Guten Tag,
Ich habe mit meinem Untervermieter im Sommer einen Mietvertrag für ein Jahr unterschrieben, nun ereignet es sich aber so, dass mein Untervermieter selber aus der Wohnung auszieht und mir deswegen am 30.11.2017 zum 28.02.2018 den Vertrag gekündigt hat, da er ab März nicht mehr in der Wohnung wohnt und ich mir bis dahin eine neue Bleibe suchen muss.
Ich habe nun eine neue Wohnung gefunden und ziehe dort bereits bis spätestens 30.01.2018 ein. Soweit so gut. Mein Untervermieter pocht allerdings darauf, dass ich ihm noch die Miete für den Februar überweise. Ist dies rechtens? Der Vertrag wurde zwar für den 28.02.2018 gekündigt, doch war ich es ja nicht, der diese Kündigung eingereicht hat, sondern mein Untervermieter mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten. Also wenn ich schon vorher ausgezogen bin und in einer neuen Wohnung wohne, kann er rechtlich darauf pochen, die Miete für den Februar noch zu erhalten? Wie gesagt, er hat mir als Untervermieter gekündigt, nicht ich ihm als Untermieter.
Mit freundlichen Grüßen.
Untermieter/ Auszug
9. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2018 | 19:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter/ Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Januar 2018 | 20:41
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
ZitatAlso wenn ich schon vorher ausgezogen bin und in einer neuen Wohnung wohne, kann er rechtlich darauf pochen, die Miete für den Februar noch zu erhalten? :
Selbstverständlich. Die Miete ist bis zum Mietende zu zahlen.
Dass der Vermieter gekündigt hat, ändert daran nichts.
#2
Antwort vom 9. Januar 2018 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119617 Beiträge, 39755x hilfreich)
Zitatkann er rechtlich darauf pochen, die Miete für den Februar noch zu erhalten? :
Klar, Vertrag ist Vertrag.
Man hätte ja was ab dem 01.03 mieten können.
Und jetzt?
Schon
267.001
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten