Guten Abend,
Ich habe gestern eine Mieterhöhung erhalten, in der ich lediglich informiert worden bin, dass die Miete erhöht wird und ich ab 1.März den Dauerauftrag entsprechend anpassen soll.
Aus meiner Sicht ist die Mieterhöhung aus mehreren Gründen ungültig.
1. Es fehlt eine Begründung, wie Anpassung an den Mietspiegel.
2. Es wird keine Zustimmung von mir eingefordert.
3. Zum 1.März würde doch sowieso nicht gehen oder?
Darf ich eine solche Mieterhöhung einfach ignorieren oder muss ich tätig werden?
Zusätzlich liegt die Miete aktuell genau auf Mietspiegelniveau und es gab auch keine Modernisierungen etc.
Ist dann eine Mieterhöhung überhaupt möglich?
Freue mich auf eure Antworten.
Grüße
Ungültige Mieterhöhung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:Darf ich eine solche Mieterhöhung einfach ignorieren
Ja
Zitat:Ist dann eine Mieterhöhung überhaupt möglich?
Nein
Vorsicht: Schau bitte im Mietvertrag nach, ob da eine Indexmiete oder vor allem eine Staffelmiete vereinbart wurde. Sprich ob im Mietvertrag bereits eine Mieterhöhung vereinbart wurde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sicher, dass es sich um eine Erhöhung der Miete handelt und nicht um eine Erhöhung der NK-/HK-Vorauszahlungen?
ZitatIst dann eine Mieterhöhung überhaupt möglich? :
Klar.
Insbesondere wenn der Mieter zustimmt und zahlt.
Zum anderen hat der Mietspiegel ja auch eine Obergrenze. Und auch die könnte überschritten werden. Nur muss das der Vermieter dann sehr gut begründen.
Indexmiete / Staffelmiete wurden ja schon genannt.
Es gibt da im BGB den § 557.
§ 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.
Wenn du dem Vm antwortest "einverstanden", und zahlst ist das legal.
So es gibt Neuigkeiten zu diesem Thema.
Ich habe inzwischen ingesamt 3. Mieterhöhungsschreiben erhalten.
1. Mieterhöhungsschreiben:
Erhalten am: 21.01.18
Inhalt:
- keine Begründung
- Frist nicht eingehalten
- keine Unterschrift verlangt
Meine Antwort:
versendet: Ende Februar
- Abgelehnt, da ungültige Mieterhöhung
2. Mieterhöhungschreiben:
Erhalten am: Anfang-Mitte März 2018
Inhalt:
- Mieterhöhung soll zum 1.3 bezahlt werden (also rückwirkend)
- Begründung:
- Identische Nachbarwohnung wird von den gewünschten Betrag vermietet
- Mietspiegel von Immowelt wurde herangezogen, obwohl es einen Mietpreisspiegel von der
Gemeinde auf dessen Homepage gibt (Dieser trägt allerdings die Überschrift (Mietpreisspiegel16/17))
Meine Antwort:
Versendet: Ende Mai
- Abgelehnt, da ungültige Mieterhöhung
3. Mieterhöhungsschreiben:
Erhalten am: heute
Inhalt:
- Mieterhöhung zum 1.8.18
- Ich soll bis zum 31.7 bestätigen, sonst Anwalt
Begründung:
- Identische Nachbarwohnung wird von den gewünschten Betrag vermietet
- Mietspiegel von Immowelt wurde herangezogen, obwohl es einen Mietpreisspiegel von der Gemeinde auf dessen Homepage gibt (Dieser trägt allerdings die Überschrift (Mietpreisspiegel16/17))
Meine Antwort:
das möchte ich nun hier mit eurer Hilfe herausfinden
Meine Fragen:
Frage 1: Frist
Darf die Frist nun so kurz gewählt werden, weil ich schon durch die beiden ungültigen Mieterhöhungen vorher wusste, dass eine Mieterhöhung im Raum steht?
