Unbewohnbarkeit des angemieteten Objekts

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
D.Leyen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbewohnbarkeit des angemieteten Objekts

Hallo und Guten Tag erst einmal!

Habe gerade dieses Forum enddeckt und habe auch sofort die erste Frage und hoffe auf viele nützliche antworten.

Wir haben bereits im Januar letzten Jahres einen Mietvertrag für ein Einfamilienhaus von 143Qm unterzeichnet.Da das Haus in der Renovierungsphase (Erdgeschoss) war wurde der Beginn des Mietvertrages auf den 01.06.06 festgelegt.Leider schaffte es der Vermieter nicht das Erdgeschoss bis zu jenem Zeitpunkt fertigzustellen.So mussten wir uns zum Beginn des Mietvertrages mit 4 Personen 2 Katzen und einem Hund auf 53qm im Obergeschoss aufhalten und Leben.Dies geschah jedoch ohne Küche.Unsere Möbel mussten alle im Keller gelagert werden.Diese Situation dauerte geschlagene 2 Monate bis zur endgültigen Renovierung des Untergeschosses sogar 3 Monate.In der Zeit wurde von uns für das Obergeschoss Miete gezahlt.Selbst nach Einzug im Untergeschoss gaben sich die Handwerker die Klinke in die Hand und wir hatten mit Dreck und Lärm zu tun.So habe ich dann die Miete um 100€ gekürzt und habe den Rest Miete und die Nebenkosten überwiesen.So weit so gut.Im Anschluss haben wir nach fertigstellung der Arbeiten die gesammte Miete überwiesen.Nun stellt sich nach kurzer zeit herraus,das wohl erhebliche Mängel in der Bausubstanz vorliegen müssen. Es tritt Näss und Schimmel im neu angebautem Wohnzimmer auf.Sämtliche Termopenfenster bilden Nässe auf der Scheibe.Nahrungsmittel in der Küche fangen in der Schublade an zu Schimmeln.Unter den Küchenschränken herrscht mittlerweile eine Tropfsteinhöhle( erst gestern gesehen).Zudem ist im Schlafzimmer das Fenster undicht.Bei geschlossenem Fenstern hat man das Gefühl auf einem Bahnhof zu stehen.Nachdem wir den vermieter angeschrieben haben und Ihm die diversen Mängel geschildert haben,kam ein frecher Brief zurück. Wir sollten doch nun endlich mal das restliche Geld überweisen und er würde weitere Maßnahmen durchführen wenn sie sinnvoll und notwendig wären.So langsam liegen unsere Nerven blank.
Ich hoffe auf hilfreiche antworten.

Hinzufügen muß ich noch,das wir so Lüften und Heizen wie es vorgeschlagen wird.Aber mann kann uns ja wohl nicht zumuten,das wir bei weit geöffneten Fenstern im Winter Kochen und dabei die Heizung auf volle Kanne laufen lassen müssen.

Beriets am 01.07 wurde der Strom von Ihm ohne unserem Wissen auf unseren Namen umgeschrieben.Danach erfolgten weiter Baumaßnahmen die immer schön zu unseren Lasten gegangen sind.Haben dadurch eine saftige Nachzahlung erhalten.Diese bin ich nicht bereit im vollem Umfang zu tragen.
Ich könnte noch weiteres schreiben,aber das würde hier den Rahmen sprengen.

Was kann ich tun??Ist es möglich irgendwelche Gelder einzubehalten oder sogar rückwirkend geltend zu machen??

Mfg

D.Leyen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn es sich wirklich um bauphysikalische fehler handelt, werdet ihr nie glücklich in dem haus.
ansonsten ist es aber wohl tatsächlich so, dass man im ersten und zweiten jahr den bau trockenheizt - was ihr aber von dem schimmel erzählt übersteigt wirklich jedes maß und dürfte so nicht sein.
ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr lust habt, einen bausachverständigen zu beauftragen, der zu sicheren aussagen kommt.

der saure apfel heißt wohl ganz pragmatisch kündigen und was neues suchen.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ihr solltet eurem VM noch einmal schriftlich auffordern (mit Fristsetzung) die Mängel (einzeln aufführen) zu beseitigen, mit Androhung einer saftigen Mietminderung.

Eurer VM wird sich totzdem weigern, etwas zu machen und euch androhen, eine fristlose Kündigung zu schicken.

Ich würde euch raten, dringend einen RA zur Rate zu ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

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