Unstimmigkeiten wegen Garten

30. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Unstimmigkeiten wegen Garten

Wir wohnen seit über 7 Jahren in einem 2-Parteien-Haus. Dazu gehört ein Garten, der von beiden Mietparteien genutzt werden kann. Da gab es auch noch nie Probleme, trotz wechselnder Mieter der anderen Wohnung.
Im Mietvertrag selber steht nichts zur Gartenpflege. In einem zusätzlichen Schriftstück steht, dass die Mietparteien sich beim Rasenmähen abzuwechseln haben und der Rasenmäher vom Vermieter gestellt wird. Um an der Mauer entlang ordentlich mähen zu können, haben wir auf unsere Kosten einen Rasentrimmer gekauft. So weit, so gut.
Über die Jahre ist der Boden im Garten an vielen Stellen abgesackt. Es gibt keine gerade Fläche mehr, nicht mal einen Tisch mit Stühlen kann man irgendwo halbwegs gerade hinstellen. Wir hatten auch mal einen von diesen aufblasbaren Pools, aber auch der kann nicht mehr aufgestellt werden, weil alles krumm und schief ist. Umknicken ist keine Seltenheit. Der Enkel einer ehemaligen Nachbarin hat sich beim Fußballspielen schon böse den Fuß verstaucht.
Hinzu kommt, dass mehr als die Hälfte der Fläche nicht mehr aus Rasen besteht, sondern aus Wildwiese und Unkraut. Dies wächst dementsprechend und erschwert das Rasenmähen, gerade bei so einem regnerischen Sommer wie dem letzten. Da musste dann auch bei Nässe gemäht werden und bei dem günstigen Rasenmäher ist mehr Schaden als Nutzen entstanden.
Wir haben den Vermietern schon mehrfach gesagt, dass da mal was gemacht werden muss, 2014 auch schriftlich. Da wollten die Vermieter dann "demnächst mal" Mutterboden aufschütten, das ist aber nie passiert.
Ende letzten Sommers waren die Vermieter dann so schockiert über den Rasen, haben uns mangelnde Pflege vorgeworfen. Es sollte dann endlich mal was gemacht werden und wir haben uns gefreut, dass wir diesen Sommer vielleicht endlich mal einen ordentlichen Garten haben. Pustekuchen.
Eine bereits abgestorbene Hecke wurde entfernt. Ein größeres Loch wurde mit Mutterboden aufgefüllt und darauf Rasen gesäht. Vor zwei Jahren hatte ich in einer Ecke ein Blumenbeet angelegt, weil dort ein imsens tiefes Loch war und das Rasenmähen dort unmöglich war - dieses wurde plattgemacht. Mehr wird nicht getan.
Der Boden ist nach wie vor schief und voller Löcher, mehr als die Hälfte des Rasens besteht nach wie vor aus Wildwiese und Unkraut. Unsere Vermieter sehen einfach nicht, dass die Fläche für uns nicht ordentlich nutzbar ist und dass man auch was mehr machen muss als nur den Rasen zu mähen. Der Garten ist quasi nur dazu da, dass wir da Rasen mähen "dürfen", sonst ist er eigentlich für nichts gut. Das ist uns langsam wirklich zu blöd.
Meine Frage ist jetzt, was wir für Möglichkeiten haben.
Wenn wir den Garten selber auf unsere Kosten ordentlich herrichten, der Nachbar sich aber nicht beteiligt, können wir ihm die Nutzung irgendwie einschränken? Oder könnten wir in dem Fall mit dem Garten machen, wozu wir lustig sind und der Vermieter darf weder was sagen noch was daran ändern? Oder könnte man sogar die Miete mindern?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Im Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) selber steht nichts zur Gartenpflege.

Da wäre der Wortlaut der Klauseln interessant, die sich auf den Garten beziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Ende letzten Sommers waren die Vermieter dann so schockiert über den Rasen, haben uns mangelnde Pflege vorgeworfen

Das ist verständlich, zur Rasenpflege gehört auch Unkraut entfernen, Wenn dies wie es der Fall wie es den Anschein hat, sollte man sich nicht wundern.

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von ClaudiaClaudia):
Ende letzten Sommers waren die Vermieter dann so schockiert über den Rasen, haben uns mangelnde Pflege vorgeworfen

Das ist verständlich, zur Rasenpflege gehört auch Unkraut entfernen, Wenn dies wie es der Fall wie es den Anschein hat, sollte man sich nicht wundern.


Würde ich genau so sehen, denn, wenn Rasen gemäht wird, wird das Unkraut automatisch auch weggemäht. Oder habt Ihr einen unkrautfreien Rasen angemietet, und das schriftlich?

Die bessere Lösung dieses Problems wäre, es würde ein Fachmann/Gärtner den Garten/Rasen entsprechend pflegen und Ihr zahlt die Kosten - Streit beendet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
zur Rasenpflege gehört auch Unkraut entfernen

Es gibt kein Unkraut ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt kein Unkraut ...


Bei manchen Menschen ist z.B. Giersch Unkraut, ich bezeichne das als Heilpflanze.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt kein Unkraut ...

Umgangssprachlich ist Ampfer und Löwenzahn gemeint. Oder man müsste es als Ungüter bezeichnen, trifft auch nicht zu.
Die Branche hat das Wort erfunden:
http://www.duenger-shop.de/Pflanzenschutz/Unkrautbekaempfung/Roundup-Alphee-Unkrautfrei-3-Liter.html

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