In meinen Augen dürfte auch die 3. Mieterhöhung aufgrund der falschen Fristen nicht gültig sein. Ist das richtig?
Frage 2: Mietspiegel
Zudem habe ich eine Frage zum Mietspiegel. Ist die Anlehung an den Immowelt Mietspiegel rechtsgültig, weil der hochgeladene Mietspiegel der Gemeinde den Titel "Mietpreisspiegel 16/17" trägt und somit nicht mehr gültig ist?
Frage 3: Reaktion
Wie und in welchem Zeitraum muss ich jetzt reagieren?
Ich bin gespannt auf eure Antworten
Meine Sicht der Dinge:
1. Frist: Läuft bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats (§558b Abs. 2 BGB
). Kürzer darf sie nicht gewählt werden, siehe §558b Abs. 3 BGB
, der Deinen Fall explizit erfasst.
2. Mietspiegel: Der "Mietspiegel" von Immowelt dürfte die gesetzlichen Anforderungen an einen Mietspiegel nicht erfüllen. Lies hierzu die §558c/d/e BGB. Wenn der Mietspiegel der Gemeinde veraltet ist kann er ebenfalls nicht mehr herangezogen werden, wobei veraltete Mietspiegel heutzutage eher für den Mieter arbeiten da die exorbitanten Erhöhungen der letzten Jahre keine Berücksichtigung finden.
3. Du musst gar nicht reagieren. Wenn der Vermieter nach Fristablauf (siehe 1.) keine Antwort von Dir erhält muss er aktiv auf Zustimmung klagen. Warum also voreilig antworten und ihm auch noch mittels Rückmeldung helfen seine ungültigen Mieterhöhungsverlangen zu korrigieren? Das hätte ich auch vorher tunlichst unterlassen, das Gericht wird ihm dann schon erklären was falsch gelaufen ist wenn es seine Klage kostenpflichtig abweist.
Auch vom mir der Ratschlag, dass du derzeit nicht aktiv werden musst und du auch keine Veranlassung hast, deinen Vermieter auf die Vielzahl seiner Fehler aufmerksam zu machen. Wenn es für deine Gemeinde einen qualifizierten Mietspiegel gibt, dann ist auch der......und nur der, anzuwenden.
Der Immowelt Mietspiegel ist bestenfalls bei einer Erstvermietung als Vorlage zu gebrauchen, bei einer Mietpreiserhöhung aber keinesfalls anzuwenden. Und der Mietpreis der Wohnung nebenan hat auch nicht zu interessieren, erst wenn kein Mietspiegel vorhanden, dann können 3 Vergleichwohnungen heran gezogen werden. Aber erst dann. Mein Ex-Vermieter hatte es auch auf diese Tour versucht.
Zunächst möchte ich mich für die sehr informativen Antworten bedanken.
Folgende Information habe ich beim ersten lesen überlesen.
Es wird tatsächlich auf drei Referenzwohnungen hingewiesen. Die Miete der Referenzwohnungen wird ebenfalls genannt und liegt entsprechend höher als meine Miete. Allerdings wird lediglich geschildert in welchem Gebäude sich diese befinden. Es wird von „vergleichbaren Wohnungen" gesprochen. Es wird jedoch keine qm Größe der Wohnungen genannt und auch sonst keine weiteren Informationen genannt.
Damit hat der Vermieter theoretisch 3 Wohnungen (1 Wohnung in selben und 2 Wohnung im Nachbarhaus) vorliegen die eine Mieterhöhung begründen können.
Ist die Begründung in der mir vorgelegten Form so ausreichend? Müssten da nicht noch qm Größe etc. Angegeben werden?
Eine weitere Frage zu der Frist:
Wenn man annimmt die Forderung ist soweit rechtsgültig, aber die Frist ist wie in diesem Fall falsch gesetzt, ist dann die Forderung der Miete zum Termin mit der richtigen Frist gültig. In meinem Fall bedeutet es dann, dass ich die Miete ab 1.10 zu zahlen habe?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
15 Antworten
-
54 Antworten