Untermieter - rechtliche Grundlage einen Untermieter rauszuschmeißen?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sam066
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)
Untermieter - rechtliche Grundlage einen Untermieter rauszuschmeißen?

wie sieht die rechtliche grundlage aus einen untermieter rauszuschmeißen. also meine schwester wohnt mit ihren ex zusammen. er hat schon monate keine miete gezahlt hat ne küchentür zerdeppert und will einfach nich ausziehen. er is nur untermieter. was kann man da machen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

nun ja - fristlos kündigen wegen der nicht gezahlten Miete. Allerdings hat die fristlose Kündigung auch eine 14tägige Frist, trotz des Namens. Zieht er danach nicht aus, bleibt nur der Weg über eine Räumungsklage.
Das Ganze gilt nur, wenn ein Untermietvertrag existiert. Hat Sie ihn als Lebensgefährten aufgenommen, ist er kein Untermieter und kann jederzeit rausgesetzt werden - notfalls durch die Polizei.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hat Sie ihn als Lebensgefährten aufgenommen, ist er kein Untermieter und kann jederzeit rausgesetzt werden - notfalls durch die Polizei.

Da kenne ich aber einen Fall, in dem es genau umgekehrt gelaufen ist.

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Besteht ein MV für diese Untervermietung? Schwierige Sache, denn als Ex gehört er nicht mehr zu dieser eheähnlichen Gemeinschaft, aber egal....

Wenn kein MV besteht würde ich persönlich so handeln:

Der Mensch arbeitet? In dieser Zeit seine Sachen packen und auf der Strasse stapeln. Schlösser austauschen. Gibt sicher Ärger, aber dann wenigstens nicht mehr in den eigenen 4 Wänden, und Mut gehört zu so einer Aktion natürlich auch :grins: Der wird auf jeden Fall erstmal damit beschäftigt sein, seine Sachen aufzusammeln, bevor es andere tun...

Klar, sollte man nicht tun, aber mir würde es stinken, wenn einer auf meine Kosten da wohnt und auch noch Sachen beschädigt. So einer hat es in meinen Augen nicht anders verdient, und da würde ich einer Anzeige von ihm gelassen entgegen sehen. Hauptsache RAUS!

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Siehst Du, Nadinchen,

Gibt sicher Ärger, aber dann wenigstens nicht mehr in den eigenen 4 Wänden

Das war der Fall, den ich meinte.

Der Typ geht zum Gericht, erzählt von drohender Obdachlosigkeit, besorgt sich eine einstweilige Verfügung und kehrt mit Gerichtsvollzieher zurück, der ihn, nötigenfalls mit Schlüsseldienst, wieder in die Wohnung bringt.

Das Leben ist eben nicht immer so einfach, wie es sein könnte.


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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich meinte eher, dass er wegen Sachbeschädigung oder Diebstahl Anzeige erstatten könnte.

Wäre mir wirklich Wurscht. Ich muss keinen in meiner Wohnung bleiben lassen, wenn ich allein die Miete zahle und Angst um meine Sachen haben muss.

Indem er die Küchentür bereits beschädigt hat ist ein Zusammenleben mit diesem Menschen nicht mehr möglich.

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Küchentür ? :grins:

In meinem Fall hatte sogar die eigentliche Mieterin bereits ein paar Beschädigungen davongetragen.

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Steht im ersten Beitrag.....

Nun, soweit muss es wohl nicht kommen, oder?

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#8
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ein Mieter, der nicht zahlt, und ein Lebensgefährte, der nicht zahlt UND ausrastet, ist ja wohl ein Unterschied. Mal abgesehen davon kann man auch einen Mieter fristlos kündigen, wenn er Sachbeschädigung begeht, Unruhe im Haus verursacht und keine Miete zahlt. Bei einem Mieter muss ich als VM leider die rechtlichen Schritte befolgen, aber hier besteht in meinen Augen kein Mietverhältnis.

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