Die Eltern haben lebenslanges Wohnrecht erhalten. Der Vater ist bereits tot. Die Mutter ist rüstig. In dem Vertrag der Übertragung des Hauses steht drin, dass sich die Eltern frei in Haus hof und Garten bewegen dürfen. Schuldrechtlich wurde vereinbart, dass dieses Wohnrecht unentgeltlich ist. Sämtliche mit de Ausübung des Wohnrechts verbundene Kosten trägt der Übertragsnehmer, die Tochter.
Sind in den damit verbundenen Kosten auch anteilige Stromkosten, Gaskosten, Wasserkosten der Mutter mit enthalten? Oder trägt die Mutter diese anteiligen Kosten selbst?
Danke Eliclio123
Unentgeldliches Wohnrecht für Eltern
9. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 9. Oktober 2017 | 21:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unentgeldliches Wohnrecht für Eltern
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 08:09
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Zitat:Sämtliche mit de Ausübung des Wohnrechts verbundene Kosten trägt der Übertragsnehmer, die Tochter.
Wenn das genauso verenbart wurde, dann betrifft es auch die Nebenkosten. Ist das der Wortlaut dre Vereinbarung?
#2
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 08:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Genauso ist der Wortlaut. Lässt sich da garnicht dran rütteln?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 08:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Genauso ist der Wortlaut. Lässt sich da garnicht dran rütteln?
#4
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 08:28
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatGenauso ist der Wortlaut. Lässt sich da garnicht dran rütteln? :
Warum wurde das Haus übernommen wenn die Mutter noch rüstig ist? Dieser Passus stand ja vor Übernahme im Vertrag und der Erbe -oder Beschenkte- wußte was auf ihn zukommt. Ändern kann man nur einvernehmlich, nicht einseitig.
#5
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 11:52
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
Der eine Satz macht eben den Unterschied.ZitatSchuldrechtlich wurde vereinbart, dass dieses Wohnrecht unentgeltlich ist. Sämtliche mit de Ausübung des Wohnrechts verbundene Kosten trägt der Übertragsnehmer, die Tochter. :
Ohne diesen Satz hätte der Wohnrechtbegünstigte sämtliche mit der Ausübung des Wohnrechts vebundene Kosten zu tragen (d.h. verbrauchsabhängige Kosten wie Strom, Wasser, Heizung).
siehe z.B. BGH [link=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1bed0fbb482b5f267db32a55c21493eb&nr=58427&pos=0&anz=1]V ZR 57/11 [/link] (zu einem Fall ohne diesen Satz)
Das war bei der Vertragsausgestaltung also bewusst so gewollt.
Wenn man die Bedeutung eines Satzes nicht versteht, dann sollte man vor der Unterschrift den Notar fragen!
Rechtlich lässt sich nicht daran rütteln.
Man kann die Mutter nicht zu einer Kostenübernahme zwingen - aber einer einvernehmlichen anderen Lösung steht auch nichts im Weg.
Hier ist auch nochmal eine sehr ausführliche Antwort - zu dem Normalfall ohne den betreffenden Satz:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kostenfreies-Wohnrecht-wer-traegt-die-Nebenkosten--f274130.html
#6
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 13:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatLässt sich da garnicht dran rütteln? :
Wenn die Mutter nicht mitspielt, dann wird da nichts zu machen sein.
#7
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 14:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Auskunft.
Und jetzt?
Schon
267.039
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten