Untermieter erhält Kaution nicht zurück

3. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
aeris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter erhält Kaution nicht zurück

Hallo ihr,

und zwar besteht folgendes Problem. Ich (Untermieter) habe für 6 Monate in einer Wohnung gewohnt, für die ich auch Kaution an den Hauptmieter gezahlt habe.

Der Hauptmieter hatte den Mietvertrag mit dem Vermieter gekündigt, und mir deshalb auch eine Kündigung ausgeschrieben. Dabei ist der Hauptmieter auch 2 Wochen vor mir ausgezogen.
Ich habe bei meinem Auszug die Wohnung sauber hinterlassen, dabei habe ich noch die Löcher in meinem Zimmer zugespachtelt. Danach wollte ich das Zimmer noch streichen, damit man die zugespachtelten Löcher nicht mehr sieht, jedoch traf ich zufällig den Vermieter der mir sagte das ich nicht zu streichen brauche. Da er sowieso die komplette Wohnung renoviert für die Nachmieter.

Nun bekam ich von dem Hauptmieter eine Mail, in der er 200,- für Renovierung, 100,- für das Streichen meines Zimmers, 100,- für das Putzen der Wohnung, und 50,- sonstige Kosten aufgelistet hatte. Es wären dann nur noch ein paar Euro übrig welche er mir überweisen würde. Habe ihm darauf geschrieben, dass ich damit nicht einverstanden wäre, und als Antowrt bekam ich dann nur ein "dann verklag mich doch" zurück.

Was kann ich da nun machen? Ich habe keinerlei Schäden in der Wohnung verursacht, und die Wohnung auch mehr als nur besenrein hinterlassen. Es sind von mir auch keine Sachen in der Wohnung zurückgeblieben, die der Vermieter dann hätte wegräumen müssen. Blöderweise habe ich halt kein Übergabeprotokoll oder ähnliches bei Auszug gemacht.

Bin für jede Hilfe dankbar. :-(

Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Ich habe keinerlei Schäden in der Wohnung verursacht, und die Wohnung auch mehr als nur besenrein hinterlassen. Es sind von mir auch keine Sachen in der Wohnung zurückgeblieben, die der Vermieter dann hätte wegräumen müssen.

Das könnte man jetzt wie genau beweisen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
aeris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter war an meinem letzten Tag ja anwesend und hat das für ok befunden. Bemängelt hatte er nur das der Hauptmieter sein Zimmer vollkommen verdreckt hinterlassen hatte, aber das sollte mich als Untermieter ja nichts angehen. Aber liegt die Beweislast hier nicht sowieso beim Hauptmieter, er möchte mein Geld ja einbehalten, also müsste er mir doch Mängel nachweisen können?
Ich hatte am letzen Tag sogar den gesamten Keller ausgeräumt, obwohl das meiste dort nicht einmal mir gehörte.

Mann muss dazu sagen, dass der Hauptmieter von seiner Kaution (800,-) welche er selber an den Vermieter gezahlt hatte den Großteil selber nicht zurückbekommt, da er sich ein halbes Jahr vor Auszug auch etwas von der Kaution hat auszahlen lassen können, da er Geldprobleme hatte. Wobei Geldprobleme bei ihm immer bestanden, er hatte das meiste Geld in Zigaretten und Alkohol gesteckt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Aber liegt die Beweislast hier nicht sowieso beim Hauptmieter, er möchte mein Geld ja einbehalten, also müsste er mir doch Mängel nachweisen können?

Da du ihn auf Zahlung verklagst, wirst du den Beweis führen müssen.



quote:
Ich hatte am letzen Tag sogar den gesamten Keller ausgeräumt, obwohl das meiste dort nicht einmal mir gehörte.

Ups, das war aber nicht ganz so klug ...
Das könnten noch erhebliche Probleme verursachen.





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#4
 Von 
aeris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe nicht wieso die Beweislast bei mir liegt? Das Geld gehört doch rein rechtlich mir, der Vermieter hat es nur auf einem Sparbuch abgelegt. Da der Hauptmieter mir auch keinerlei Belege oder sonstiges für angebliche Renovierungsarbeiten vorlegen kann, müsste er mir mein Geld also komplett auszahlen?

Im Keller befanden sich nur Massenweise leere Kartons. Keinerlei Möbel oder andere Gebrauchsgegenstände.

Kann der Hauptmieter also mein Geld einfach so einbehalten? Und wenn ich klage würde ich also verlieren, da ich keinerlei Belege habe die mir bescheinigen nichts in der Wohnung kaputt gemacht zu haben?

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Kann der Hauptmieter also mein Geld einfach so einbehalten? Und wenn ich klage würde ich also verlieren, da ich keinerlei Belege habe die mir bescheinigen nichts in der Wohnung kaputt gemacht zu haben?



Nein, selbstverständlich nicht.

Die Beweislast ist nicht davon abhängig, wer wen verklagt. Jeder muss das beweisen, was ihm günstig ist.

Du also, daß du die Kaution bezahlt hast und daß das MV beendet ist (Quittung, Kündigung).

Alle Gegenforderungen muss der Unter-Vm. beweisen, er trägt die Beweislast. Wenn der Haupt-Vm. die Wohnung ok fand, kann er sowieso nichts zurückbehalten. Ausnahme: NK-Nachforderung im angemessenen Rahmen, bis zur Abrechnung.

Einziges Problem, wie immer im Zivilprozess: Ist er flüssig, das "normale" Prozessrisiko.

Erst mal solltest du ihn in Verzug setzen, d.h. mahnen, angemessene, taggenaue Zahlungsfrist setzen, Einwurfeinschr. Sobald er in Verzug ist, schuldet er auch die Anwaltskosten. Den RA solltest du auch gleich für den Fall androhen, falls er nicht fristgerecht zahlt.

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#7
 Von 
guest-12304.10.2011 10:29:39
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)

hast du kein auszugsprotokoll? wenn das als anstandslos und fehlerfrei den auszug nachweist,dann gewinnst du vor gericht, wen es keine verdeckten mängel sind

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