Mein Untermieter hat Anfang Juni 18 zum 31.12.18 gekündigt, ist unbekannt verzogen.
Er hat bis Sept. 18 seine Miete bezahlt. Für diesen Monat ist keine Miete mehr eingegangen. Wie soll ich weiter vorgehen.
Untermieter zahlt keine Miete mehr
15. Oktober 2018
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Frage vom 15. Oktober 2018 | 11:43
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter zahlt keine Miete mehr
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 12:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatWie soll ich weiter vorgehen. :
Den Mieter finden und die Miete notfalls per Gericht eintreiben.
#2
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 12:11
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1378x hilfreich)
ZitatWie soll ich weiter vorgehen. :
Noch einmal das Kündigungsschreiben deines Vermieters lesen, ob da nicht ein anderer Kündigungstermin genannt ist, denn von Anfang juni bis zum 31.12. ist ja eine längere Frist als die üblichen 3 Monate.
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 12:13
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Hat er wirklich zum 31.12. gekündigt?
Mieter haben doch nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bei Kündigungszugang im Juni nach dem 3. Werktag wäre dann Vertragsende der 30.9.
#4
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 12:14
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatNoch einmal das Kündigungsschreiben deines Vermieters lesen, ob da nicht ein anderer Kündigungstermin genannt ist, denn von Anfang juni bis zum 31.12. ist ja eine längere Frist als die üblichen 3 Monate. :
War auch mein erster Gedanke, da hat der Untermieter gewiss zum Ende Sep gekündigt.
#5
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 12:22
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWie soll ich weiter vorgehen. :
Noch einmal das Kündigungsschreiben deines Vermieters lesen, ob da nicht ein anderer Kündigungstermin genannt ist, denn von Anfang juni bis zum 31.12. ist ja eine längere Frist als die üblichen 3 Monate.
Nee, da steht definitiv 31.12.18 drauf.....liegt vielleicht daran dass er vielleicht einen neuen Job im Osten angetreten hat und so schnell keinen Urlaub bekommt um seine restlichen Sachen zu holen.
Mir wäre es auch lieber wenn ich endlich mein Zimmer wieder benutzen könnte.
-- Editiert von Neofrauchen am 15.10.2018 12:26
#6
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 12:23
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat er wirklich zum 31.12. gekündigt? :
Mieter haben doch nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bei Kündigungszugang im Juni nach dem 3. Werktag wäre dann Vertragsende der 30.9.
Nee, da steht definitiv 31.12.18 drauf.....liegt vielleicht daran dass er vielleicht einen neuen Job im Osten angetreten hat und so schnell keinen Urlaub bekommt um seine restlichen Sachen zu holen.
#7
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 12:23
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatNoch einmal das Kündigungsschreiben deines Vermieters lesen, ob da nicht ein anderer Kündigungstermin genannt ist, denn von Anfang juni bis zum 31.12. ist ja eine längere Frist als die üblichen 3 Monate. :
War auch mein erster Gedanke, da hat der Untermieter gewiss zum Ende Sep gekündigt.
Nee, da steht definitiv 31.12.18 drauf.....liegt vielleicht daran dass er vielleicht einen neuen Job im Osten angetreten hat und so schnell keinen Urlaub bekommt um seine restlichen Sachen zu holen.
Mir wäre es auch lieber wenn ich endlich mein Zimmer wieder benutzen könnte.
-- Editiert von Neofrauchen am 15.10.2018 12:25
#8
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 12:30
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWie soll ich weiter vorgehen. :
Den Mieter finden und die Miete notfalls per Gericht eintreiben.
Da ich leider mit Geld nicht so gut gesegnet bin möchte ich Kosten vermeiden. Ginge vielleicht eine Pfändung von einem Teil seiner Hinterlassenschaften? Es gibt doch das sog. Vermieterpfandrecht.
#9
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Moin, die könntest du uU im Keller lagern, wenn du schnell wieder untervermieten willst und auch, wenn du nur selbst dieses Zimmer wieder nutzen willstZitatum seine restlichen Sachen zu holen. :
Hast du keine Kaution genommen?
Ja, Vermieterpfandrecht gibts. Gibts denn pfändbare Sachen?
Zunächst ist der Untermieter gerade mal ganz frischer Mietschuldner, der sich seines Fehlers evtl. gar nicht bewusst ist.
#10
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 13:58
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatGinge vielleicht eine Pfändung von einem Teil seiner Hinterlassenschaften? :
Klar geht das, aber nicht ohne Titel.
ZitatEs gibt doch das sog. Vermieterpfandrecht. :
Ja ... aber zum einen muss das ja auch erst mal vereinbart worden sein und zumm anderen heißt das nicht, dass Sie id Sache rumwühlen und sich nehmen können, was Sie Ihrer Meinung nach gebrauchen könnten.
ZitatNee, da steht definitiv 31.12.18 drauf.....liegt vielleicht daran dass er vielleicht einen neuen Job im Osten angetreten hat und so schnell keinen Urlaub bekommt um seine restlichen Sachen zu holen. :
Na dann fragen Sie doch mal beim Einwohnermeldeamt, ob der sich schon umgemeldet hat, dann können Sie ihn anschreiben und die Miete einfordern.
Der ist ja wohl nicht bei Nacht und Nebel weg oder?
#11
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 18:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatEs gibt doch das sog. Vermieterpfandrecht. :
Und es gibt die §§ 811 ff. ZPO . Dort finden sich Sachen, die der Pfändung und damit dem Vermieterpfandrecht nicht unterliegen.
Zitataber zum einen muss das ja auch erst mal vereinbart worden sein :
Ist es doch automatisch...
#12
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 19:06
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatIst es doch automatisch... :
zuviel für mich, stimmt.
#13
Antwort vom 16. Oktober 2018 | 10:15
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer ist ja wohl nicht bei Nacht und Nebel weg oder? :
Bei Nacht und Nebel nicht, aber zwischen Morgen und Abend..... sozusagen von jetzt auf nachher :-)
#14
Antwort vom 16. Oktober 2018 | 10:36
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatBei Nacht und Nebel nicht, aber zwischen Morgen und Abend..... sozusagen von jetzt auf nachher :-) :
Nun ja, bis Sep ist ja bezahlt, fragen Sie einfach beim Einwohnermeldeamt nd neuen Adresse. Was ist mit Post, kommt die noch an?
#15
Antwort vom 16. Oktober 2018 | 10:48
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatBei Nacht und Nebel nicht, aber zwischen Morgen und Abend..... sozusagen von jetzt auf nachher :-) :
Nun ja, bis Sep ist ja bezahlt, fragen Sie einfach beim Einwohnermeldeamt nd neuen Adresse. Was ist mit Post, kommt die noch an?
Post kommt keine mehr und ich gehe davon aus dass ich beim Einwohnermeldeamt nicht wirklich weiter komme, denke er hat sicher eine Auskunftssperre, sonst hätte er mir ja seine Adresse längst mitteilen können.
#16
Antwort vom 16. Oktober 2018 | 11:55
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatPost kommt keine mehr und ich gehe davon aus dass ich beim Einwohnermeldeamt nicht wirklich weiter komme :
Das ist doch nur eine Annahme ... sie haben berechtigtes interesse und können dies auch nachweisen, oder aber Sie lassen es sein. Entweder wollen Sie das Geld oder Sie verzichten drauf.
Zitatdenke er hat sicher eine Auskunftssperre, sonst hätte er mir ja seine Adresse längst mitteilen können. :
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