Untermieter will nicht ausziehen!

26. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
chira
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter will nicht ausziehen!

Hallo,

ich habe seit einem Jahr einen Untermieter. Es wurde allerdings kein Untermietvertrag geschlossen, was zur Folge hat, dass ich jetzt vermutlich auf den Kosten sitzen bleibe. Da er arbeitslos ist, und nun zum 3. Mal die Miete nicht zahlen kann, habe ich ihm eine Frist bis zum 31.12. gesetzt um auszuziehen.

Nun meine Frage, was kann ich unternehmen, wenn er bis zu dieser Frist nicht ausgezogen ist? Habe ich das Recht seine Möbel usw. zu entsorgen?

Bitte um Hilfe! Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Zunächst einmal können rechtsgültige (Unter-)Mietverträge auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten vereinbart werden. Die Kündigung selbst muß allerdings schriftlich erfolgen, und ihr Zugang sollte zweifelsfrei nachweisbar sein.

Zweitens sollte man sich hinsichtlich der dabei anzuwendenden Fristen informieren. Bei Mietrückständen von mindestens zwei Monatsmieten kann sogar außerordentlich (fristlos) gekündigt werden.

Bei Nichtauszug zum Kündigungstermin muß einer Fortsetzung des Mietverhältnisses aus formalen Gründen widersprochen werden. Dann erforderlichenfalls Räumungsklage. Eigenmächtiges Vorgehen ("Möbel vor die Tür stellen" usw.) ist verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.


-- Editiert von fix am 26.11.2004 10:33:04

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