Tür verzogen, Mieter schuld?

26. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
OooXooO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tür verzogen, Mieter schuld?

Ein Vermieter behauptet die Eingangstüre sei verzogen und der Mieter sei schuld daran: es handelt sich in dem Beispiel um eine Massivholztüre (Eiche).

Oben an der Tür wurde durch den Mieter eine Kleiderstange aus Plastik eingehängt (ich hoffe ihr wisst was ich meine)... diese Stange ist dafür gedacht, zwischen der Tür eingehängt zu werden.. (also keine Zweckentfremdung oder so)...

An der Stange hängen ein paar Mäntel dran... kann das wirklich Ursache sein dafür, dass sich die Türe verzieht? Rein optisch sieht man nix, und die Türe schließt auch nicht schlecht...

Was meint Ihr?
bzw. wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr die Vorwürfe so nicht akzeptieren würdet?
Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

So mit Hacken, was oben dran gehängt wird...? Kenne ich, und das kann nicht Schuld dran sein. Lächerlich!

Wenn der Mieter sich keiner Schuld bewusst ist sollte er den Vorwurf von sich weisen. Der VM müsste nachweisen können, dass die Schuld beim Mieter liegt.

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#2
 Von 
OooXooO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

^^ genau - so ne Stange mit kleinen Haken dran, an denen man z.B. Mäntel/Jacken hinhängen kann...

ok, vielen Dank für Deine Einschätzung! :)

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#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
OooXooO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

^^ hm naja in das Schloß ist die Tür immer ohne Probleme eingerastet... das Aufschließenes ging bissl "hakelig" mit der Zeit, aber das Schloß wurde geölt und jetzt schließt sie (find ich) einwandfrei...

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