Ein Vermieter behauptet die Eingangstüre sei verzogen und der Mieter sei schuld daran: es handelt sich in dem Beispiel um eine Massivholztüre (Eiche).
Oben an der Tür wurde durch den Mieter eine Kleiderstange aus Plastik eingehängt (ich hoffe ihr wisst was ich meine)... diese Stange ist dafür gedacht, zwischen der Tür eingehängt zu werden.. (also keine Zweckentfremdung oder so)...
An der Stange hängen ein paar Mäntel dran... kann das wirklich Ursache sein dafür, dass sich die Türe verzieht? Rein optisch sieht man nix, und die Türe schließt auch nicht schlecht...
Was meint Ihr?
bzw. wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr die Vorwürfe so nicht akzeptieren würdet?
Vielen Dank!
Tür verzogen, Mieter schuld?
26. Oktober 2008
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Frage vom 26. Oktober 2008 | 12:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tür verzogen, Mieter schuld?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2008 | 12:11
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
So mit Hacken, was oben dran gehängt wird...? Kenne ich, und das kann nicht Schuld dran sein. Lächerlich!
Wenn der Mieter sich keiner Schuld bewusst ist sollte er den Vorwurf von sich weisen. Der VM müsste nachweisen können, dass die Schuld beim Mieter liegt.
#2
Antwort vom 26. Oktober 2008 | 12:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
^^ genau - so ne Stange mit kleinen Haken dran, an denen man z.B. Mäntel/Jacken hinhängen kann...
ok, vielen Dank für Deine Einschätzung!
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2008 | 16:04
Von
Status: Student (2610 Beiträge, 428x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 26. Oktober 2008 | 16:28
Von
Status: Praktikant (713 Beiträge, 222x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 26. Oktober 2008 | 17:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
^^ hm naja in das Schloß ist die Tür immer ohne Probleme eingerastet... das Aufschließenes ging bissl "hakelig" mit der Zeit, aber das Schloß wurde geölt und jetzt schließt sie (find ich) einwandfrei...
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