Übergabe eines Mietobjektes - meine Pflichten bezüglich Renovierung und Übergabe

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
glosk
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Übergabe eines Mietobjektes - meine Pflichten bezüglich Renovierung und Übergabe

Hallo,

ich habe folgende Fragen: bin ich beim Auszug auch für den Anstrich von Türen und Türzargen zuständig sowie dem Wiederanbringen von Fußleisten, die sich mit der Zeit gelöst haben? Weiterhin hat sich mit der Zeit eine Duschtür gelöst - ein Teil aus Plastik war in der Führungsschiene abgebrochen, so dass die Duschtür an einer Seite unten nicht mehr befestigt war aber sich noch schließen ließ. Inzwischen habe ich die Tür selbst repariert - meine Vermieterin möchte aber einen Fachbetrieb für die Reparatur beauftragen und zwar auf meine Kosten. Das gleiche gilt für einen Spiegelschrank, den die Vermieterin vor ca. vier Jahren im Bad installieren ließ - hier funktionierte bereits nach einem Monat die Beleuchtung nicht mehr - da ich den Schaden damals nicht gemeldet hatte, soll ich nun die Reparaturkosten tragen. Selber schätze ich, dass die Reparatur teurer ausfallen wird, als der eigentliche Wert des Spiegelschranks.

Hintergrund:
Ich habe im Januar 2011 - also vor sieben Jahren - einen Mietvertrag abgeschlossen, den ich nun fristgerecht zum 31. März 2018 gekündigt habe. Ich war bereits zum 17. März ausgezogen und habe meiner Vermieterin den Umzugstermin zwecks Übergabe bereits am 04. März 2018 angezeigt, aber erst am 16. März einen Übergabetermin für den 23. März erhalten. Hier hatte ich leider keinen Zeugen vor Ort - meine Vermieterin jedoch ihren Mann. Festgehalten wurde, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wird und ich bis zum 10. April ein Angebot für die Renovierung zukommen lasse. Die Wohnung war bei Einzug in einem komplett renovierten Zustand. Nun bei Auszug liegt der letzte Anstrich, der von mir durchgeführt worden ist, zwei Jahre zurück. Die Türzargen weisen Macken auf, diese waren ursprünglich aus einfachem Holz und wurden in einem Grauton überstrichen - dennoch waren diese immer anfällig für Macken und Kratzer (z.B. durch Staubsauger, etc.). Ich bzw. Freunde würden die Wohnung in einem guten bzw. annehmbaren Zustand beschrieben.

In den individuellen Vereinbarungen meines Mietvertrages ist seitens der Vermieterin handschriftlich festgelegt, dass "bei Kündigung/Rückgabe der Immobilie das Objekt in Absprache mit der Vermieterin von einem Fachbetrieb gestrichen zu übergeben ist".

Die Vermieterin hat zwei Unternehmen für die Renovierung vorgeschlagen, die die Renovierung durchführen sollen, da sie mit einem der Unternehmen auch noch den Dachboden ausbauen lassen möchte - die Renovierung soll im Anschluss stattfinden.

Ich habe mir bei beiden Unternehmen entsprechende Angebote nun eingeholt und diese meiner Vermieterin zukommen lassen, jedoch fallen die Renovierungskosten der beiden Angebote mit 3.100 € und 2.300 € für mich persönlich recht hoch aus. Alternativ habe ich mir ein Angebot mit 900 € von einem anderen Unternehmen eingeholt, das natürlich günstiger ist und auch dies meiner Vermieterin zukommen lassen. Die Renovierung beinhaltet neben dem Streichen der Decken und Wände auch das Ausbessern von z.B. der Fußleisten, sowie dem Streichen der Türzargen.

Bislang habe ich noch kein Feedback von der Vermieterin - ich befürchte aber, dass die Kosten von der Renovierung hoch ausfallen werden und ich frage mich, was ich dagegen tun könnte.

Danke für jeden Tipp!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Grundsätzliche Frage:

War diese "individuelle" Klausel im Mietvertrag von Anfang an vorgegeben oder wurde diese nachträglich nach Verhandlungen eingefügt ?

Dann würde ich sagen, dass in der Klausel, sofern gültig, ja nicht drin steht, dass die Kosten der Mieter zu tragen hat.....kann auch so ausgelegt werden, dass der Vermieter nicht möchte, dass der Mieter renoviert, sondern ein Fachbetrieb und wer die Musik bestellt, muss diese auch zahlen.

Beim Spiegelschrank hat der Vermieter auf den ersten Blick sicherlich recht, es wäre wohl ein Garantiefall gewesen.

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