Untermieter von möblierter, befristeter Wohnung

2. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
NiKa1001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter von möblierter, befristeter Wohnung

Hallo,

wir sind Untermieter und haben einen Untermietvertrag für eine möblierte Wohnung der für ein Jahr festgelegt ist.
Sind wir für das ganze Jahr an diese Wohnung gebunden?
Durch die Lautstärke der Nachbarn, auch zu später Abendstunde und Nachts, wollen wir gerne wieder raus. Reden half da leider nichts.
Es ist nur ein sehr kurzer Vertrag in dem unsere Daten und die Daten des Untervermieters angegeben sind. Außerdem die Adresse der Wohnung und der Mietzeitraum und Mietpreis.
Es ist aber nicht wirklich von mieten die Rede.
Dort steht die - Reservierung der Wohnung und Buchungszeitraum.
Es ist nichts erwähnt über Kündigungsfrist oder warum es befristet vermietet wird.
Wann könnten wir da theoretisch raus, welche Frist müssen wir einhalten falls wir etwas einhalten müssen.
Am liebsten würden wir so schnell wie möglich raus da die Lärmbelästigung an den Nerven zehrt.

Beste Grüße
N.Kaun


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Ohne zu wissen, was Wort für Wort im Mietvertrag vereinbart ist, ist keine Antwort möglich.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Ich kenne die Frage aus einem anderen Forum. Daher weiß ich das kein Grund für die Befristung, wie im § 575 BGB , vorgeschrieben im Vertrag genannt wurde.

Darum ist der Vertrag eigentlich unbefristet und kann jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Noch bis Morgen zum 30.4.2015.

Außer es wurde ein Mietvertrag über Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch abgeschlossen worden sein. Denn dann ist die Angabe eines Grundes für die Befristung nicht vorgeschrieben.

Darum wäre der genaue Inhalt des Vertrages wichtig.

Am besten einscannen und als Bild/er hochladen. Namen und Adressen unkenntlich machen.





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