Untermieter modernisiert Wohnung. EILT !

16. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
dawn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter modernisiert Wohnung. EILT !

Hallo,
ich habe meine Wohnung länger untervermietet. Der Untermieter wollte etwas umgestalten bzw. renovieren (so etwa für 1500E). Gerechtigkeitshalber habe ich angeboten (!!) einen Teil abzügl. Abwohnung später mit der Miete zu verrechnen.
Der Untermieter ist dann nach 2 1/2 Jahren ausgezogen, hat mich umgangen und dem Vermieter Rechnungen in Höhe von 5000 E vorgelegt, die dieser tw. als Modernisierung anerkannt hat (eine dauerhafte Mieterhöhung auf die Miete umgelegt hat) und erst dem Untermieter die recht erhebliche Summe auszahlen wollte, nun aber wegen der Tatsache, daß ich mit dem Untermieter den Vertrag habe, nunmehr mir die Summe ausgezahlt hat. Also ich zahl jetzt die Mieterhöhung ( länger als 10 Jahre, wo die Summe abgezahlt sein dürfte ). Wer kriegt jetzt das Geld ????? Auch in Hinsicht auf die Vereinbarung im Mietvertrag ?? Eigentlich hab ich gedacht, ich müßte das Geld weiterreichen, aber so alngsam kommen mir Zweifel, denn dann zahl ichs ja im Grunde. Wenn der Untermieter das ganze Geld kriegt, kriegt er praktisch ja alles wieder, einen Teil hat er abgewohnt (den hat er ja sozusagen auch bekommen) und den Rest bekommt er noch, also bekommt er alles zurück und ich hab die Mieterhöhung (15 E)
gruß d.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Haste nicht noch was unterzuvermieten ?

Könnte ein gutes Geschäft für mich werden.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
dawn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Wolfgang,
ja, irgendwie ungewöhnlich das ganze....wahrscheinlich setzt der Vermieter das ganze bei der Steuer ab, und zahlt es eshalb.
Aber was mach ich denn nun? Ich hab dem Untermieter schließlich im Mietvertrag zugesichert, was zu übernehmen, allerdings gegen Verrechnung der Miete. Nun ist der Untermieter aber zudem noch ohne Einhaltung der Kündigungsfristen plötzlich ausgezogen, meinte er hätte nur 1 Monat Kündigungsfrist, so daß eine Möglichkeit zur Verrechnung gar nicht gegeben war.....
Was würdest Du denn jetzt machen?
Gruß d.

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#3
 Von 
KPL Hausverwaltungen am Niederrhein
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Untermieter hat ja mit dem Vermieter selbst nichts zu tun. Der Vermieter kann also nur mit Dir irgend welche Vereinbarungen treffen.

Wenn Du Dich darauf eingelassen hast, das Geld zu nehmen und eine Mieterhöhung zu akzeptieren, dann musst Du Dich daran natürlich halten.

Was ist denn nun genau mit dem Untermieter im Mietvertrag vereinbart? Das ist dann natürlich maßgeblich dafür, was Du an den Untermieter auszukehren hast. Hat der seine Kündigungsfrist nicht eingehalten und Du vermietest die Wohnung nicht vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist weiter, würde ich die bis dahin fälligen Mietzahlungen in Abzug bringen.

Und wenn Du Deinerseits jetzt das Mietverhältnis kündigst, dann ist der Vermieter der 'Gekniffene'.

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"Viele Grüße
Klaus
**********
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#4
 Von 
dawn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wenn ich das Geld nicht genommen hätte, hätte der Untermieter das von der Hausverwaltung gekriegt, und ich die Mieterhöhung.
Da habe ich dann gesagt, daß das so nicht geht, daß ich der Ansprechpartner vom Untermieter bin und daraufhin hat der Vermieter nun mir das Geld zur Verrechnung mit dem Untermieter ausgezahlt. Den Mietrückstand werde ich verrechnen, das ist kalr, aber was kriegt jetzt der Untermieter von dem Geld noch? Im Mietvertrag steht wörtlich, daß eventuelle Renovierungen/Verbesserungen(keine Modernisierungen) am Ende der Mietzeit abzüglich Abnutzung mit der Miete verrechnet werden. Mündlich waren 2000 DM (!) Renov.Kosten ca. vereinbart, wofür es Zeugen gibt.
Für eine Antwort wär ich echt dankbar.
Es geht mir darum, was ich dem Untermieter nun noch schulde.
Gruß d.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KPL Hausverwaltungen am Niederrhein
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, dann würde ich mit dem Untermieter die vereinbarten DM 2.000,00 verrechnen. Wenn er sich sträubt, muss man es halt auf einen Prozess ankommen lassen, in dem dann mit den Zeugen die Vereibarung zu beweisen wäre.

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"Viele Grüße von Klaus
***
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