Hallo,
bei einer Vorabbesichtigung einer neuen Wohnung ließ ich mich überrumpeln und unterschrieb eine Übernahmevereinbarung für den verlegten Laminatboden und 2 farbig (rosa / lachs) gestrichene Wände. Eigentlich wollte ich nur vorab das Laminat auf wesentliche Mängel sichten, um abschließend bei der Wohnungsübergabe kommende Woche der Übernahme zuzustimmen.
Die Vereinbarung wurde nur von mir und dem Vormieter unterschrieben, der Vermieter wird in der Vereinbarung nicht mit aufgeführt. Neben der "unentgeldlichen Übernahme" von Laminat, Fussleisten und den 2 Wänden steht nichts in der Vereinbarung.
Hierzu habe ich drei Fragen:
- Nach dem BGH-Urteil vom letzten Monat würde eine Übernahme der Renovierung ohne angemessenen Ausgleich vom Vermieter mich von der Pflicht der Schönheitsreparaturen befreien. Würden die farbigen Wände die Wohnung bereits als renovierungsbedüftig einstufen? Ich fand online keine hilfreichen Beispiele, die ich auf meinen Fall anwenden könnte.
- Ich habe noch keine Zustimmung vom Vermieter, Laminat in der Wohnung haben zu dürfen. Hat das Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Vereinbarung? Muss die Zustimmung des Vermieters zwingend mit in die Vereinbarung oder reicht diese gesondert?
- Der Vormieter übernahm das Laminat ebenfalls von seinem Vormieter (vor ca. 5 Jahren). Die Beschaffenheit des Bodens darunter kann deswegen nicht beurteilt werden. Wer ist verantwortlich bei Mängeln? Bin ich im Falle der Entfernung des Laminats von der Haftung befreit, da es ein verdeckter Mangel ist und ggf. nicht während meiner Mietzeit aufgetreten ist?
Liebe Grüße,
Jorn
Übernahmevereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter wirksam?
20. September 2018
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Frage vom 20. September 2018 | 12:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahmevereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter wirksam?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 20. September 2018 | 14:43
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatIch habe noch keine Zustimmung vom Vermieter, Laminat in der Wohnung haben zu dürfen. Hat das Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Vereinbarung? :
Wenn du vorher wußtest, daß der VM keine Zustimmung gegeben hat: IMO nein.
Einen Wegfall der Geschäftsgrundlage sehe ich darin noch nicht.
Wenn du es nicht wußtest und davon ausgegangen bist, der Vormieter habe eine solche Erlaubnis gehabt (wovon man IMO ausgehen kann, wenn er das Laminat in so einer Vereinbarung verkauft), dann könnte man sogar von arglistiger Täuschung seitens des Vormieters sprechen, dann wäre der Vertrag anfechtbar.
#2
Antwort vom 20. September 2018 | 15:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Wenn du vorher wußtest, daß der VM keine Zustimmung gegeben hat: IMO nein.
Die Zustimmung, dass ich Laminat in der Wohnung haben darf, steht noch aus. Der Vormieter weiss nicht, dass ich noch keine Zustimmung habe. Ich halte es für Wahrscheinlich, dass dem Laminat zugestimmt wird.
Mir geht es in diesem Punkt auch eher darum, ob der Vermieter für die Wirksamkeit der Vereinbarung zwingend in dieser involviert sein muss. Mustervolagen wie diese hier
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-nachmieter-vereinbarung/
lassen mich das zumindest vermuten.
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#3
Antwort vom 20. September 2018 | 15:03
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Rosa und Lachs ... sind keine grelle Farben, die hätte der Vormieter auch dranlassen können ohne den Vertrag, das Laminat wird kostenfrei übernommen. Wo ist nun das Problem?
Bezgl. des Laminates im MV aufnehmen lassen, dass dieser kostenfrei vom Vormieter übernommen wurde und die Beschaffenheit des Fußbodens mieterseits nicht bekannt ist. Darauf würde ich bestehen.
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