Tür in Wohnung fehlt seit Einzug

14. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
go442858-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Tür in Wohnung fehlt seit Einzug

Guten Tag ihr Lieben,
Ich und mein Mann sind in eine neue Wohnung am 01.01.16 in Niedersachsen gezogen. Von Anfang an fehlte da schon die Tür unseren 3ten Zimmers. Nach mehrmaliger Rücksprache mit der Vermieterin wurde bis jetzt immer noch nichts gemacht! Mal hatten sie keine passende Tür, mal sollte die Tür extra angefertigt werden. Bis es dann hieß, dass die Tür angeblich in der 21 Kalenderwoche eingesetzt werden sollte. Nix ist passiert bis jetzt und wir haben die 24. Kalenderwoche.

Nun meine Frage wie kann ich in dieser Situation rechtlich vorgehen? Miete kürzen?- Wenn ja um wie viel Prozent? Und wieviel Tage vorher müsste ich das Schreiben anfertigen, bevor die nächste Mietzahlung ist. Oder die Tür selbst besorgen und von der Miete verrechnen? Bitte helft mir ! Ich Habe mich schon überall schlau gemacht, habe aber Angst, dass sich Aktuell etwas geändert hat rein rechtlich.
Danke im Voraus =)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

War bei Besichtigung bzw. Mietbeginn eine Tür vorhanden?

Hat der Vermieter nachweisbar zugesichert eine Tür einbauen zu lassen?

Wurde bei Wohnungsübergabe nachweisbar die fehlende Tür bemängelt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
go442858-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
War bei Besichtigung bzw. Mietbeginn eine Tür vorhanden?
Hat der Vermieter nachweisbar zugesichert eine Tür einbauen zu lassen?
Wurde bei Wohnungsübergabe nachweisbar die fehlende Tür bemängelt?


Ja es War eine Tür vorhanden, die nicht eingebaut War. Uns wurde gesagt, dass wir die einbauen sollten. Diese Tür war viel zu Groß und passte nicht! Laut Vermieterin wusste sie nix davon und hat sich nochmals versichert wollte dann eine neue Tür einbauen lassen.
Nachweise darüber, dass sie uns versichert hat, dass wir eine neue Tür bekommen habe ich abgespeichert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

§ 536b BGB ist hier vermutlich das Problem. Ich zitiere mal den entscheidenen Satz

Zitat:
Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

Mietminderung steht in § 536 BGB , Selbvornahme in § 536a BGB . Von daher wird vermutlich weder eine Mietminderung noch eine Selbstvornahme (Tür selber besorgen und Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen) gehen.

Bleibt das Recht auf Mängelbeseitigung, d.h. in diesem Fall eine Klage auf Mängelbeseitigung.

Möglicherweise kann über das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) noch Druck aufgebaut werden. Dabei behält der Mieter einen der Höhe des Mangels angemessenen Teil der Miete erstmal ein. Dieser Einbehalt muss dann sofort nachgezahlt werden, wenn der Mangel behoben ist. Ich sehe so etwas jedoch immer recht kritisch. Zum einen weil ich glaube, dass bei vielen Vermietern so ein Druck eher negative denn positive Folgen hat. Zum anderen weil alles, was mit der Mietzahlung zusammenhängt, die latente Gefahr einer fristlosen Kündigung wegen Mietschulden in sich trägt. Die muss dann zwar nicht gültig sein. Aber meiner Meinung nach ist es nicht sinnvoll, wegen einer zweifelhaften positiven Rekation des Vermieters den Stress der möglichen negativen Reaktion in Kauf zu nehmen.

Von daher würde ich vermutlich nochmal einen klaren Brief per Einschreiben und mit Fristsetzung an den Vermieter verfassen. Darin kann man auch ankündigen, dass man bei fruchtlosem Fristablauf Klage auf Mängelbeseitigung einreichen wird. Wenn das immer noch nichts hilft, dann kann man entweder die fehlende Tür zu akzeptieren oder einen Anwalt mit der Klage beauftragen.

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#4
 Von 
Biblio
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, es könnte evtl. helfen der Vermieterin auch zu schreiben, daß wenn sie die Tür nicht nachreicht, die vermeintlich anwaltlichen Kosten zu tragen hat. Die Tür kostet vielleicht 200 Euro oder noch weniger. Sie muß es nur gescheit ausmessen und dann auf Suche gehen. Die Türen müssen in der Wohnung ja nicht identisch sein.
Ist die Tür dann da sollte das dann auch mit in den Mietvertrag mit rein, wenn sie nicht identisch mit den anderen aussieht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Biblio):
Ja, es könnte evtl. helfen der Vermieterin auch zu schreiben, daß wenn sie die Tür nicht nachreicht, die vermeintlich anwaltlichen Kosten zu tragen hat. Die Tür kostet vielleicht 200 Euro oder noch weniger. Sie muß es nur gescheit ausmessen und dann auf Suche gehen. Die Türen müssen in der Wohnung ja nicht identisch sein.
Ist die Tür dann da sollte das dann auch mit in den Mietvertrag mit rein, wenn sie nicht identisch mit den anderen aussieht.


Bisher ist nicht geklärt ob der Vermieter überhaupt eine Tür stellen muß.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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