Umlage der Kosten von neuer Heizung auf Mieter nach Eigentumsübergang

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
pa451882-76
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Umlage der Kosten von neuer Heizung auf Mieter nach Eigentumsübergang

folgender Sachverhalt.

Ein Haus wird verkauft. Die Heizung ist Heizung von 1970. Diese muss vom neuen Eigentümer ja ausgetauscht werden lt EnEV. Darf er das als Modernisierung auf die Mieter umlegen oder ist das ein geplanter Austausch und wegen dem Gesetz zur Verpflichtung diese auszutauschen dann nicht umlegbar?

-- Editiert von pa451882-76 am 05.10.2018 11:23

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von pa451882-76):
Darf er das als Modernisierung auf die Mieter umlegen
JA


Zitat (von pa451882-76):
oder ist das ein geplanter Austausch und wegen dem Gesetz zur Verpflichtung diese auszutauschen dann nicht umlegbar?
Gerade eine gesetzliche verordnete Modernisierungsmaßnahme fällt unter [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html]BGB § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen[/link]. Es entfällt sogar der für andere Fälle vorgesehene "Härteeinwand" des Mieters - siehe Abs. (4) Nr. 2. "die Modernisierungsmaßnahme auf Grund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte"

Es gilt aber hier (wie bei jeder Mieterhöhung wegen Modernisierung), dass die Kosten für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen von den umzulegenden Modernisierungskosten abzusetzen sind.


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von pa451882-76):
Darf er das als Modernisierung auf die Mieter umlegen
Moin. Ja. zu 11%. Bei Mehrfamilienhäusern dann auf die Wohnfläche der vermieteten Wohnungen.
Die *Heizung* dürfte seit 1970 schon mal modernisiert worden sein.

1x Hilfreiche Antwort

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