Umlage Treppenhausreinigung

9. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
DanielPer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umlage Treppenhausreinigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach erhalt unserer Nebenkostenabrechnung haben wir festgestellt, dass der Vermieter die Treppenhausreinigung nicht auf die Anzahl der im Haus befindlichen Parteien umrechnet sondern auf die einzelnen Personen. Ist dem Vermieter freigestellt, wie er die Kosten aufschlüsselt oder muss er es auf die Anzahl der Parteien aufteilen?

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Was steht denn im Mietvertrag ?



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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielPer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht unter den Betriebskosten nur der Punkt per Hand eingetragen Treppenhaus + Keller Allg

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Dann dürfte der Schlüssel langjährige Übung sein.

Es gibt da zwei Herangehensweisen:

1. Verteilung nach Parteien als Ersatz für die der Reihe nach vorgehende Treppenhausreinigung durch die Parteien.

2. Verteilung nach Personen nach dem vermuteten Beanspruchungs-/Verschmutzungsgrad.

Hat beides sein Für und Wider.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Nun, da 5 Personen mehr zur Verschmutzung beitragen als 1 Person wird hier verursachensgerecht abgerechnet.

Der Schlüssel ist nicht zu beanstanden.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn kein anderer Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereinbart wurde, dann muss eine Umlage nach Wohnfläche erfolgen (§ 556a BGB ).

Wenn der Mieter jedoch bereits mehrfach in vorhergehenden Abrechnungen einen anderen Verteilerschlüssel akzeptiert hat, dann gilt der als vereinbart.

Per Mietvertrag kann auch eine Verteilung solcher Kosten nach Parteien oder nach Personenzahl vereinbart werden. Einseitig darf der Vermieter so einen Verteilerschlüssel jedoch nicht festlegen oder ändern.

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2x Hilfreiche Antwort

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