung wegen dem nicht auszugswilligen Untermieter nicht geräumt ist?

5. Da er Hartz 4 empfängt, muss das Amt ihn eine Wohnung vermitteln?


Danke für eure Hilfe!

-- Editier von v4d3r am 12.06.2017 15:44

-- Editier von v4d3r am 12.06.2017 15:45

-- Editier von v4d3r am 12.06.2017 15:46

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
habe ich Ende Februar meinen Untermieter zum 31.05.2017 gekündigt.


Mit welcher Begründung?

Zitat (von v4d3r):
1. Wenn er zum 01.07.2017 immer noch nicht draußen ist, wer ist dann für die Räumungsklage verantwortlich? Ich als ehemaliger Untervermieter? oder die Eigentümer der Wohnung?


Genau genommen Beide. Du Räumungsklage gegen deinen Mieter und dein Vermieter Räumungsklage gegen dich und deinen Mieter.

Zitat (von v4d3r):
3. Darf mein Vermieter meine gezahlte Kaution zurück behalten solange die Wohnung nicht geräumt ist?


Ja. Das dürfte er bis 6 auch wenn die Wohnung geräumt zurück gegen wird.

Zitat (von v4d3r):
4. Darf mein Vermieter weiterhin Miete von mir verlangen wenn die Wohnung wegen dem nicht auszugswilligen Untermieter nicht geräumt ist?


Nutzungsentschädigung. Ja, denn Du haftest deinem Vermieter gegenüber. Nicht dein Mieter.

Zitat (von v4d3r):
5. Da er Hartz 4 empfängt, muss das Amt ihn eine Wohnung vermitteln?


Nö. Das machen Makler.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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