wie sieht die rechtliche grundlage aus einen untermieter rauszuschmeißen. also meine schwester wohnt mit ihren ex zusammen. er hat schon monate keine miete gezahlt hat ne küchentür zerdeppert und will einfach nich ausziehen. er is nur untermieter. was kann man da machen?
Untermieter - rechtliche Grundlage einen Untermieter rauszuschmeißen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hi,
nun ja - fristlos kündigen wegen der nicht gezahlten Miete. Allerdings hat die fristlose Kündigung auch eine 14tägige Frist, trotz des Namens. Zieht er danach nicht aus, bleibt nur der Weg über eine Räumungsklage.
Das Ganze gilt nur, wenn ein Untermietvertrag existiert. Hat Sie ihn als Lebensgefährten aufgenommen, ist er kein Untermieter und kann jederzeit rausgesetzt werden - notfalls durch die Polizei.
Gruß vom mümmel
Hat Sie ihn als Lebensgefährten aufgenommen, ist er kein Untermieter und kann jederzeit rausgesetzt werden - notfalls durch die Polizei.
Da kenne ich aber einen
Fall, in dem es genau umgekehrt gelaufen ist.
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Besteht ein MV für diese Untervermietung? Schwierige Sache, denn als Ex gehört er nicht mehr zu dieser eheähnlichen Gemeinschaft, aber egal....
Wenn kein MV besteht würde ich persönlich so handeln:
Der Mensch arbeitet? In dieser Zeit seine Sachen packen und auf der Strasse stapeln. Schlösser austauschen. Gibt sicher Ärger, aber dann wenigstens nicht mehr in den eigenen 4 Wänden, und Mut gehört zu so einer Aktion natürlich auch Der wird auf jeden Fall erstmal damit beschäftigt sein, seine Sachen aufzusammeln, bevor es andere tun...
Klar, sollte man nicht tun, aber mir würde es stinken, wenn einer auf meine Kosten da wohnt und auch noch Sachen beschädigt. So einer hat es in meinen Augen nicht anders verdient, und da würde ich einer Anzeige von ihm gelassen entgegen sehen. Hauptsache RAUS!
Siehst Du, Nadinchen,
Gibt sicher Ärger, aber dann wenigstens nicht mehr in den eigenen 4 Wänden
Das war der Fall, den ich meinte.
Der Typ geht zum Gericht, erzählt von drohender Obdachlosigkeit, besorgt sich eine einstweilige Verfügung und kehrt mit Gerichtsvollzieher zurück, der ihn, nötigenfalls mit Schlüsseldienst, wieder in die Wohnung bringt.
Das Leben ist eben nicht immer so einfach, wie es sein könnte.
Ich meinte eher, dass er wegen Sachbeschädigung oder Diebstahl Anzeige erstatten könnte.
Wäre mir wirklich Wurscht. Ich muss keinen in meiner Wohnung bleiben lassen, wenn ich allein die Miete zahle und Angst um meine Sachen haben muss.
Indem er die Küchentür bereits beschädigt hat ist ein Zusammenleben mit diesem Menschen nicht mehr möglich.
Küchentür ?
In meinem
Fall hatte sogar die eigentliche Mieterin bereits ein paar Beschädigungen davongetragen.
Steht im ersten Beitrag.....
Nun, soweit muss es wohl nicht kommen, oder?
--- editiert vom Admin
Ein Mieter, der nicht zahlt, und ein Lebensgefährte, der nicht zahlt UND ausrastet, ist ja wohl ein Unterschied. Mal abgesehen davon kann man auch einen Mieter fristlos kündigen, wenn er Sachbeschädigung begeht, Unruhe im Haus verursacht und keine Miete zahlt. Bei einem Mieter muss ich als VM leider die rechtlichen Schritte befolgen, aber hier besteht in meinen Augen kein Mietverhältnis.
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