Übergabe ohne Vermieter, nachträgliche Schäden

7. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
BW123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Übergabe ohne Vermieter, nachträgliche Schäden

Hallo, ich habe einen Mietvertrag bis Ende des Monats. Ohne den Vermieter einzuschalten, hatte ich mit dem Nachmieter gestern schon eine Übergabe gemacht, damit ich früher raus konnte/ er früher rein. In der Wohnung liegt ein PVC Boden. Ich hatte von meinem Vormieter einen losen verlegten Teppichboden übernommen. Ich hatte es so verstanden, dass der auch weiter drin liegen bleiben kann. Mein Nachmieter ist ein Paar. Ich hatte vorher nur mit ihm zu tun. Zur Übergabe gestern konnte aber nur sie.
Bei der Übergabe fragte sie mich nun ob der Boden nicht raus sollte. Ich sagte ihr, dass ich das anders im Kopf hatte ihn aber eben rausnehmen könnte wenn das gewünscht wäre. Sie meinte darauf "nein, sonst könnem wir den ja später noch rausnehmen".
Wir haben dann auch beide ein von mir vorbereitetes Übergabeprotokoll unterschrieben. Den Boden haben wir darin aber nicht erwähnt. Weder dass er raus soll, noch, dass er drin bleibt.
Jetzt rief er mich gerade erbost an, er hätte vorher gesagt, dass er raus sollte. Sie hätten ihn jetzt rausgenommen und darunter wären überall Farbreste (vermutlich von meinem Vormieter) auf dem Boden. Ich habe nie groß darunter geschaut.
Jetzt verlangt er, dass ich mich mit dem Vermieter und ihm da treffe und die Farbreste auf meine Kosten entfernen soll.

Fragen:
1. Welche Auswirkungem hat es, dass wir die Übergabe schonmal ohne den Vermieter gemacht hatten?
2. Wer muss den Boden jetzt reinigen/ wie zählt das Übergabeprotokoll?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Ohne den Vermieter einzuschalten, hatte ich mit dem Nachmieter gestern schon eine Übergabe gemacht, damit ich früher raus konnte/ er früher rein.

Das darf man so verstehen, das der Vermieter für eine solche Übergabe keine (nachweisbare) Zustimmung gegeben hat? Er also noch rein gar nichts davon weis?

Was genau steht zum Boden
- in den Übergabeprotokollen von Deinem Einzug und Deinem Auszug?
- in dem Mietvertrag?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BW123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

ea gibt eine Stelle in dem Mietvertrag in dem hätte angekreuzt werden können, dass ein Teppichboden von meinem Vormieter übernommem wurde den ich dann hinterher wieder entfernt werden muss. Das ist aber nicht angekreuzt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Warum wurden die weiteren Fragen nicht beantwortet ?
Ich deute das so, dass der Vermieter von nichts was weiß.
Damit könnte spätestens der Vermieter den zustand unter dem Teppichboden beanstanden.
Der Nachmieter kann keine Erklärungen (Mängelverzicht) für den Vermieter abgeben.
Der Vermieter kann daher noch weitere Mängel beanstanden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BW123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Entschuldigung: ja, der Vermieter wusste nicht dass wir das schonmsl an dem Tag machen.
Wollte dann später dem Vermieter das Protokoll geben wegen Zählerständen und so.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Dann ist das Ganze wohl wie man sagt, voll daneben gegangen.
Der Vermieter muss das Protokoll doch überhaupt nicht akzeptieren.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BW123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Die andere Frage und ja ich denke die Antwort ist mir bekannt:
Der Nachmieter hat mir getade mitgeteilt, dass er es schon mit Verdünnung und Waschbenzin versucht hat. Jedoch ohne Erfolg. Falls der Boden nicht mehr zu reinigen sein sollte und das num auf mich zurückfällt: ich habe dort 4,5 Jahre gewohnt. Habe ich da irgend eine Chance meinen Vormieter zu belangen? Habe jetzt Bilder gesehen. Ist eine ziemliche *******erei. Ihm muss das ja klar gewesen sein, bzw. es war dann ja bereits zu seinem Auszug der Schaden vorhanden den er wissentlich (da selbst verursacht) verschwiegen hat und mit dem Teppichboden kaschiert hat. Die Farbreste haben die Farbe seiner Wandfarbe damals.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Dann ist das Ganze wohl wie man sagt, voll daneben gegangen.
Der Vermieter muss das Protokoll doch überhaupt nicht akzeptieren.


Solange der Mieter die Mietsache nicht an den Vermieter herausgibt, haftet der Mieter für alle Schäden, auch für die der Nachmieter.

Zitat (von BW123mitglied):
damit ich früher raus konnte/ er früher rein.


Das wird ganz schnell zu einem Bumerang und der gesparte Betrag ist schnell aufgebraucht.

-- Editiert von Ver am 07.06.2015 21:33

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BW123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.359 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen