Untermieter zahlt keine Miete mehr

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Knubi62
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter zahlt keine Miete mehr

Mein Untermieter hat Anfang Juni 18 zum 31.12.18 gekündigt, ist unbekannt verzogen.
Er hat bis Sept. 18 seine Miete bezahlt. Für diesen Monat ist keine Miete mehr eingegangen. Wie soll ich weiter vorgehen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Neofrauchen):
Wie soll ich weiter vorgehen.

Den Mieter finden und die Miete notfalls per Gericht eintreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Neofrauchen):
Wie soll ich weiter vorgehen.

Noch einmal das Kündigungsschreiben deines Vermieters lesen, ob da nicht ein anderer Kündigungstermin genannt ist, denn von Anfang juni bis zum 31.12. ist ja eine längere Frist als die üblichen 3 Monate.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Hat er wirklich zum 31.12. gekündigt?

Mieter haben doch nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Bei Kündigungszugang im Juni nach dem 3. Werktag wäre dann Vertragsende der 30.9.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Noch einmal das Kündigungsschreiben deines Vermieters lesen, ob da nicht ein anderer Kündigungstermin genannt ist, denn von Anfang juni bis zum 31.12. ist ja eine längere Frist als die üblichen 3 Monate.


War auch mein erster Gedanke, da hat der Untermieter gewiss zum Ende Sep gekündigt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Knubi62
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von Neofrauchen):
Wie soll ich weiter vorgehen.

Noch einmal das Kündigungsschreiben deines Vermieters lesen, ob da nicht ein anderer Kündigungstermin genannt ist, denn von Anfang juni bis zum 31.12. ist ja eine längere Frist als die üblichen 3 Monate.



Nee, da steht definitiv 31.12.18 drauf.....liegt vielleicht daran dass er vielleicht einen neuen Job im Osten angetreten hat und so schnell keinen Urlaub bekommt um seine restlichen Sachen zu holen.
Mir wäre es auch lieber wenn ich endlich mein Zimmer wieder benutzen könnte.

-- Editiert von Neofrauchen am 15.10.2018 12:26

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Knubi62
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Hat er wirklich zum 31.12. gekündigt?

Mieter haben doch nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Bei Kündigungszugang im Juni nach dem 3. Werktag wäre dann Vertragsende der 30.9.




Nee, da steht definitiv 31.12.18 drauf.....liegt vielleicht daran dass er vielleicht einen neuen Job im Osten angetreten hat und so schnell keinen Urlaub bekommt um seine restlichen Sachen zu holen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Knubi62
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Liane46):
Noch einmal das Kündigungsschreiben deines Vermieters lesen, ob da nicht ein anderer Kündigungstermin genannt ist, denn von Anfang juni bis zum 31.12. ist ja eine längere Frist als die üblichen 3 Monate.


War auch mein erster Gedanke, da hat der Untermieter gewiss zum Ende Sep gekündigt.


Nee, da steht definitiv 31.12.18 drauf.....liegt vielleicht daran dass er vielleicht einen neuen Job im Osten angetreten hat und so schnell keinen Urlaub bekommt um seine restlichen Sachen zu holen.
Mir wäre es auch lieber wenn ich endlich mein Zimmer wieder benutzen könnte.

-- Editiert von Neofrauchen am 15.10.2018 12:25

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Knubi62
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Neofrauchen):
Wie soll ich weiter vorgehen.

Den Mieter finden und die Miete notfalls per Gericht eintreiben.



Da ich leider mit Geld nicht so gut gesegnet bin möchte ich Kosten vermeiden. Ginge vielleicht eine Pfändung von einem Teil seiner Hinterlassenschaften? Es gibt doch das sog. Vermieterpfandrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Neofrauchen):
um seine restlichen Sachen zu holen.
Moin, die könntest du uU im Keller lagern, wenn du schnell wieder untervermieten willst und auch, wenn du nur selbst dieses Zimmer wieder nutzen willst
Hast du keine Kaution genommen?
Ja, Vermieterpfandrecht gibts. Gibts denn pfändbare Sachen?
Zunächst ist der Untermieter gerade mal ganz frischer Mietschuldner, der sich seines Fehlers evtl. gar nicht bewusst ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Neofrauchen):
Ginge vielleicht eine Pfändung von einem Teil seiner Hinterlassenschaften?


Klar geht das, aber nicht ohne Titel.

Zitat (von Neofrauchen):
Es gibt doch das sog. Vermieterpfandrecht.


Ja ... aber zum einen muss das ja auch erst mal vereinbart worden sein und zumm anderen heißt das nicht, dass Sie id Sache rumwühlen und sich nehmen können, was Sie Ihrer Meinung nach gebrauchen könnten.

Zitat (von Neofrauchen):
Nee, da steht definitiv 31.12.18 drauf.....liegt vielleicht daran dass er vielleicht einen neuen Job im Osten angetreten hat und so schnell keinen Urlaub bekommt um seine restlichen Sachen zu holen.


Na dann fragen Sie doch mal beim Einwohnermeldeamt, ob der sich schon umgemeldet hat, dann können Sie ihn anschreiben und die Miete einfordern.

Der ist ja wohl nicht bei Nacht und Nebel weg oder?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Neofrauchen):
Es gibt doch das sog. Vermieterpfandrecht.

Und es gibt die §§ 811 ff. ZPO . Dort finden sich Sachen, die der Pfändung und damit dem Vermieterpfandrecht nicht unterliegen.



Zitat (von AltesHaus):
aber zum einen muss das ja auch erst mal vereinbart worden sein

Ist es doch automatisch...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist es doch automatisch...


:augenroll: zuviel für mich, stimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Knubi62
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der ist ja wohl nicht bei Nacht und Nebel weg oder?



Bei Nacht und Nebel nicht, aber zwischen Morgen und Abend..... sozusagen von jetzt auf nachher :-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Neofrauchen):
Bei Nacht und Nebel nicht, aber zwischen Morgen und Abend..... sozusagen von jetzt auf nachher :-)


Nun ja, bis Sep ist ja bezahlt, fragen Sie einfach beim Einwohnermeldeamt nd neuen Adresse. Was ist mit Post, kommt die noch an?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Knubi62
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Neofrauchen):
Bei Nacht und Nebel nicht, aber zwischen Morgen und Abend..... sozusagen von jetzt auf nachher :-)


Nun ja, bis Sep ist ja bezahlt, fragen Sie einfach beim Einwohnermeldeamt nd neuen Adresse. Was ist mit Post, kommt die noch an?


Post kommt keine mehr und ich gehe davon aus dass ich beim Einwohnermeldeamt nicht wirklich weiter komme, denke er hat sicher eine Auskunftssperre, sonst hätte er mir ja seine Adresse längst mitteilen können.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Neofrauchen):
Post kommt keine mehr und ich gehe davon aus dass ich beim Einwohnermeldeamt nicht wirklich weiter komme


Das ist doch nur eine Annahme ... sie haben berechtigtes interesse und können dies auch nachweisen, oder aber Sie lassen es sein. Entweder wollen Sie das Geld oder Sie verzichten drauf.

Zitat (von Neofrauchen):
denke er hat sicher eine Auskunftssperre, sonst hätte er mir ja seine Adresse längst mitteilen können.


Mag sein oder auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.632 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen