Hallo !!
Im Namen einer Freundin stelle ich mal deren Fall vor:
Sie will also umziehen und hat schon eine hübsche Wohnung gefunden.
Mit den Vormietern hat sie ein Übernahmeprotokoll aufgesetzt und vereinbart, daß die Schönheitsreparaturen zu Lasten der Vormieter gehen.
Jetzt war die Wohnungsübergabe mit den Vormietern und dem Hausmeister. Dabei sind folgende Fehler aufgetreten: Der Hausmeister hat das Übernahmeprotokoll genau falschherum interpretiert und meine Freundin hat DUMMERWEISE die Wohnungsübergabe mit den diversen Mängeln bestätigt und quittiert.
Allerdings wurde die Wohnungsübergabe quasi im Halbdunkel durchgeführt (keine Lampen) und so haben sich bestimmte Mängel erst beim späterem Hinsehen gezeigt.
Der Spülentisch in der Küche z.B. steht kurz vor der Selbstauflösung und der Herd ist total vergammelt/verkeimt.
Kann man da vielleicht in Richtung "versteckte Mängel" argumentieren oder ist das sinnlos, da das Wohnungsübergabeprotokoll diese Mängel nicht auflistet.
Einziehen tut sie ja erst am 16.01.08...kann diese Mängel also nicht selbst verursacht haben.
Übergabeprotokoll
8. Januar 2008
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Frage vom 8. Januar 2008 | 00:43
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Übergabeprotokoll
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#1
Antwort vom 8. Januar 2008 | 07:55
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2044x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. Januar 2008 | 09:05
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Also keine Chance irgendwie von der Verwaltung einen neuen Herd nebst Spüle zu erhalten?
Ich meine, der Hausmeister hat doch auch eine gewisse Sorgfaltspflicht wahrzunehmen. Der kann doch eine halbverfallene Spüle nicht als ordnungsgemäß abnehemen und den verkeimten Herd hat er ja offenbar auch nicht gesehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Januar 2008 | 09:07
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2044x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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